In einigen europäischen Ländern erhält die Verkehrsüberwachung ein Technik-Update. Moderne Hightech-Blitzer sollen gleich mehrere Verstöße auf einmal erfassen können.
das Wichtigste zuerst
- Neue Blitzertechnik in Europa: Länder wie Polen und Frankreich setzen zunehmend auf moderne Multifunktionsblitzer, die mehrere Verstöße gleichzeitig erfassen können.
- Mesta-Blitzer in Polen: Das moderne All-in-One-System überwacht parallel mehrere Verstöße von bis zu 32 Fahrzeugen auf acht Fahrspuren.
- „Verhaltensblitzer“ in Frankreich: Seit 2026 erfassen spezielle Blitzersäulen hier simultan Handy- und Abstandsverstöße sowie unangeschnallte Mitfahrer.
- Hürden hierzulande: In Deutschland werden solche Anlagen eigentlich nicht eingesetzt, da die Anforderungen an den Datenschutz und die Zertifizierung höher sind.
- MonoCam in RLP: Rheinland-Pfalz nutzt dennoch einen speziellen Handy-Blitzer. Kritiker sehen darin eine anlasslose Überwachung regelkonformer Autofahrer.

© GrizzlyLars / shutterstock.com (Symbolbild)
Neue Blitzer-Anlagen erfassen gleich mehrere Verstöße auf einmal
In Europa wird seit einiger Zeit wieder rigoros aufgerüstet. Ein Trend, der sich nun auch in der zivilen Überwachungstechnik widerspiegelt. Denn aktuell arbeiten diverse Länder der EU daran, ihre Anlagen zur Verkehrsüberwachung technisch zu verbessern. Wie das Portal „Südwest24“ berichtet, reicht das Spektrum der neuen Blitzer-Generation dabei weit über eine reine Geschwindigkeitskontrolle hinaus.
So sind die Systeme in Ländern wie Polen oder Frankreich mittlerweile in der Lage, mehrere Vergehen gleichzeitig zu registrieren: Neben zu hoher Geschwindigkeit dokumentieren die Anlagen auch die Nutzung von Smartphones am Steuer, das Nichtanlegen von Sicherheitsgurten und Abstandsverstöße.
Polen: Mesta-Blitzer kann 32 Fahrzeuge simultan überwachen
Ein konkretes Beispiel hierfür ist der französische Blitzer Mesta Fusion RN des Herstellers IDEMIA, der seit 2023 flächendeckend in Polen eingesetzt wird. Die Anlage ist in der Lage, bis zu acht Fahrspuren sowie 32 Fahrzeuge zeitgleich zu erfassen. Der Clou dabei: Das Gerät beschränkt sich nicht auf das Tempo, sondern kann Rotlichtverstöße, Abstandsverstöße sowie das unzulässige Befahren einer Busspur in einem Rutsch registrieren.
Abgesehen davon haben sich die Regeln für den Straßenverkehr in Polen zuletzt generell verschärft. Seit August 2025 verlieren Fahrer dort den Führerschein sofort, wenn sie außerorts auf Land- und Nationalstraßen mehr als 50 km/h zu schnell unterwegs sind. Im Jahr 2025 zog die polnische Polizei nach eigenen Angaben bereits über 72.000 Führerscheine ein.
Frankreich: „Verhaltensblitzer“ als Überwachungs-Multitalent
Ein Blick gen Westen zeigt, dass auch Frankreich seine Verkehrsüberwachung modernisiert. Seit 2026 kommen dort sogenannte „Verhaltensblitzer“ (radars comportementaux) zum Einsatz. Diese Blitzersäulen können nicht nur Handyverstöße, sondern auch gleichzeitig unangeschnallte Insassen und zu dichtes Auffahren erfassen. Die Bußgelder für diese Vergehen sind mit 135 Euro in Frankreich höher als hierzulande. Bis 2028 soll die Zahl der Anlagen von derzeit 600 auf 1.700 steigen.
Datenschutz und Zertifizierung: Rechtliche Grenzen in Deutschland
Ob solche All-in-One-Blitzer aus Polen oder Frankreich auch hier in Deutschland ausgerollt werden können, ist eher fraglich. Zwar steht die Verkehrssicherheit in der gesamten EU im Fokus, doch die juristischen Rahmenbedingungen unterscheiden sich je nach Mitgliedsstaat immer noch grundsätzlich. Während in unseren Nachbarländern der Innenraum eines Fahrzeuges anlasslos überwacht werden kann, setzt das deutsche Datenschutzrecht hier deutlich engere Grenzen.
Zudem stellt die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) extrem hohe Anforderungen an die Eichung und Zertifizierung. So muss beispielsweise jede einzelne Messfunktion eines Multifunktionsgeräts lückenlos nachgewiesen werden. Dadurch wird eine Zulassung hierzulande zu einem hochkomplexen Sachverhalt.
Trotz Datenschutzbedenken: Rheinland-Pfalz setzt auf die MonoCam
Dennoch haben verschiedene Bundesländer in den letzten Jahren im Rahmen von Pilotprojekten Versuche mit neuen Überwachungsgeräten angestellt. Ein Beispiel ist die sogenannte MonoCam, auch Handy-Blitzer genannt. Dabei handelt es sich zwar nicht um einen Multifunktionsblitzer, doch auch das in den Niederlanden entwickelte System wirft datenschutzrechtliche Fragen auf.
Grund dafür ist die anlasslose Videoüberwachung des fließenden Verkehrs: Da die auf Brücken montierte Spezialkamera pauschal jeden vorbeifahrenden Fahrzeuginnenraum auf der Jagd nach Smartphonesündern erfasst, werden auch regelkonforme Fahrer überwacht.
In Rheinland-Pfalz kommt die MonoCam dennoch bereits zum Einsatz. Die Behörden bedienen sich dabei eines rechtlichen Kniffs: Um eine unzulässige Speicherung zu vermeiden, läuft das Live-Video flüchtig im Arbeitsspeicher ab und wird bei unverdächtigen Fahrern sofort wieder überschrieben. Erst wenn die Software anschlägt, wird ein Bild gesichert, das anschließend von einem Polizeibeamten manuell geprüft werden muss.
Quellen
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