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Vollmacht
Bei Geblitzt.de anmelden
Reichen Sie Ihr amtliches Schreiben (z.B. Zeugenfragebogen, Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid) ein. Videoanleitung
Unterlagen einreichen
Zur Prüfung der gegen Sie erhobenen Vorwürfe, reichen Sie bitte das an Sie adressierte amtliche Schreiben zusammen mit der anwaltlichen Vollmacht ein. Die Vollmacht erhalten Sie im Laufe der Anmeldung.
Das Einreichen Ihrer Unterlagen geschieht in 3 Schritten:
- Melden Sie sich mit dem rechts stehenden Formular an.
Die Anwälte können nur für die im amtlichen Schreiben beschuldigte Person tätig werden. Dementsprechend muss sich diese Person anmelden.
- Sie erhalten eine E-Mail zur Bestätigung Ihrer Anmeldung. Im Anhang dieser finden Sie die anwaltliche Vollmacht.
- Unterschreiben Sie die Vollmacht und reichen Sie diese zusammen mit Kopien der anderen Unterlagen ein.
Erfahren Sie mehr darüber, warum diese Daten von Ihnen benötigt werden.
Haben Sie eine Verwarnung erhalten bzw. sollen eine Strafe unter 60 Euro zahlen, melden Sie sich bitte nicht an und beachten unsere Empfehlung bei Verwarnungen.
Informationen für Rechtsschutzversicherte
Die meisten Rechtsschutzversicherungen decken Verkehrsordnungswidrigkeiten ab. Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, wird Ihre Versicherung, gemäß unseren Nutzungsbedingungen, vorrangig in Anspruch genommen.
Ihre Vorteile:
- Ihre Selbstbeteiligung zahlt Geblitzt.de.
- Ein Bußgeldbescheid enthält auch immer Verwaltungsgebühren und Auslagen der Bußgeldbehörde. Diese Verfahrenskosten, in Höhe von 28,50 Euro, kann Ihnen Ihre Rechtsschutzversicherung erstatten - auch wenn Ihr Bußgeldverfahren nicht eingestellt wird.
- Wird Ihr Verfahren nicht eingestellt, können die Anwälte versuchen, das ursprüngliche Strafmaß zu reduzieren. Dieses kann die Aufhebung eines drohenden Fahrverbotes, einer Probezeitverlängerung oder unerwünschter Punkte bedeuten. Die Kosten dafür kann Ihre Rechtsschutzversicherung übernehmen.
- Die Akte Ihres Bußgeldverfahrens weist keine eindeutigen Fehler oder Mängel auf. Um Chancen auf ein erfolgreiches Vorgehen gegen Ihr Verfahren zu wahren, können die Partnerkanzleien in Absprache mit Ihnen versuchen, strittige Sachverhalte durch Gutachten oder Sachverständige klären zu lassen. Die Kosten dafür übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung.
Beachten Sie in jedem Fall die vertraglichen Grundlagen zwischen Ihnen und Ihrer Rechtsschutzversicherung.