das Wichtigste zuerst
- Der Vorfall: Ein McLaren-Fahrer wendete nach einer Vollsperrung auf der A71 in Thüringen im Stau und fuhr über zwei Kilometer entgegen der Fahrtrichtung durch die gebildete Rettungsgasse.
- Die Flucht: Ein Stoppversuch der Polizei schlug fehl, da der Fahrer mit sehr hoher Geschwindigkeit über eine Bundesstraße davonraste. Die Beamten konnten den 38-jährigen Mann jedoch nachträglich ausfindig machen.
- Mögliche Ordnungswidrigkeiten: Dem Fahrer drohen Bußgelder, Punkte in Flensburg und Fahrverbote für das unberechtigte Befahren der Rettungsgasse, das Wenden und Fahren entgegen der Fahrtrichtung auf der Autobahn sowie für das Ignorieren der polizeilichen Anhaltezeichen.
- Mögliche strafrechtliche Folgen: Laut einer Rechtsexpertin stehen der Verdacht der Gefährdung des Straßenverkehrs durch das Fahren entgegen der Fahrtrichtung sowie der Verdacht eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens durch die Flucht im Raum.
- Die Konsequenzen bei Mietfahrzeugen: Da das Strafrecht an die persönliche Schuld des Fahrers anknüpft, haftet eine Vermietungsfirma nicht strafrechtlich, kann jedoch zivilrechtlich Schadensersatz für Fahrzeugschäden und Ausfallzeiten einfordern.

Symbolbild (KI-generiert)
Immer wieder Ärger in der Rettungsgasse
Nach schweren Unfällen auf der Autobahn zählt für die Einsatzkräfte oft jede Sekunde. Damit Feuerwehr und Notarzt überhaupt eine Chance haben, schnell zum Unfallort zu gelangen, ist das Bilden einer Rettungsgasse in Deutschland bei stockendem Verkehr oder Stillstand gesetzliche Pflicht.
Trotzdem kommt es in solchen Verkehrssituationen immer wieder zu Behinderungen oder unerlaubten Fahrten. Was sich jedoch kürzlich ein McLaren-Fahrer auf der A71 geleistet hat, sorgt selbst bei erfahrenen Polizeibeamten für Fassungslosigkeit.
Sportwagenfahrer nutzt Rettungsgasse als Abkürzung
Nach einem Unfall zwischen den Abfahrten Erfurt Roter Berg und Sömmerda Süd in Thüringen wurde die Fahrbahn voll gesperrt, woraufhin sich der Verkehr auf über drei Kilometer staute. Die wartenden Autofahrer bildeten laut Polizeiangaben vorschriftsmäßig eine Rettungsgasse.
Ein McLaren-Fahrer missbrauchte diesen Freiraum jedoch für ein riskantes Manöver: Er steuerte seinen Sportwagen über zwei Kilometer weit entgegen der Fahrtrichtung durch die Gasse, um die Autobahn an der nächsten Anschlussstelle zu verlassen.
Polizei stellt sich dem Geisterfahrer erfolglos in den Weg
Der Vorfall erregte auch die Aufmerksamkeit der Polizei. Ein Versuch der Beamten, den Sportwagen zu stoppen, schlug jedoch fehl, da der Mann mit hoher Geschwindigkeit auf einer Bundesstraße davonraste. Mittlerweile haben die Ordnungshüter den mutmaßlichen Raser ausfindig gemacht: Es handelt sich um einen 38-jährigen Mann. Auf Anweisung der Staatsanwaltschaft wurde sein Führerschein beschlagnahmt, zudem erwarten ihn mehrere Anzeigen.
