das Wichtigste zuerst
• Teurer Mietwagen: Laut tz.de sollte ein Münchner Autofahrer nach einer 4,37-Euro-Fahrt insgesamt 665 Euro zahlen.
• Hintergrund: Das Free2Move-Auto stand demnach auf einem stationsbasierten Stellplatz, der für den Anbieter STATTAUTO reserviert war.
• Rechtslage: In München dürfen allgemeine Freefloating-Fahrzeuge auf solchen Plätzen nicht parken. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge können kostenpflichtig entfernt werden.
• Wichtig für Autofahrer: Ein Carsharing-Schild allein reicht nicht aus. Entscheidend kann das Zusatzschild mit dem konkreten Anbieter sein.

© Franc-o / shutterstock.com (Symbolbild)
665 Euro Rechnung nach kurzer Leihe
Eine kurze Carsharing-Fahrt kann teuer enden, wenn das Fahrzeug auf einem Abstellplatz der Konkurrenz geparkt wird. Diese schmerzliche Erfahrung musste der Münchner Emre S. machen. Laut einem Bericht von tz.de lieh er sich ein Auto des Anbieters Free2Move und stellte es am späten Abend an der Kreuzung Pariser/Lothringer Straße in München-Haidhausen ab.
Als dann die Rechnung für die Fahrzeugleihe eintraf, fiel S. aus allen Wolken. Die eigentliche Fahrt kostete lediglich 4,37 Euro, doch der Anbieter fordert im Nachgang saftige 595 Euro Abschleppkosten sowie weitere 70 Euro für die Abholung des Fahrzeugs.
„Am nächsten Tag bekam ich eine Mail von Free2Move. Die sagten mir, dass mein Auto abgeschleppt wurde.“ Das Auto stand nun nicht mehr in Haidhausen – sondern auf dem Gelände des Abschleppdienstes in Aschheim“, so der Betroffene.
Nicht jeder Carsharing-Parkplatz gilt für jedes Carsharing-Auto
Der Grund für die hohe Forderung ist die spezifische Zweckbindung des Stellplatzes. Die Parkfläche war zwar deutlich sichtbar als allgemeiner Carsharing-Bereich markiert, besaß jedoch zusätzlich ein schmales Schild mit dem bindenden Hinweis auf den Anbieter STATTAUTO.
In München wird, wie in vielen anderen Städten auch, zwischen dem flexiblen Freefloating-Carsharing und dem stationsbasierten Carsharing unterschieden. Freefloating-Fahrzeuge können innerhalb eines festgelegten Geschäftsgebiets frei im öffentlichen Raum abgestellt werden, während stationsbasierte Autos an feste Abhol- und Rückgabestellen gebunden sind. Laut der Stadt sind bestimmte Stellplätze für stationsbasierte Fahrzeuge exklusiv für die Fahrzeuge des jeweils ausgeschilderten Anbieters reserviert.
Emre S. fühlt sich von diesem Anbieter-Schilderdschungel getäuscht: „Man wird durch die Markierungen und Verkehrszeichen in die Irre geführt. Es ist gar nicht ersichtlich, dass Fahrzeuge anderer Hersteller dort nicht abgestellt werden dürfen.“
Streit um exklusive Carsharing-Parkplätze in München
Wie die tz auf Anfrage bei der Stadt München und STATTAUTO erfuhr, sind die Carsharing-Plätze in der bayerischen Landeshauptstadt hart umkämpft. Laut einer Sprecherin zahlt STATTAUTO zusätzliche Gebühren für 172 solcher städtischer Flächen, um ein exklusives Parkrecht zu erhalten. Diese Parkplätze werden jedoch in beträchtlichem Ausmaß von Fahrzeugen anderer Anbieter blockiert.
Nach Aussage der Sprecherin wurden andere Unternehmen bereits mehrfach auf das Problem aufmerksam gemacht. Da viele jedoch „nicht konsequent“ einschritten, nehme die Konkurrenz „wissentlich Zusatzkosten für ihre eigenen Nutzer in Kauf“.
Vonseiten der Konkurrenz weist man die Vorwürfe zurück: Eine Free2Move-Sprecherin erklärte, dass man bereits mehrere Maßnahmen ergriffen, um Falschparker zu verhindern – etwa eine technische Sperre, eine Warnmeldung per App und Mitarbeiter, die falsch abgestellte Autos suchen und umparken.
Fazit
Während die Carsharing-Anbieter in München um die Nutzung der speziellen Leihauto-Parkplätze streiten, wird die Luft für parkplatzsuchende Autofahrer immer dünner. Autofahren in Ballungsräumen gleicht ohnehin einem teuren Spießrutenlauf – von Schadstoffbeschränkungen über die umstrittenen Vertragsstrafen privater Parkplatzwächter vor Supermärkten bis hin zu immensen Zahlungsforderungen, die selbst nach einer kurzen Fahrt mit einem Mietwagen anfallen können.
Wer hin und wieder auf ein Leihfahrzeug zurückgreift, sollte sich jedenfalls merken: Ein Carsharing-Schild allein bedeutet nicht immer und nicht überall, dass jeder Mietwagen dort stehen darf. Entscheidend ist das Zusatzschild mit dem konkreten Anbieter.
Quellen
tz.de – Mietauto falsch abgestellt: Münchner soll 665 Euro zahlen
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