Zwei Autos auf dem Blitzerfoto: Dann sind die Bußgeldvorwürfe anfechtbar

24.04.2026 - 5 min Lesezeit
das Wichtigste zuerst
  • Mehrere Kfz auf dem Blitzerfoto: Befinden sich mehrere Fahrzeuge gleichzeitig im Messbereich, kann dies die Zuordnung des Verstoßes erschweren und die Beweisführung angreifbar machen.
  • Keine automatische Unverwertbarkeit: Ein zweites Fahrzeug auf dem Foto führt nicht direkt dazu, dass der Bußgeldvorwurf fällt, ist aber eine potenzielle Schwachstelle.
  • Technik zur Unterscheidung: Moderne LIDAR-Systeme oder Drucksensoren im Asphalt ermöglichen durch Spuridentifikation eine exakte Zuordnung auf die jeweilige Bahn.
  • Beleg durch Auswerterahmen: Ist im digitalen Auswerterahmen nur ein einzelnes Fahrzeug zu sehen, bleibt die Messung trotz anderer Autos im Hintergrund verwertbar.
  • Angriffspunkte bei Messfehlern: Fehlende Messrahmen bei Autos auf gleicher Höhe oder physikalische Reflexionen bei älteren Systemen machen die Beweisführung unklar.
  • Prüfung der Rohmessdaten: Da die Behörde nur das Kennzeichen prüft, ist eine Akteneinsicht über einen Anwalt ratsam, um Rohdaten und Messlinienpositionen zu kontrollieren.
  • Einspruch und Fachprüfung: Innerhalb der Zwei-Wochen-Frist kann der Bescheid bei Geblitzt.de eingereicht werden, um die Chancen zur Abwehr der Bußgeldvorwürfe professionell bewerten zu lassen.
Zwei Autos auf dem Blitzerfoto: Dann sind die Bußgeldvorwürfe anfechtbar

© Daria.Laut / shutterstock.com (Symbolbild)

Verwechslungsgefahr beim Blitzen: Das Problem mit dem zweiten Auto

Wenn die Radarfalle auslöst, sorgt der Blitz meist für einen kurzen Schreckmoment. Wenig später folgt der Ärger über das Bußgeld, der besonders dann groß ist, wenn man sich korrekt verhalten hat. Dass beim Blitzen Fehler passieren, ist Alltag. So kann es etwa vorkommen, dass die Radarfalle eigentlich ein anderes Fahrzeug anvisiert hat und man selbst nur zeitgleich den Messbereich durchfährt.

So unterscheiden moderne Blitzer den Parallelverkehr

In der Vergangenheit war die Rechtslage oft eindeutig: Tauchten zwei Fahrzeuge gleichzeitig auf einem Blitzerfoto auf, ließ sich der Verstoß meist nicht sicher zuordnen, wodurch die Messung als unverwertbar galt. Inzwischen ist die Technik jedoch deutlich präziser geworden. Moderne Anlagen wie der PoliScan Speed oder der TraffiStar S350 nutzen laserbasierte LIDAR-Technologie oder digitale Drucksensoren im Asphalt, um Fahrzeuge exakt zu unterscheiden.

Durch die integrierte Spuridentifikation können diese Systeme präzise bestimmen, auf welcher Bahn ein Verstoß begangen wurde. Ein digitaler Auswerterahmen auf dem Foto dient dabei als Beleg. Ist darin nur ein einzelnes Fahrzeug zu sehen, bleibt die Messung auch bei anderen Autos im Hintergrund verwertbar.

Technisch basiert diese Fahrstreifenzuordnung entweder auf
lasergestützten LIDAR-Systemen, die Objekte individuell im Raum orten oder auf in der Fahrbahn verlegten Induktionsschleifen, die fest der jeweiligen Fahrspur zugeordnet sind.

Typischer Messfehler bei mehr als einem Auto im Messbereich

Auch wenn die Technik weit fortgeschritten ist, bleibt die Beweisführung der Behörden in bestimmten Fällen angreifbar. Experten des ADAC sowie Fachanwälte für Verkehrsrecht raten besonders dann zur Prüfung, wenn die Zuordnung der Messung unklar bleibt. Das ist häufig der Fall, wenn bei zwei Fahrzeugen auf gleicher Höhe kein eindeutiger Messrahmen eingeblendet wurde.

Ein weiterer Angriffspunkt ist die Missachtung der Herstellerangaben, da eine Messung ungültig sein kann, wenn laut Anleitung kein zweites Fahrzeug im Auswertebereich präsent sein darf. Nicht zuletzt können bei älteren Radarsystemen physikalische Fehler wie Knickstrahl-Reflexionen auftreten, die eine fehlerhafte Geschwindigkeitszuordnung zwischen zwei Fahrzeugen verursachen.

Den Fehler im Bußgeldverfahren belegen

Zu einer automatischen Einstellung des Bußgeldverfahrens führen diese Defizite allerdings nicht, denn ein zweites Fahrzeug auf dem Foto ist kein Garant für die Unverwertbarkeit. Es stellt lediglich ein Indiz dar, das eine genauere Prüfung rechtfertigt. Während die Behörde in der Beweispflicht steht, ist es in der Praxis dennoch meist die Aufgabe des Autofahrers, den Nachweis für einen tatsächlichen Fehler zu erbringen.

Im Endeffekt heißt das: Nicht das Vorhandensein eines weiteren Autos ist entscheidend, sondern die Frage, ob die Messung trotz des Parallelverkehrs zweifelsfrei einem Fahrzeug zugeordnet werden kann.

Warum nur ein Anwalt die Rohmessdaten prüfen kann

Vor dem Versand unterzieht die Bußgeldstelle das Foto einer Prüfung, um das Kennzeichen des Fahrzeugs zu identifizieren, das laut Messprotokoll für den Verstoß verantwortlich ist. Sollte die Zustellung den falschen Adressaten erreichen, muss dieser unbedingt fristgerecht reagieren.
Um eine Messung fundiert zu hinterfragen, ist eine Akteneinsicht über einen Anwalt empfehlenswert, da nur so eine Prüfung der Rohmessdaten und der Messlinienposition möglich ist. Erweist sich der Bußgeldbescheid als formal korrekt zugestellt, bilden die Regelsätze des Bußgeldkatalogs die Grundlage für die Sanktion.

Erfolgsaussichten prüfen: Den Bescheid bei Geblitzt.de einreichen

Wenn das Blitzerfoto zwei Fahrzeuge zeigt, stellt dies eine potenzielle Schwachstelle in der behördlichen Beweisführung dar. Betroffene sollten zunächst klären, ob ein Auswerterahmen vorhanden ist, der das Fahrzeug eindeutig zuordnet. Da moderne Systeme zwar präzise arbeiten, aber dennoch Fehler durch Überlappungen vorkommen können, ist ein Einspruch innerhalb der Zwei-Wochen-Frist oft sinnvoll.

Um die Erfolgsaussichten ohne Kostenrisiko bewerten zu lassen, kann der Bescheid bei Geblitzt.de eingereicht werden. Dort prüfen spezialisierte Anwälte unter anderem, ob das Gerät für die Messung mehrerer Fahrzeuge zertifiziert war und ob die technischen Vorgaben eingehalten wurden.

Quellen
echo24, Zwei Autos gleichzeitig geblitzt: Wer muss das Bußgeld zahlen?
Kraftfahrt-Bundesamt, Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog

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