Neu ab 1. Juli: Was sich bei Punktehandel, Verjährungsfristen und dem Führerschein ändert

15.06.2026 - 5 min Lesezeit
das Wichtigste zuerst
  • Gesetzesnovelle: Das Straßenverkehrsgesetz (StVG) wird umfassend reformiert. Die neuen Regelungen treten am 1. Juli in Kraft.
  • Längere Verjährungsfristen: Die Frist für die Verfolgungsverjährung von Verkehrsverstößen wird von drei auf sechs Monate verdoppelt. Die 14-tägige Einspruchsfrist für Autofahrer bleibt gleich.
  • Digitale Dokumente: Digitale Fahrzeugpapiere werden nach der Online-Zulassung zum dauerhaften Nachweis und es wird die gesetzliche Basis für einen digitalen Führerschein auf dem Smartphone geschaffen.
  • Automatisierte Parkraumkontrolle: Sogenannte Scan-Cars dürfen Parkverstöße im Vorbeifahren erfassen, wobei die Kennzeichen zur Einhaltung des Datenschutzes sofort verschlüsselt und bei rechtmäßigem Parken direkt gelöscht werden müssen.
  • Verbot von Punktehandel: Das gewerbliche oder bewusste Übertragen von Flensburger Punkten und Fahrverboten auf dritte Personen gegen Bezahlung wird illegal und mit Bußgeldern von bis zu 30.000 Euro sanktioniert.

Die StVG-Novelle ab 1. Juli

Wer im Straßenverkehr geblitzt wird oder falsch parkt, muss künftig deutlich länger mit einem Bußgeldverfahren rechnen. Durch eine Gesetzesänderung, die ab dem 1. Juli in Kraft tritt, erhalten die Behörden spürbar mehr Zeit, um Verkehrsverstöße zu verfolgen und die entsprechenden Schreiben zu verschicken.

Diese neue Regelung zu den Verjährungsfristen ist allerdings nur ein Baustein der umfassenden Novelle des Straßenverkehrsgesetzes. Das Gesetzespaket umfasst neben den Fristen weitere wesentliche Änderungen unter anderem bei der Digitalisierung von Führerscheinen und Fahrzeugpapieren, der automatisierten Parkraumkontrolle sowie bei der Sanktionierung von Punktehandel.

Neu ab 1. Juli: Was sich bei Punktehandel, Verjährungsfristen und dem Führerschein ändert

© izzuanroslan / shutterstock.com (Symbolbild)

Verfolgungsverjährung

Bislang galt bei Verkehrsordnungswidrigkeiten wie Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Falschparken eine strikte Regelung: Die Behörden hatten ab dem Tag der Tat genau drei Monate Zeit, um das Vergehen zu verfolgen und einen Bußgeldbescheid zuzustellen.

Mit der neuen StVG-Novelle wird diese Frist für die Verfolgungsverjährung nun offiziell auf sechs Monate verdoppelt. Damit reagiert der Gesetzgeber auf den gestiegenen Ermittlungsaufwand in den Behörden und stellt sicher, dass Verkehrsverstöße seltener ungeahndet bleiben.

Für Autofahrer bedeutet dies, dass sie nach einem Vorfall doppelt so lange wie bisher mit einem Bußgeldverfahren rechnen müssen. Unangetastet bleibt hingegen die anschließende Frist für die Betroffenen selbst. Wer einen Bußgeldbescheid erhält, hat weiterhin nur 14 Tage Zeit, um zu reagieren und Einspruch einzulegen.

Digitaler Führerschein und Fahrzeugpapiere

Neben den Fristen betrifft die Reform auch die Digitalisierung offizieller Dokumente im Straßenverkehr. Bisher war es nach der Online-Zulassung eines Fahrzeugs nur für eine kurze Übergangszeit erlaubt, die digitale Zulassungsbescheinigung als Nachweis zu nutzen, bis das Papierdokument per Post eintraf. Diese Übergangsregelung wird nun zu einer dauerhaften Option ausgebaut, sodass digitale Fahrzeugpapiere allgemein als offizieller Nachweis anerkannt werden.

Zudem schafft das Gesetz die Grundlage für den digitalen Führerschein, der künftig als elektronisches Dokument auf dem Smartphone genutzt werden kann, während der klassische Scheckkartenführerschein weiterhin uneingeschränkt gültig bleibt.

Automatisierte Parkraumkontrolle (Scan-Cars)

Ein weiterer Kernpunkt der Novelle ist die gesetzliche Grundlage für eine weitgehend automatisierte Überwachung des ruhenden Verkehrs durch sogenannte Scan-Cars. Damit sollen künftig sowohl Schwarzparker, also Personen beim Parken ohne entsprechende Berechtigung, als auch Falschparker im Halteverbot erfasst werden können.

Um den im Vorfeld geäußerten Datenschutzbedenken zu begegnen und das unzulässige Erstellen von Bewegungsprofilen zu verhindern, sieht das Gesetz strenge technische Hürden vor: So müssen die Kennzeichen im Vorbeifahren sofort verschlüsselt und mit einer Datenbank abgeglichen werden. Liegt eine gültige Parkberechtigung vor, erfolgt eine unverzügliche und unwiderrufliche Löschung der Daten. Laut dem ADAC bleibt allerdings abzuwarten, ob sich die Scan-Autos tatsächlich in der Praxis bewähren.

Punktehandel

Zusätzlich zu den Regeln für die Parkplatzkontrolle verbietet die Novelle ab dem 1. Juli das organisierte Übertragen von Strafen aus Verkehrsordnungswidrigkeiten auf andere Personen. Bei diesem sogenannten Punktehandel geben Autofahrer gegen Bezahlung eine fremde Person als Fahrer an, um den eigenen Punkten in Flensburg oder einem Fahrverbot zu entgehen.

Künftig ist es ausdrücklich untersagt, eine Behörde durch solche falsche Angaben zu täuschen oder die Übernahme von Punkten als Dienstleistung anzubieten. Für Verstöße sieht das Gesetz ein Bußgeld von bis zu 30.000 Euro vor. Der ADAC begrüßt diese Neuregelung und bewertet sie als das Ende einer langjährigen Gesetzeslücke.

Quellen
ADAC: Gesetzeslücke geschlossen: Punktehandel wird sanktioniert
Handwerksblatt: Das Straßenverkehrsgesetz wird geändert

Weitere News!