Die Polizei nutzt immer häufiger Videoaufnahmen des Tesla-Wächtermodus für ihre Ermittlungen. Dabei ist das versteckte Aufnehmen in der Öffentlichkeit eigentlich verboten.
das Wichtigste zuerst
- Tesla-Stromer als stille Zeugen: Ermittler greifen bei Fahndungen immer häufiger auf Videoaufzeichnungen geparkter Tesla-Fahrzeuge zurück.
- Big Brother im E-Auto: Der Wächtermodus registriert Bewegungen im Nahbereich über Kameras und filmt Fußgänger im öffentlichen Raum meist unbemerkt.
- Datenschutz in Deutschland: Automatisierte und anlasslose Aufnahmen ohne Informationshinweis oder Einwilligung der Betroffenen sind rechtlich unzulässig.
- Rechtliche Risiken: Zwar drohen selten behördliche Bußgelder, doch streng genommen könnten Betroffene auf Schadensersatz klagen (siehe OLG-Urteil zu „weg.li“).
- Tesla-Clips als Beweismittel: Trotz der Datenschutzproblematik werden Aufnahmen vor Gericht verwendet. So etwa 2023 in Passau, wo Tesla-Videos halfen, einen tödlichen Lkw-Unfall aufzuklären.

© M. Knijnenburg/ shutterstock.com (Symbolbild)
Gefilmt aus allen Winkeln: Fahndung per Autokamera
Mittlerweile kleben sich viele Autofahrer eine Dashcam vor die Windschutzscheibe, um im Falle eines Unfalls Beweise zu haben. Dabei sind diese Autokameras aus rechtlicher Sicht umstritten und ihre Aufnahmen werden nur in Einzelfällen vor Gericht zugelassen. Was aber, wenn ein Auto über ganze acht Kameras verfügt, wie es bei vielen Modellen von Tesla mit integriertem Wächtermodus der Fall ist? Berichten zufolge nutzt die Polizei solche Aufnahmen immer häufiger und sogar für Ermittlungen, die nicht mit dem Straßenverkehr zusammenhängen.
So funktioniert das Tesla-Überwachungssystem
Der Wächtermodus gehört mittlerweile zur Serienausstattung in so gut wie allen aktuellen Modellreihen von Tesla. Man findet ihn im Model 3, Model Y, Cybertruck sowie im neueren Model S und Model X. Insgesamt sind rund um die Fahrzeuge acht Kameras verbaut, von denen vier zur Aufzeichnung genutzt werden. Im geparkten Zustand analysiert der Wächtermodus seine nähere Umgebung und startet automatisch eine Videoaufnahme, sobald die Sensoren Bewegungen oder verdächtige Aktivitäten in Fahrzeugnähe registrieren.
Die Sendung „Kontrovers“ des Bayerischen Rundfunks hat die Funktionsweise des Tesla-Wächtermodus in einem Selbstversuch am Münchner Hauptbahnhof getestet und tatsächlich: Die Elektroautos aus Austin, Texas, filmen vorbeigehende Fußgänger, ohne dass diese das bemerken.
Datenschützer stellt klar: Anlassloses Filmen von Passanten „nicht okay“
Dabei ist das versteckte Filmen in der Öffentlichkeit eigentlich verboten. Zwar handelt es sich in den meisten Fällen nicht um eine Straftat, doch der Datenschutz setzt enge Grenzen, wenn es um das Erfassen und Speichern personenbezogener Daten ohne deren Einwilligung geht.
Das weiß auch der Vizepräsident des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht, Andreas Sachs. Auf Nachfrage des BR bestätigt er, dass automatisierte Aufnahmen ohne Wissen der Aufgezeichneten nicht zulässig sind: „Nein, das ist nicht okay. Es muss informiert werden, dass hier eine Aufzeichnung stattfindet.“
Polizei nutzt Teslas als stille Zeugen
Trotz dieser klaren Rechtslage ist nun auch die Polizei auf den Geschmack der Tesla-Clips gekommen. Laut Informationen des Bayerischen Rundfunks wenden sich die Ordnungshüter beispielsweise im Falle einer Fahndung gezielt an Tesla-Fahrer, um relevantes Videomaterial zu sichten.
Dabei ist streng genommen schon die Weitergabe solcher Aufnahmen problematisch und kann – zumindest in der Theorie – nach hinten losgehen, wie Datenschützer Sachs betont: „Rein theoretisch ist es in der Tat möglich, dass ich bestraft werde wegen einer unzulässigen Datenverarbeitung, die vor Gericht auch weiterverwendet werden kann. In der Praxis findet das aber faktisch nicht statt.“
Urteil des OLG Dresden: Schadensersatz wegen unzulässiger Aufnahmen
Dabei ist der von Sachs geschilderte Fall gar nicht so praxisfern, wie man vermuten könnte. Zwar geht es ihm um mögliche Bußgelder der Behörden für Datenschutzverstöße, doch auch das zivilrechtliche Risiko für Autobesitzer ist durchaus real. Das zeigt ein Fall, der vor etwa einem Jahr vor dem Oberlandesgericht (OLG) Dresden verhandelt wurde (Az. 4 U 464/25).
Ein Mann wurde laut Urteil des OLG zur Zahlung von Schadensersatz und Übernahme der Anwaltskosten verurteilt, weil er einen Falschparker über das Portal weg.li gemeldet hatte und auf dem Beweisfoto der Beifahrer unverpixelt zu sehen war. Ein vergleichbares Risiko bestünde auch für Tesla-Fahrer, wenn der Wächtermodus ihres Fahrzeugs unbeteiligte Passanten ohne deren Einwilligung im öffentlichen Raum aufzeichnet und diese das nachträglich bemerken.
Passau 2023: Polizei ermittelte mit Wächtermodus-Aufnahmen
Beim Thema Videoüberwachung muss stets eine Abwägung zwischen den Grundrechten von Personen und dem Interesse der Polizei, erfolgreich zu ermitteln, erfolgen. Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist die Nutzung der Aufnahmen eigentlich nicht gesetzeskonform. Ein Fall aus dem Jahr 2023 in Passau zeigt jedoch, dass sie trotzdem verwendet werden: Ein Lkw-Fahrer fuhr in der Innenstadt in eine Fußgängergruppe. Nur durch die Auswertung von Tesla-Wächteraufnahmen konnte schließlich festgestellt werden, dass es sich nicht um einen Terroranschlag, sondern um einen Unfall handelte.
Quellen
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