Geblitzter CDU-Politiker in Sachsen: „Speedy Conrades“ vor Gericht

05.06.2026 - 5 min Lesezeit
das Wichtigste zuerst
  • Strafprozess gegen „Speedy Conrades“ gestartet: Sachsens Kultusminister Conrad Clemens steht wegen des Verdachts eines illegalen Autorennens gegen sich selbst vor dem AG Weißwasser.
  • Auslöser des Verfahrens: Nach einer Fahrt im September 2023 mit 81 km/h statt erlaubter 30 km/h in Krauschwitz stufte ein Richter die ursprüngliche Ordnungswidrigkeit als Straftat ein.
  • Gescheiterte Einigung: Eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Zahlung von 10.000 Euro und Auflagen scheiterte am Veto der Staatsanwaltschaft.
  • Streckensperrung wegen Gutachten: Zur Ermittlung der maximal fahrbaren Geschwindigkeit sperrte die Polizei im Februar 2026 die B115 für Testfahrten der DEKRA mit einem baugleichen Dienstwagen.
  • Urteil im Sommer: Für den Prozess sind vier Verhandlungstage angesetzt, eine Entscheidung wird für Anfang Juli angestrebt.
Sachsens Kultusminister wurde geblitzt. Zu sehen sind eine Blitzersäule und ein 30er-Zonen-Schild.

© KI-Bild / ChatGPT (Symbolbild)

Alleinrennen im Dienstwagen? Der Prozess gegen Conrad Clemens

„So schnell ist keiner nirgendwo, speedy-bi, speedy-bo“ – unter diesem inoffiziellen Motto ist ein brisanter Prozess vor dem Amtsgericht (AG) Weißwasser gestartet. Auf der Anklagebank sitzt Sachsens Kultusminister Conrad Clemens, Spitzname „Speedy Conrades“, dem nach einer mutmaßlichen Tempofahrt der Vorwurf eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens gemacht wird. Vor Gericht muss die Frage geklärt werden, ob der CDU-Politiker am Steuer seines Audis damals eine Straftat beging.

Wie aus einer Ordnungswidrigkeit ein Strafverfahren wurde

Im September 2023 war Clemens auf der Ortsdurchfahrt in Krauschwitz in der Oberlausitz mit einer Geschwindigkeit von 81 km/h in eine Radarfalle geraten. Zulässig waren an dieser Stelle lediglich 30 km/h. Diese Verkehrsordnungswidrigkeit (OWi) zog eine Geldbuße von 550 Euro sowie ein zweimonatiges Fahrverbot nach sich.

Clemens legte zunächst Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein, zog diesen später jedoch wohl wieder zurück. In der Zwischenzeit hatte der zuständige Amtsrichter das Verfahren allerdings bereits zu einer Strafsache hochgestuft. Nach seiner Einschätzung steht der Verdacht eines illegalen Rennens gegen sich selbst im Raum, was eine Straftat darstellen würde.

Staatsanwalt verweigert Kompromiss für „Speedy Conrades“

Im März 2025 schlug der Richter schließlich eine Einstellung des Verfahrens gegen strenge Auflagen vor. Diese hatten es in sich: Der Minister sollte eine Geldzahlung in Höhe von 10.000 Euro leisten (davon zwei Drittel zugunsten gemeinnütziger Vereine), ein 20-stündiges Fahrsicherheitstraining absolvieren und 20 Stunden Verkehrsunterricht vor Schulklassen ableisten.

Dadurch hätte „Speedy Conrades“ trotz seiner früheren Tempoverstöße ein makelloses Strafregister bewahrt. Allerdings erteilte der Staatsanwalt diesem Kompromiss letztlich eine Absage. Die Konsequenz daraus ist das aktuelle Verfahren.

Extra für den Minister-Prozess: B115 in Krauschwitz komplett gesperrt

Zur Vorbereitung des Prozesses veranlasste der Richter einen beispiellosen Behördenaufwand und ordnete ein umfassendes Gutachten an. Dafür riegelte ein Großaufgebot der Polizei im Februar 2026 stundenlang die komplette B115 in der beschaulichen 3000-Einwohner-Gemeinde Krauschwitz ab.
Während der Ort lahmgelegt war, jagten Experten der DEKRA in einem baugleichen Minister-Audi über den Asphalt. Dieser gigantische Aufwand diente einzig dem Zweck, mathematisch zu rekonstruieren, wie schnell man dort überhaupt rasen kann.

Warum die Justiz so einen Aufwand betreibt

Angesichts der stundenlangen Straßensperrung stellt sich die Frage, ob ein solches Vorgehen den Regelfall bei Geschwindigkeitsüberschreitungen darstellt. In der gerichtlichen Praxis wird ein derartiger Aufwand bei gewöhnlichen Bußgeldverfahren in der Regel nicht betrieben, da dort meist standardisierte Messverfahren ausreichen.

Die Besonderheit liegt hier im erhobenen Vorwurf des Einzelrennens gemäß § 315d StGB, welcher eine Straftat und keine reine Ordnungswidrigkeit darstellt. Um den Vorwurf der Erzielung einer „höchstmöglichen Geschwindigkeit“ rechtssicher zu prüfen, halten Experten in diesem Fall reale Testfahrten für methodisch notwendig, um das Urteil vor höheren Instanzen abzusichern.

Entscheidung im Sommer erwartet

Das Verfahren gegen den Politiker geht nun mit der Eröffnung der Hauptverhandlung in seine entscheidende Phase. Die Verhandlung sollte plangemäß zwar schon Ende Mai beginnen, verzögerte sich nach Recherchen von tag24.de allerdings wegen noch offener Details rund um das erstellte Gutachten. Die Richter haben vorerst vier Prozesstage angesetzt, um die Vorwürfe umfassend zu beleuchten. Eine finale Entscheidung wird für Anfang Juli angestrebt, womit die Akte „Speedy Conrades“ letztlich geschlossen werden dürfte.

Quellen
Tag24.de: Blitzer-Fahrt von Kultusminister eine Straftat? Prozess gegen „Speedy Conrades“ soll starten

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