Melanie Leier, Anwältin für Verkehrsrecht und Partneranwältin von Geblitzt.de, warnt zur Wiesnzeit vor den Gefahren von Trunkenheitsfahrten.
das Wichtigste zuerst
- Wiesnzeit & Straßenverkehr: Rechtsanwältin Melanie Leier warnt davor, die Gefahren von Alkohol am Steuer zu unterschätzen.
- Relative Fahruntüchtigkeit (0,3 bis 1,09 Promille): Wer in diesem Bereich auffällig fährt, begeht keine bloße Ordnungswidrigkeit, sondern bereits eine Straftat.
- Ordnungswidrigkeit (0,5 bis 1,09 Promille): Wer in diesem Bereich ohne Ausfallerscheinungen erwischt wird, muss mit Bußgeldern, Punkten sowie einem Fahrverbot rechnen. Das Strafrecht greift hier allerdings nicht.
- Absolute Fahruntüchtigkeit (ab 1,1 Promille): Ab diesem Wert liegt immer eine Straftat vor. Es drohen Geld- oder Freiheitsstrafe, Führerscheinentzug und MPU.
- Pflichten bei Polizeikontrollen: „Pusten“ vor Ort ist freiwillig. Bei begründetem Verdacht kann jedoch eine verpflichtende Blutentnahme erfolgen.
- Fußgänger: Auch wer zu Fuß betrunken im Straßenverkehr auffällt, riskiert neben Verwarnungsgeldern seine Fahreignung und den Führerschein.

© George Rudy / shutterstock.com (Symbolbild)
Anwältin warnt: Feucht-fröhliche Feierbiester sollten das Auto stehen lassen
Jedes Jahr kommt es auf dem Münchner Oktoberfest im Schnitt zu 900 Straftaten pro Tag. Viele davon geschehen unter dem Einfluss von Alkohol. Doch wer im Festzelt zu tief ins Glas schaut und danach den Heimweg antritt, sollte gar nicht erst ans Autofahren denken. Denn der Kontrollverlust beginnt oft schleichend, wie Melanie Leier, Anwältin für Verkehrsrecht und Partneranwältin von Geblitzt.de, betont: „Da bereits geringe Mengen Alkohol die Wahrnehmung und Reaktionsfähigkeit verringern, sollte das Auto nicht nur nach dem Oktoberfest unbedingt stehen gelassen werden.“
0,3 – 1,09 Promille: Wer hier auffällt, dem droht das Strafrecht
Laut der Juristin drohen schon ab 0,3 Promille ernsthafte Sanktionen, vor allem für Fahranfänger in der Probezeit. Unter 21 Jahren ist jeglicher Alkohol am Steuer tabu. Wird man bei einer Kontrolle mit mindestens 0,3 bis 1,09 Promille erwischt und zeigt ein sogenanntes „auffälliges Fahrverhalten“, gilt man als „relativ fahruntüchtig“.
Dabei handelt es sich nicht um eine Ordnungswidrigkeit, sondern um einen Verstoß, der mit dem Strafrecht geahndet wird. Die möglichen Konsequenzen reichen hier von einer Geld- oder Freiheitsstrafe über den Entzug der Fahrerlaubnis bis hin zur Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) für Wiederholungstäter.
0,5 – 1,09 Promille: Ohne Fahrauffälligkeiten noch eine Ordnungswidrigkeit
Zeigt das Alkoholmessgerät hingegen Werte zwischen 0,5 und 1,09 Promille an und es liegen keine Ausfallerscheinungen vor, so handelt es sich noch um eine Ordnungswidrigkeit. Je nachdem, ob es sich um einen Erstverstoß handelt oder ob der Verstoß wiederholt begangen wurde, drohen hier Bußgelder zwischen 500 und 1.500 Euro, zwei Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten.
