Über eine Strecke von sechs Kilometern fuhr ein 36-jähriger Autofahrer vor einem Notarztwagen auf der B17 in Bayern her und missachtete alle Signale. Nun wurde er dafür verurteilt.
das Wichtigste zuerst
- Raser behindert Notarzt: Ein 36-jähriger Autofahrer fuhr auf der B17 sechs Kilometer lang vor einem Notarzt her und nutzte die freie Rettungsgasse zum Rasen.
- Unnötige Verzögerung: Durch das Fehlverhalten traf der Notarzt rund fünf Minuten später beim Patienten ein – im Notfall eine entscheidende Zeitspanne.
- Urteil des AG Augsburg: Das Amtsgericht Augsburg sprach den Fahrer der Nötigung, des Bestreitens eines verbotenen Alleinrennens sowie des unzulässigen Befahrens der Rettungsgasse schuldig.
- Strafmaß: Der Mann muss eine Geldstrafe von 13.500 Euro zahlen. Zudem wird sein Führerschein für mindestens zwei Jahre entzogen.
- Richtiges Verhalten bei Blaulicht: Ruhe bewahren, vorausschauend und zügig Platz machen und beim Ausweichen niemanden gefährden.

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Rettungsgasse als Rennstrecke: AG Augsburg verurteilt Raser
Müssen Rettungskräfte zu einem Einsatz auf einer Autobahn oder Bundesstraße ausrücken, zählt meist jede Sekunde. Schließlich geht es um das Überleben von Unfallopfern und darum, schwerwiegende Folgeschäden für alle Betroffenen zu verhindern.
Umso unbegreiflicher ist daher das Verhalten eines 36-jährigen Autofahrers, der sich vor dem Amtsgericht (AG) Augsburg verantworten musste. Anstatt einem Notarztwagen auf der B17 Platz zu machen, nutzte er die freie Bahn zum Rasen und fuhr sechs Kilometer lang trotz Blaulicht und Martinshorn vor den Einsatzkräften her. Das Gericht wertete die Aktion unter anderem als Nötigung sowie als verbotenes Kraftfahrzeugrennen und verurteilte den Mann.
Notarzt trifft wegen Raser-Blockade fünf Minuten später am Unfallort ein
Der Fall zeigt deutlich, welche Konsequenzen ein solches Fehlverhalten für Dritte haben kann. Weil sich der 36-Jährige unberechtigt vor den Notarztwagen setzte, um schneller durch den Stau zu kommen, blockierte er diesen und zwang die Rettungskräfte zum Abbremsen. Dadurch zog sich die Einsatzfahrt unnötig in die Länge. Laut Staatsanwaltschaft erreichte der Arzt den Patienten am Ende der Gasse daher etwa fünf Minuten später.
Das klingt nach wenig. In der Notfallmedizin entscheiden jedoch genau diese fünf Minuten oft über Leben und Tod oder darüber, ob bei einem Patienten irreversible Organschäden zurückbleiben.
13.500 Euro Geldstrafe wegen Nötigung und illegalem Kraftfahrzeugrennen
Weil der Mann zudem mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit vor dem Einsatzfahrzeug herraste, sprach ihn das AG Augsburg neben dem unzulässigen Befahren der Rettungsgasse auch der Nötigung sowie des Bestreitens eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens schuldig. In der Folge muss er eine Geldstrafe in Höhe von 13.500 Euro zahlen sowie seinen Führerschein für mindestens zwei Jahre abgeben. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.
Rettungskräfte im Rückspiegel: So reagiert man richtig
Wie man sich als unbeteiligter Autofahrer korrekt verhält, wenn sich Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht und Sirenen von hinten nähern, weiß Vinzent Kasch. Der Sprecher der Berliner Feuerwehr hat im Interview mit der dpa einige zentrale Punkte erläutert, die Autofahrern helfen können, im Falle des Falles einen kühlen Kopf zu bewahren:
- Sofort Platz machen: Sobald Blaulicht und Sirene im Rückspiegel auftauchen, muss man mit so wenig Hektik wie möglich Platz schaffen.
- Niemanden in Gefahr bringen: Vor dem Ausweichen, zum Beispiel auf den Rad- oder Gehweg, unbedingt schauen, ob dort Fußgänger oder Radfahrer unterwegs sind.
- Rote Ampeln überfahren: Wenn es nicht anders geht, darf man sich vorsichtig in eine rote Kreuzung hineintasten, um Platz zu machen.
- Abstand halten: An roten Ampeln sollte der Abstand zum Vordermann nicht zu klein sein. So hat man noch Puffer zum Rangieren, wenn von hinten ein Einsatzwagen kommt.
- Vorausschauend mitdenken: Im Stau oder an der Ampel kurz überlegen, wohin ein Ausweichen möglich ist, sofern sich Einsatzfahrzeuge nähern.
- Blitzer: Wer beim Platzmachen geblitzt wird, kann Einspruch einlegen. Einfach angeben, dass man für ein Einsatzfahrzeug ausgewichen ist. Die Behörden stellen das Verfahren dann in der Regel ein.
Quellen
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