Illegale Kraftfahrzeugrennen: Warum der Straßenverkehr keine Rennstrecke ist

das Wichtigste zuerst

Strafrechtliche Konsequenzen: Illegale Kraftfahrzeugrennen sind keine bloßen Ordnungswidrigkeiten, sondern Straftaten, die mit Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden können.
Strafbarkeit von Alleinrennen: Nicht nur klassische Rennen mit mehreren Beteiligten sind illegal. Auch einzelne Fahrer machen sich strafbar, wenn sie grob verkehrswidrig und rücksichtslos fahren, um eine maximale Geschwindigkeit zu erzielen.
Führerscheinentzug und weitere Nebenfolgen: Tätern drohen der Entzug der Fahrerlaubnis, Punkte in Flensburg, eine MPU-Anordnung sowie die Beschlagnahme von Fahrzeug und Smartphone als Beweismittel.
Dauerhafte Einziehung des Fahrzeugs: Gemäß § 315f StGB kann das Tatfahrzeug gerichtlich eingezogen und versteigert werden. Dies ist unter bestimmten Voraussetzungen selbst bei Leasing- oder Leihwagen möglich.
Zielgerichtete Prävention: Da primär junge Männer als Haupttäter gelten, setzen die Behörden auf eine Kombination aus Kontrolldruck vor Ort und gezielter digitaler sowie interaktiver Aufklärungsarbeit.

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Warum illegale Autorennen so gefährlich sind

Illegale Autorennen im öffentlichen Straßenverkehr enden immer wieder in schweren Unfällen mit Verletzten und Todesopfern. Oft sterben dabei völlig unbeteiligte Menschen. Wegen dieser immensen Gefahren geht der Gesetzgeber entsprechend hart gegen solche Wettfahrten vor. Schon die Teilnahme kann empfindliche Strafen nach sich ziehen – selbst dann, wenn es gar nicht zu einem Unfall kommt. Entscheidend ist dabei, wann juristisch überhaupt von einem sogenannten illegalen Kraftfahrzeugrennen gesprochen wird.

Illegale Autorennen im Straßenverkehr

Oil and Gas Photographer / shutterstock.com

Auch Alleinfahrer können sich strafbar machen

In der Vorstellung vieler Menschen sind illegale Straßenrennen dadurch definiert, dass sich mehrere Fahrer auf öffentlichen Straßen ungeachtet anderer Verkehrsteilnehmer in einer Wettfahrt messen. Doch auch ein einzelner Fahrzeugführer kann sich strafbar machen, wenn der Rausch der Geschwindigkeit im Mittelpunkt seines Handelns steht und er ein sogenanntes Alleinrennen bestreitet. Besonders gefährlich – und daher in der Szene wohl beliebt – sind dabei Polizeifluchten und rücksichtslose Fahrmanöver.

Warum der Sprint auf der Straße vor dem Strafrichter endet

Nach § 315d StGB steht nicht nur die Teilnahme an illegalen Autorennen unter Strafe. Bereits die Organisation, Durchführung und gezielte Austragung solcher Rennen im öffentlichen Straßenverkehr kann strafrechtliche Folgen haben. Selbst als Beifahrer kann man sich strafbar machen, wenn man aktiv in das Geschehen eingreift. Das gilt insbesondere dann, wenn man zeitweise das Lenkrad eines beteiligten Fahrzeugs übernimmt.

Weil Sach- und Personenschäden bei diesem grob verkehrswidrigen Verhalten billigend in Kauf genommen werden, drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren. Verletzen oder sterben Menschen durch einen Unfall, erhöht sich der Strafrahmen auf bis zu zehn Jahre Gefängnis. Zudem drohen Punkte in Flensburg, der Entzug der Fahrerlaubnis, eine MPU-Anordnung sowie die Sicherstellung von Fahrzeug und Smartphone als Beweismittel.

§ 315f StGB: Die endgültige Einziehung des Tatfahrzeugs

Über diese Sicherstellung zur Beweissicherung hinaus droht den Tätern seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2017 eine noch drastischere Maßnahme: die endgültige Einziehung des Fahrzeugs gemäß § 315f StGB. Das Gericht kann anordnen, dass das Auto dauerhaft in den Besitz des Staates übergeht und verwertet oder versteigert wird. Dies kann unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen sogar dann erfolgen, wenn der Raser gar nicht der Eigentümer des Wagens ist, sondern es sich um ein geliehenes Fahrzeug oder ein Leasingauto handelt.

Wenn unbeteiligte Verkehrsteilnehmer gefährdet werden

Wer an einem illegalen Autorennen teilnimmt, nimmt potenzielle Opfer bewusst in Kauf. Gerät man im Straßenverkehr plötzlich selbst mitten in ein solches Geschehen, gilt es trotz der Extremsituation besonnen zu bleiben, das eigene Tempo zu drosseln und so Gefahren zu minimieren. Zudem muss jederzeit mit plötzlichen Bremsmanövern gerechnet werden. Betroffene und Beobachter sollten den Vorfall schnellstmöglich bei der Polizei melden.

Junge Männer gelten als Haupttäter

Um die primär junge, männliche Zielgruppe für die Gefahren von Geschwindigkeitsrausch und illegalen Fahrzeugmodifikationen zu sensibilisieren, greifen Behörden zu einem Mix aus Repression und Prävention. Das Spektrum reicht von strategischen Vor-Ort-Kontrollen an Unfallhäufen bis hin zu digitaler Aufklärung im Netz und interaktiven Infoveranstaltungen in Bildungseinrichtungen. Durch diese Verknüpfung von direktem Kontrolldruck und moderner Vermittlung von Risikokompetenz soll ein langfristiges Umdenken in der Szene angestoßen werden.

Quellen

§ 315d StGB, Verbotene Kraftfahrzeugrennen
§ 315f StGB, Einziehung

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