Ab 2028: EU-weite Vollstreckung von Fahrverboten wird eingeführt

12.08.2026 - 4 min Lesezeit

Bisher verliert ein im EU-Ausland verhängtes Fahrverbot an der deutschen Grenze seine Wirkung. Dies soll sich ab 2028 ändern.

das Wichtigste zuerst
  • EU-weite Vollstreckung von Fahrverboten: Auf Basis der Richtlinie 2025/2206 werden Fahrverbote ab 2028 in der gesamten EU grenzüberschreitend vollstreckt.
  • Bisherige Regelung: Bußgelder ab 70 Euro (in Österreich ab 25 Euro) werden bereits grenzüberschreitend eingetrieben.
  • Ende der bisherigen Praxis: Wer im EU-Ausland ein Fahrverbot erhält, darf künftig nicht mehr wie bisher ungestraft im Heimatland oder in anderen Mitgliedstaaten weiterfahren.
  • Fokus auf schwere Verstöße: Die neue Regelung betrifft ausschließlich gravierende Verstöße mit hohem Risikopotenzial, zu denen Alkoholfahrten, Fahren unter Drogeneinfluss, erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen sowie Delikte mit schweren Verletzungen oder Todesfolge zählen.
  • Zusammenarbeit der Behörden: Der Tatstaat meldet rechtskräftige Fahrverbote oder Entziehungen der Fahrerlaubnis an den Ausstellungsstaat des Führerscheins, welcher die Sperre nach Prüfung EU-weit anordnet.
Ab 2028: EU-weite Vollstreckung von Fahrverboten tritt in Kraft

© Bartolomiej Pietrzyk / shutterstock.com (Symbolbild)

Grenzüberschreitende Verfolgung von Verkehrsverstößen wird ausgeweitet

Bußgelder wegen Verkehrsverstößen im EU-Ausland können schon seit einiger Zeit auch in den anderen Mitgliedstaaten eingetrieben werden, vorausgesetzt, die geforderte Summe beträgt mindestens 70 Euro. Eine Ausnahme bildet Österreich, wo diese Bagatellgrenze bereits bei 25 Euro liegt. Doch wie sieht es mit Fahrverboten aus? Aktuell gelten diese nur im Land, in dem der Verstoß begangen wurde. Dies wird sich jedoch bald ändern.

Ab 2028: EU-weite Vollstreckung von Fahrverboten

Grundlage für diese Ausweitung und Harmonisierung der Vollstreckung ist die EU-Richtlinie 2025/2206. Sie ist bereits am 25. November 2025 in Kraft getreten, nachdem das Gesetzgebungsverfahren der EU-Organe abgeschlossen war. Die Vorschriften gelten allerdings erst ab dem 26.11.2028. Bis zu dieser Deadline müssen die Vorgaben in nationales Recht umgemünzt werden.

Status quo: Nur national vollstreckt

Bisher werden Fahrverbote ausschließlich in Ländern ausgesprochen und durchgesetzt, in denen ein rechtskräftiges Urteil einer Behörde oder eines Gerichts vorliegt. Personen, die im EU-Ausland erhebliche Verkehrsverstöße begehen, können nach wie vor in den Mitgliedstaaten und somit auch in ihrem Heimatland ungeahndet am Straßenverkehr teilnehmen. Erst die Umsetzung der Richtlinie im Jahr 2028 wird dieser Praxis wohl ein Ende setzen.

Beispiel: Fahrverbot für deutschen Fahrer in Italien

Das folgende Beispiel des ADAC veranschaulicht, was die neue EU-Richtlinie konkret für deutsche Autofahrer bedeuten würde: Wer etwa in Italien wegen schwerer Verstöße gegen die Verkehrsregeln – zum Beispiel deutlich überhöhter Geschwindigkeit oder Trunkenheit am Steuer – ein Fahrverbot erhält, muss seinen Führerschein dort sofort abgeben. Bislang würde diese Zwangspause allerdings nur in Italien gelten. In Deutschland hätte es nach der aktuellen Rechtslage noch keine Konsequenzen.

Diese Verstöße werden künftig EU-weit mit Fahrverboten sanktioniert
Während also ein in Italien verhängtes Fahrverbot bislang nur dort wirksam wäre, sollen bestimmte schwere Verkehrsverstöße künftig EU-weit führerscheinrechtliche Folgen haben. Dazu zählen Alkoholfahrten, Fahrten unter Drogeneinfluss, erhebliche Tempoverstöße und Verstöße mit schweren Verletzungen oder Todesfolge.

Somit werden ausschließlich Verstöße erfasst, die ein außergewöhnlich hohes Risiko für die Unversehrtheit anderer Verkehrsteilnehmer darstellen. Alle übrigen Vergehen bleiben weiterhin auf die nationalen Grenzen des Landes, in dem der Verstoß begangen wurde, beschränkt.

Wie die Behörden künftig grenzüberschreitend zusammenarbeiten

Wie wird der Austausch der Behörden zwischen den Ländern zur Vollstreckung der Verbote konkret ablaufen? Sobald wegen eines gravierenden Verkehrsverstoßes ein rechtskräftiges Fahrverbot oder ein Entzug der Fahrerlaubnis feststeht, benachrichtigt das Tatland den Ausstellungsstaat des Dokumentes. Dieser prüft anschließend mögliche Ausnahmegründe und verhängt daraufhin eine Sperre mit Gültigkeit für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

Der deutsche Autofahrer aus dem ADAC-Beispiel, dem in Italien ein Fahrverbot auferlegt wurde, muss in diesem Fall auch in Deutschland auf seinen Führerschein verzichten.

Quellen

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