| Delikt | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze | 500 € | 2 Punkte | 1 Monat |
| Zweites mal Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze | 1000 € | 2 Punkte | 3 Monate |
| Drittes mal Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze | 1500 € | 2 Punkte | 3 Monate |
| Fahren unter Drogeneinfluss | 500 € | 2 Punkte | 1 Monat |
Ab 1,1 Promille greift immer das Strafrecht: „Absolute Fahruntüchtigkeit“
Wird ein Fahrzeugführer mit Werten ab 1,1 Promille gemessen, handelt es sich notwendigerweise um eine Straftat. Er gilt dann als „absolut fahruntüchtig“. Laut Anwältin Melanie Leier fallen die Sanktionen bei solchen Blutalkoholkonzentrationen deutlich schärfer aus: „Neben 3 Punkten in Flensburg drohen die Entziehung der Fahrerlaubnis und die Verhängung einer Sperrfrist für die Wiedererteilung. Hinzu kommt eine Geldstrafe.“
Zudem kann auch in diesem Fall eine Freiheitsstrafe verhängt werden, sofern der alkoholbedingte Unfall zu einem Personenschaden geführt hat. Eine MPU ist auch hier im Rahmen des Wiedererteilungsverfahrens möglich. Ab 1,6 Promille wird sie zwangsläufig angeordnet.
Wichtig zu wissen: Alkoholtests bei einer Kontrolle sind freiwillig
Was viele Autofahrer nicht auf dem Schirm haben: Will die Polizei im Rahmen einer Kontrolle den Atemalkoholwert prüfen, hat der Fahrer das Recht, diese Maßnahme abzulehnen. „Das ‚Pusten‘ in das Alkoholmessgerät ist freiwillig, da der Kontrollierte nicht dazu verpflichtet ist, aktiv zur Sammlung von Beweisen beizutragen“, weiß Melanie Leier. Liegen keine Anhaltspunkte für eine Trunkenheit vor, ist sogar eine Weiterfahrt ohne Test erlaubt.
Anders sieht es aus, wenn aufgrund von Torkeln, Alkoholfahnen oder Konsonantenschwund ein begründeter Verdacht vorliegt. „In solchen Fällen kommt es in der Regel zur Anordnung einer Blutprobe durch einen approbierten Arzt. Dafür ist grundsätzlich ein richterlicher Beschluss erforderlich. Dieser kann jedoch gemäß § 81a Absatz 2 der Strafprozessordnung (StPO) entfallen, wenn Gefahr im Verzug vorliegt, das heißt, wenn der Untersuchungserfolg durch eine Verzögerung gefährdet ist“, so die Verkehrsrechtsexpertin. Eine Ablehnung der Maßnahme ist im Falle von Ausfallerscheinungen daher nicht möglich.
Warum auch Fußgänger aufpassen müssen
Es sind aber nicht nur die motorisierten Teilnehmer, die beim Thema Alkohol und Straßenverkehr besonders vorsichtig sein sollten. Auch Fußgänger können dafür belangt werden, wenn sie betrunken den Straßenverkehr stören. Wer etwa die Fahrbahn an ungeeigneten Stellen überquert, wird mit 10 Euro Verwarnungsgeld zur Kasse gebeten. Eine rote Ampel zu ignorieren oder auf der Fahrbahn zu torkeln, obwohl ein Gehweg vorhanden ist, schlägt jeweils mit 5 Euro zu Buche.
Ein alkoholbedingtes Fehlverhalten als Fußgänger kann zudem direkt das Punktekonto oder den Führerschein belasten. Wird die Straßenverkehrsbehörde eingeschaltet, gerät man schnell in Rechtfertigungsnot. „Wenn ein alkoholisierter Fußgänger auffällig genug ist, um von der Polizei kontrolliert zu werden, kann dies seine Fahreignung infrage stellen. In der Folge kann eine medizinisch-psychologische Untersuchung angeordnet oder sogar die Fahrerlaubnis entzogen werden. Daher sollten alle Verkehrsteilnehmer, einschließlich Fußgänger, verantwortungsbewusst mit Alkohol im Straßenverkehr umgehen“, so der Appell von Rechtsanwältin Leier.
Quellen
- Geblitzt.de-Pressemitteilung: Vom Bierzelt auf die Anklagebank – Rechtsanwältin warnt zum Oktoberfest vor betrunkenem Autofahren
- T-online.de: Wiesn-Wache: Polizei kämpft mit "Kokainschwemme"
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