Bundesrat billigt neue Verordnung: E-Autos und Hybride mit Sonderkennzeichen dürfen Umweltzonen künftig auch ohne grüne Plakette befahren.
das Wichtigste zuerst
- Plakettenpflicht für E-Autos entfällt: Der Bundesrat hat eine Verordnung gebilligt, nach der Elektroautos und Plug-in-Hybride mit E-Kennzeichen für die Einfahrt in Umweltzonen künftig keinen grünen Sticker mehr benötigen.
- Entscheidend ist das Nummernschild: Wer ein Elektroauto ohne E-Kennzeichen fährt, profitiert nicht von der Befreiung. Ohne Sonderkennzeichen bleibt der grüne Nachweis weiterhin Pflicht.
- Keine Änderung für Verbrenner: Für Benzin- und Dieselfahrzeuge gelten die bisherigen Regeln in Umweltzonen ebenfalls unverändert weiter.
- Zweites Entlastungskabinett: Die Neuregelung gehört zu einem größeren verkehrspolitischen Beschluss der Bundesregierung, der durch Bürokratieabbau und mehr Digitalisierung Geld einsparen soll.
- Möglicher Starttermin: Die Regelung tritt je nach Zeitpunkt der offiziellen Verkündung im Bundesgesetzblatt am 1. Oktober 2026 oder am 1. Januar 2027 in Kraft.

© Azulblue / shutterstock.com (Symbolbild)
Immer weniger Umweltzonen – neue Regeln für E-Autos und Hybride
Die Umweltzone gehört zu einer aussterbenden Art im deutschen Straßenverkehr. Immer mehr Kommunen schaffen sie ab, da sich die Luftqualität in den Innenstädten spürbar verbessert hat und der Feinstaubgrenzwert mittlerweile flächendeckend eingehalten wird. Da rote oder gelbe Sticker so gut wie gar nicht mehr zu sehen sind und nahezu jedes Auto eine grüne Plakette trägt, hat die Einfahrtsbeschränkung ihren eigentlichen Nutzen verloren.
Und selbst dort, wo es diese Zonen noch gibt, wird das System jetzt vereinfacht. Der Bundesrat hat dazu eine neue Verordnung gebilligt: Künftig benötigen E-Autos und Plug-in-Hybride für die Durchfahrt keinen grünen Sticker mehr. Für sie reicht stattdessen das E-Kennzeichen am Auto aus.
Plakettenpflicht entfällt nur für Fahrzeuge mit E-Auto-Kennzeichen
Dabei ist zu beachten, dass nicht jedes Elektroauto über ein solches Nummernschild verfügt. Da die Beantragung des Zusatzbuchstabens „E“ freiwillig ist, rollen manche Elektrofahrzeuge mit ganz normalen Kennzeichen über die Straßen. Wer auf das „E“ am Ende verzichtet hat, profitiert allerdings nicht von der Neuregelung. Ohne das Sonderkennzeichen bleibt der grüne Sticker an der Windschutzscheibe Pflicht.
Bußgelder, Kosten und was für den Verbrenner gilt
Seit ihrer Einführung im Jahr 2007 werden Fahrzeuge mithilfe der Umweltplakette nach ihrem Schadstoffausstoß eingestuft. Die Kosten für den Sticker liegen je nach Anbieter zwischen fünf und 20 Euro. Nach einem Kennzeichenwechsel oder einer neuen Windschutzscheibe war bisher jedes Mal ein neuer Aufkleber fällig.
Für die Einfahrt in Umweltzonen bleibt das grüne Siegel nach wie vor der Standard. Daran ändert auch die Neuregelung nichts: Bei Benzinern und Dieseln bleibt alles beim Alten. Wer ein Kfz mit Verbrennungsmotor fährt, benötigt weiterhin einen entsprechenden Nachweis an der Windschutzscheibe. Fehlt der geforderte Sticker, droht ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro.
Zu den wenigen Ausnahmen unter den Verbrennern gehören unter anderem Oldtimer mit H-Kennzeichen, Einsatzfahrzeuge sowie Autos von Menschen mit Schwerbehinderung, die auch ohne Aufkleber in die Zonen fahren dürfen.
Ab wann die neue Regelung greift
Die neue Verordnung stammt aus der Feder des zweiten Entlastungskabinetts der Bundesregierung. Dabei handelt es sich um eine spezielle Sitzung des Kanzlers und seiner Minister. Neben der Abschaffung der Plakettenpflicht wurden hier unter anderem die folgenden verkehrspolitischen Maßnahmen beschlossen: eine Reform des Führerscheinerwerbs, die Digitalisierung von Führerschein und Fahrzeugschein mittels i-Kfz sowie eine Verlängerung der Steuerbefreiung für Elektroautos.
Ab wann die neue Vorschrift gilt, hängt vom Erscheinungsdatum im Bundesgesetzblatt ab. Darin werden alle Beschlüsse offiziell verkündet. Erscheint die Verordnung dort noch im September, tritt sie am 1. Oktober 2026 in Kraft. Bei einer Verkündung im vierten Quartal greift sie erst am 1. Januar 2027.
Quellen
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