PoliScan Speed von Vitronic: Laser-Blitzer mit Tücken

das Wichtigste zuerst
  • Technik: PoliScan Speed arbeitet mit LIDAR und erfasst Fahrzeuge über reflektierte Laserimpulse.
  • Fehlerquellen: Probleme entstehen etwa durch falsche Ausrichtung, unklare Zuordnung, Eichmängel oder Reflexionen.
  • Verfahren: Entscheidend sind Messfoto, Falldaten, Messprotokoll, Eichnachweis und Bedienvorgaben.
  • Einspruch: Eine Prüfung kann sinnvoll sein, wenn der Bußgeldbescheid auf einer zweifelhaften Messung beruht.

Wie funktioniert der PoliScan-Speed-Blitzer?

PoliScan Speed ist ein Lasermessgerät des Herstellers Vitronic, das bei Geschwindigkeitskontrollen stationär, mobil oder in semistationären Anlagen eingesetzt werden kann. Das technologische Herzstück des PoliScan-Speed-Blitzers ist die sogenannte LIDAR-Messtechnik (zu deutsch: laserbasierte Entfernungsmessung). Im Gegensatz zu mechanischen Sensoren, die in die Fahrbahn integriert sind und physisch überfahren werden müssen, basiert dieses Verfahren auf einer optischen Laufzeitmessung.

PoliScan Speed von Vitronic: Laser-Blitzer mit Tücken

CODUKA GmbH

So lassen sich die Position und die Geschwindigkeit von Kraftfahrzeugen kontaktlos erfassen. Dabei sendet das Gerät in schneller Abfolge Laserimpulse aus, die mithilfe eines rotierenden Spiegels fächerförmig in den Verkehrsraum projiziert werden. Diese Strahlen treffen auf vorbeifahrende Fahrzeuge und werden von deren Oberflächen reflektiert.

Anhand der Zeit, die das Licht für den Hin- und Rückweg benötigt – der sogenannten Laufzeit der Reflexion – berechnet das Gerät die Position jedes Objekts im Erfassungsbereich. Geschwindigkeiten zwischen 10 und 320 km/h werden anschließend aus der Veränderung der Positionen innerhalb kurzer Zeitabstände abgeleitet. Die Erfassungsrate liegt dabei bei bis zu 100 Messungen pro Sekunde.

Einsatzfelder des Messverfahrens

Der Vorteil der Technik liegt in der kontaktlosen Messung. PoliScan Speed kann mehrere Fahrstreifen und Fahrzeuge erfassen, ohne dass Sensoren in die Fahrbahn eingebaut werden müssen. Deshalb wird das Messverfahren inner- und außerorts, an Unfallschwerpunkten sowie in Baustellenbereichen eingesetzt. Je nach Gerätevariante und Einsatzkonfiguration kann die Technik außerdem nicht nur Geschwindigkeitsvergehen, sondern auch Rotlichtverstöße dokumentieren.

Darüber hinaus ermöglicht die flexible Bauweise der Systeme sowohl eine stationäre als auch eine hochmobile Nutzung im Verkehrsraum. Als fest installierte Säule dient die Technik der dauerhaften Überwachung an bekannten Gefahrenstellen, während die Integration in transportable Messanhänger – sogenannte Enforcement-Trailer – einen tagelangen, autarken Betrieb an wechselnden Einsatzorten ohne Personaleinsatz erlaubt. Neben der reinen Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachung lässt sich das System zudem für die Erfassung von Verkehrsströmen, die Klassifizierung von Fahrzeugklassen sowie für die automatisierte Überwachung von Mindestabständen und Durchfahrtsverboten einsetzen.

Wo können Probleme entstehen?

In der Rechtsprechung werden PoliScan-Speed-Messungen überwiegend als standardisiertes Messverfahren eingeordnet. Das bedeutet, dass Gerichte grundsätzlich von einer verwertbaren Messung ausgehen, wenn das Gerät geeicht war, ordnungsgemäß bedient wurde und keine konkreten Anhaltspunkte für Messfehler vorliegen. Dennoch bleibt die Einzelfallprüfung entscheidend. Fehler oder Zweifel können sich etwa ergeben, wenn das Gerät falsch positioniert wurde, die Eichung problematisch ist, die Bedienungsanleitung nicht eingehalten wurde oder die Zuordnung zwischen Messwert und Fahrzeug nicht eindeutig erscheint.

Auch die Verkehrssituation spielt eine Rolle. Dichte Verkehrslagen, mehrere Fahrzeuge im Messbereich, verdeckte Fahrzeugteile, Reflexionen oder Auffälligkeiten im Auswerterahmen können Anlass geben, die Messung genauer zu prüfen. Besonders wichtig ist dabei die Dokumentation. In einem Bußgeldverfahren kommt es nicht nur auf das Blitzerfoto an, sondern auch auf Messprotokoll, Falldatensatz, Eichschein, Schulungsnachweise des Messpersonals und die Einhaltung der Bedienungsanleitung. Fehlen prüfungsrelevante Informationen oder bleiben Messdetails unklar, kann sich daraus ein Ansatzpunkt für die Verteidigung gegen den Bußgeldvorwurf ergeben.

Lkw oder Pkw? Verwechslungsgefahr!

Ein besonders spannender Fall wurde vor dem Amtsgericht (AG) Montabaur verhandelt (Az.: 12 OWi 2085 Js 10661/26). Hier kam es zur Einstellung des Verfahrens, weil das Messgerät Vitronic PoliScan FM1 einen mit 131 km/h fahrenden Pkw (bei zulässigen 120 km/h) fälschlicherweise als Lkw klassifiziert hatte. Das führte zu einer viel zu hohen Bußgeldforderung von 960 Euro, einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten in Flensburg, da für Lkw auf Autobahnen maximal 80 km/h erlaubt sind.

Allem Anschein nach hatte der Blitzer den Pkw zusammen mit einem Bus auf der Gegenfahrbahn erfasst und daraus einen Lkw-Verstoß „gebastelt“. Auf Nachfrage von Geblitzt.de bestätigte die Pressestelle des Polizeipräsidiums Rheinpfalz die Problematik: „Der Hersteller weist in den technischen Unterlagen darauf hin, dass es unter bestimmten Verkehrs- und Erfassungssituationen zu fehlerhaften Fahrzeugklassifizierungen kommen kann.“

Stand: 21.05.2026

Quellen:

 

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