Welche Bußgelder dem Rowdy drohen
Melanie Leier ist Verkehrsrechtsexpertin und Partneranwältin von Geblitzt.de. Der Juristin zufolge muss der Mann im Bereich der Ordnungswidrigkeiten zunächst mit folgenden Konsequenzen rechnen:
- Das unberechtigte Befahren einer Rettungsgasse (§§ 11 Abs. 2, 49 Abs. 1 Nr. 11 StVO) wird nach dem Bußgeldkatalog geahndet. Es drohen mindestens 240 Euro Bußgeld, 2 Punkte im Fahreignungsregister und 1 Monat Fahrverbot. Bei zusätzlicher Gefährdung oder Sachbeschädigung steigt das Bußgeld auf bis zu 320 Euro.
- Entgegen der Fahrtrichtung auf der Autobahn gefahren (§§ 18 Abs. 7, 49 Abs. 1 Nr. 18 StVO) Das Wenden oder Rückwärtsfahren auf der Autobahn zieht als Ordnungswidrigkeit 200 Euro Bußgeld, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot nach sich.
- Auf Aufforderung der Polizei nicht angehalten bzw. massiv überhöhte Geschwindigkeit (§ 36 StVO): Das reine Ignorieren der Anhaltezeichen von Polizeibeamten (§ 36 StVO) ist eine vergleichsweise geringe Ordnungswidrigkeit, die ein Bußgeld von 70 Euro und 1 Punkt in Flensburg nach sich zieht.
Wo das Strafrecht greifen könnte
Neben den Bußgeldern könnte der Fall auch strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. Laut Rechtsanwältin Leier steht unter anderem der Verdacht der Gefährdung des Straßenverkehrs im Raum. Dafür müsste eine konkrete Gefahr für andere Personen oder bedeutende Sachwerte vorgelegen haben. Im Falle einer Verurteilung sieht das Gesetz eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor, verbunden mit dem Entzug des Führerscheins.
- Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB): Das Befahren der Rettungsgasse entgegen der Fahrtrichtung ist grob verkehrswidrig und rücksichtslos. Sobald der Fahrer dabei andere Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert konkret gefährdet hat (ein sogenannter „Beinaheunfall“), liegt diese Straftat vor.
- Verbotenes Kraftfahrzeugrennen als Alleinfahrer (§ 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB)Durch seine anschließende Flucht vor der Polizei auf der Bundesstraße mit weit überhöhter Geschwindigkeit kommt dieser Tatbestand ins Spiel. Wenn ein Fahrer rücksichtslos rast, um vor der Polizei zu entkommen und dabei die „höchstmögliche Geschwindigkeit“ erzielen will, wird das rechtlich wie ein illegales Autorennen gewertet.
Die Reaktionen im Netz
Die Flucht des McLaren-Fahrers hat in den sozialen Netzwerken für deutliche Reaktionen gesorgt. Unter dem offiziellen Facebook-Post der Polizei meldeten sich Augenzeugen zu Wort: Eine Betroffene, an welcher der Sportwagen vorbeirauschte, beschrieb das Erlebte als absolut „lebensmüde“ und betonte, dass der Fahrer fahrlässig das Leben anderer aufs Spiel gesetzt habe. Ihre unmissverständliche Forderung: „Führerschein weg für immer.“
Zudem spekulieren mehrere Nutzer in den Kommentaren, ob es sich bei dem Sportwagen um ein Mietfahrzeug gehandelt hat. Eine strafrechtliche Haftung der Leihfirma schließt Anwältin Leier jedoch aus, da das deutsche Strafrecht stets an die persönliche Schuld des Fahrers anknüpft.
Zivilrechtlich könnte es für den Mann hingegen extrem teuer werden, da Mietwagenfirmen bei derart groben Verstößen regelmäßig Schadensersatz für Fahrzeugschäden und Ausfallzeiten einfordern. Nachdem der Fahrer ermittelt werden konnte, liegt der Fall nun bei den Ermittlungsbehörden, wobei zunächst die Unschuldsvermutung gilt.
Quellen
Weitere News!
Geisterfahrt durch die Rettungsgasse: McLaren-Fahrer schockiert die Polizei
Rechtsanwalt klärt auf: Das sollten Autofahrer während der WM beachten
Neu ab 1. Juli: Was sich bei Punktehandel, Verjährungsfristen und dem Führerschein ändert