Tempoverstöße kosten schnell viel Geld, das weiß jeder Autofahrer. Der Bußgeldkatalog sieht aber auch für vermeintlich geringfügige Verstöße teure Sanktionen vor.
das Wichtigste zuerst
- Warnung vor Bußgeld-Bagatellen: Nicht nur Tempoverstöße, sondern auch vermeintlich „kleine“ Vergehen können nach Einschätzung von Expertin Melanie Leier hohe Geldstrafen und Punkte nach sich ziehen.
- 1. Grünpfeil-Ampel: Das Grünpfeilschild erlaubt kein direktes Abbiegen. Fahrer müssen vorher komplett anhalten, andernfalls drohen 70 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.
- 2. Haltesignal am Bahnübergang: Wer trotz Rotlicht oder sich senkender Schranke die Gleise überquert, riskiert empfindliche Strafen von bis zu 700 Euro Bußgeld und drei Monaten Fahrverbot.
- 3. Promillegrenzen: Auch unter der bekannten 0,5-Promille-Marke kann man sich bei Ausfallerscheinungen strafbar machen, was bis zum Führerscheinentzug führen kann.
- 4. Zebrastreifen: Autofahrer müssen sich Fußgängerüberwegen vorausschauend und langsam nähern, um schwächeren Verkehrsteilnehmern Schutz zu gewähren. Bei Zuwiderhandlung drohen ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro sowie ein Punkt.
- 5. Bußgeldvorwürfe: Statt einen Bußgeldbescheid sofort zu bezahlen und damit rechtskräftig anzuerkennen, sollte innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden, um die Vorwürfe durch einen spezialisierten Anwalt prüfen zu lassen.

© Vladeep / sutterstock.com (Symbolbild)
Verkehrsrechtsanwältin warnt vor angeblichen Bußgeld-Bagatellen
Wer schon einmal mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit geblitzt und zur Kasse gebeten wurde, weiß: Zu schnelles Fahren brennt schnell ein Loch ins Portemonnaie. Doch nicht nur das Überschreiten der vorgegebenen Höchstgeschwindigkeit hat empfindliche Strafen zur Folge. Laut Melanie Leier, Expertin für Verkehrsrecht und Partneranwältin von Geblitzt.de, können auch vermeintlich „softe“ Verstöße strenge Sanktionen nach sich ziehen.
1. Bei einer Ampel mit Grünpfeil muss man nicht anhalten
In Deutschland gibt es mittlerweile nur noch wenige Ampeln mit Grünpfeil, die Zahlen sind seit Jahren rückläufig. Vielleicht liegt es daran, dass viele Autofahrer das Verkehrszeichen 720 missverstehen und zu rasch abbiegen. Eigentlich gilt hier ein striktes Haltegebot: Das Fahrzeug muss ähnlich wie an einem Stoppschild vollständig zum Stillstand kommen.
Erst nach einer kurzen Pause und nachdem sich der Fahrer vergewissert hat, dass der querende Verkehr nicht behindert oder gefährdet wird, darf er in die Kurve gehen. „Wer diese Anhaltepflicht ignoriert, begeht zwar keinen klassischen Rotlichtverstoß, muss aber dennoch mit 70 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen“, warnt Melanie Leier.
2. Kommt kein Zug, darf man Bahnübergänge immer überqueren
Fast jeder Verkehrsinteressierte ist in den sozialen Medien schon einmal auf ein Video gestoßen, in dem ein Kfz auf den Gleisen an einem Bahnübergang festhängt. Leider passieren solche Unfälle nicht selten. Der Blick auf eine freie Bahn verleitet manche Autofahrer offenbar dazu, wichtige Signale zu missachten. Dabei ist das Stehenbleiben bei einem roten Signal oder einer sich senkenden Schranke zwingend vorgeschrieben.
Wer hier einfach weiterfährt, gefährdet Leben und muss mit hohen Strafen rechnen, wie Anwältin Leier betont: „Der Regelsatz für das Überqueren der Gleise bei leuchtendem Rotlicht inklusive Gefährdung beträgt 290 Euro Bußgeld plus einen Monat Fahrverbot. Wenn Schranken umfahren werden, sind sogar 700 Euro und drei Monate Fahrverbot fällig.“
3. Alkoholverstöße gelten erst ab 0,5 Promille
Nach dem Besuch des Oktoberfests oder einer Halloween-Party wird so mancher Autofahrer mit dem Gedanken spielen, noch mit dem Auto heimzufahren. Schließlich waren es ja nur zwei Bier und bis 0,5 Promille ist man aus dem Schneider. Doch wer so denkt, liegt laut der Verkehrsrechtsexpertin Leier grundfalsch.
„Bei einem Unfall oder dem Vorliegen sogenannter alkoholbedingter Ausfallerscheinungen greift bereits ab 0,3 Promille das Strafrecht. Die Folgen sind dabei drastischer als bei bloßen Ordnungswidrigkeiten. Am Einkommen bemessene Geldstrafen und ein Führerscheinentzug von mindestens sechs Monaten sind hier üblich“, stellt Melanie Leier klar.
4. Unmittelbar vor einem Zebrastreifen zu bremsen, ist völlig ausreichend
An Fußgängerüberwegen, auch Zebrastreifen genannt, sind maximale Aufmerksamkeit und Umsicht am Steuer Pflicht, da Fußgänger als schwächere Verkehrsteilnehmer besonderen Schutz genießen. Wer seine Geschwindigkeit hier nicht reduziert, verhält sich nicht nur rücksichtslos, sondern bricht auch eine konkrete Regel der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).
„Nach Paragraf 26 Absatz 1 der StVO darf sich ein Kraftfahrzeug einem Fußgängerüberweg nur mit mäßiger Geschwindigkeit nähern. Wer diese angepasste Geschwindigkeit nicht einhält, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 80 Euro und der Eintragung eines Punktes in das Fahreignungsregister rechnen“, so Rechtsanwältin Leier.
5. Gegen Bußgeldvorwürfe kann man nichts unternehmen
Viele Betroffene lassen sich von Bußgeldvorwürfen dazu verleiten, schnell den Geldbeutel zu zücken, um die Sache aus der Welt zu schaffen. Dabei handelt es sich nicht um eine ausweglose Situation, denn auch Behörden machen Fehler. Mangelhafte Eichungen, falsche Messprotokolle oder eine fehlende Identifizierbarkeit auf dem Messbild führen regelmäßig dazu, dass Bußgeldvorwürfe juristisch angreifbar sind.
„Wer den geforderten Betrag direkt überweist, erkennt den Bescheid mit allen Konsequenzen, wie etwa Punkten in Flensburg oder einem drohenden Fahrverbot, rechtskräftig an. Eine nachträgliche Korrektur ist danach in der Regel nicht mehr möglich“, so Leier. Autofahrer sollten innerhalb der Zwei-Wochen-Frist Einspruch einlegen. Nur so können Verkehrsrechtsanwälte die Vorwürfe sachgemäß prüfen.
Quellen
- Geblitzt.de-Pressemitteilung: Fünf teure Irrtümer im Straßenverkehr – Welche hohen Bußgelder Autofahrer überraschen
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