Bußgeld-Souvenirs aus dem Ausland: Dann können sie auch in Deutschland vollstreckt werden

09.07.2026 - 4 min Lesezeit

Wer im EU-Ausland Verkehrsverstöße begeht, kann dafür auch in Deutschland zur Rechenschaft gezogen werden. Rechtsanwalt Tom Louven erklärt, wann eine Vollstreckung droht.

das Wichtigste zuerst
  • Urlaubs-Knöllchen in Deutschland: Bußgelder für Verkehrsverstöße im EU-Ausland können auch in Deutschland vollstreckt werden.
  • Vollstreckung ab 70 Euro: Deutsche Behörden treiben Forderungen aus dem EU-Ausland ein, sobald diese Bagatellgrenze erreicht ist (Ausnahme Österreich).
  • Formfehler: Ausländische Bescheide müssen zwingend in deutscher Sprache verfasst sein und eine Rechtsmittelbelehrung enthalten, um hierzulande vollstreckt werden zu können.
  • Zahlungsfristen: Schnelles Bezahlen sichert in Ländern wie Spanien hohe Rabatte, während Zögern in Italien oder Griechenland zu einer Verdopplung der Strafsumme führt.
  • Drakonische Strafen für Blitzer-Apps: Blitzer-Warner oder -Apps werden je nach Land hart bestraft. Die Nutzung oder der bloße Besitz auf dem Handy können teils tausende Euro Strafe kosten.
  • Gefahr bei Wiedereinreise: Auch nicht vollstreckte Knöllchen unter 70 Euro bleiben im Urlaubsland über Jahre im System gespeichert und müssen bei der nächsten Kontrolle direkt vor Ort bezahlt werden.
Bußgeld-Souvenirs aus dem Ausland: Dann können sie auch in Deutschland vollstreckt werden

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/ shutterstock.com (Symbolbild)

Verkehrsverstöße im Urlaub: So läuft die Vollstreckung in Deutschland

Ob beim Strandurlaub an der Adria, beim Bergwandern in Tirol oder auf einem Städtetrip nach Paris – Blitzer kennen keine Urlaubspause. Doch sind Autofahrer eigentlich verpflichtet, Bußgelder aus dem Ausland zu bezahlen?

„Grundsätzlich können deutsche Behörden Bußgelder aus dem europäischen Ausland eintreiben – allerdings erst, wenn sie die Bagatellgrenze von 70 Euro überschreiten. Diese Summe wird jedoch häufig erreicht, da sie sich nicht nur aus dem Bußgeld, sondern auch aus den Verwaltungskosten zusammensetzt“, erklärt Tom Louven, Rechtsanwalt für Verkehrsrecht und Partneranwalt von Geblitzt.de.

Eine Ausnahme gilt für Österreich: Aufgrund eines speziellen bilateralen Abkommens können Bußgelder hier bereits ab einer Grenze von 25 Euro in Deutschland vollstreckt werden.

Einspruch gegen Auslands-Knöllchen: Welche Rechte Autofahrer haben

Unabhängig davon, ob ein Bußgeldbescheid aus Deutschland oder dem Ausland stammt, sollten deutsche Autofahrer immer genau kontrollieren, ob der Vorwurf sowie die Angaben zu Ort und Zeit stimmen. Zudem müssen die maßgeblichen Inhalte des Bescheids in deutscher Sprache verfasst sein, damit er hierzulande vollstreckt werden kann.

„In der Regel kann auch rechtlich gegen einen Bescheid aus dem europäischen Ausland vorgegangen werden. Ob das der Fall ist, richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes, eine entsprechende Rechtsmittelbelehrung muss dem Bescheid beigefügt sein“, so Tom Louven.

Rabatt oder Verdopplung? So sind die Zahlungsfristen der EU-Länder

Ist das Knöllchen aus dem Urlaubsland rechtens, empfiehlt sich eine schnelle Überweisung durch die Betroffenen. „In einigen EU-Ländern erhöht sich das Bußgeld im Laufe der Zeit – je länger keine Zahlung erfolgt, desto teurer wird es für den Verkehrssünder. Wer sein Bußgeld beispielsweise in Griechenland nicht innerhalb von 10 Tagen begleicht, muss mit einer Verdopplung der Strafsumme rechnen. Auch in Italien erfolgt eine Verdopplung nach einer Frist von 60 Tagen“, weiß Rechtsanwalt Louven.

In Spanien greift hingegen eine andere Regelung bei der Bezahlung: Hier halbiert sich der zu zahlende Betrag, wenn der Strafzettel binnen 20 Tagen beglichen wird.

Blitzer-Warner: Harte Strafen in Frankreich, Griechenland und Luxemburg

Viele deutsche Autofahrer verzichten auch im Urlaub nur ungern auf gewohnte Blitzer-Apps und Radarwarner. Während die Nutzung in Deutschland mit 75 Euro und einem Punkt vergleichsweise glimpflich sanktioniert wird, drohen jenseits der Grenze drakonische Strafen. Zahlreiche Staaten verbieten solche Warnsysteme konsequent. Oft reicht dabei schon das Mitführen oder die Installation auf dem Smartphone.

In Frankreich werden Sünder mit bis zu 1.500 Euro zur Kasse gebeten und das genutzte Gerät wird direkt eingezogen. In Griechenland werden 2.000 Euro sowie ein einmonatiges Fahrverbot fällig. Und in Luxemburg drohen neben Geldbußen von bis zu 5.000 Euro im Extremfall sogar eine einjährige Gefängnisstrafe.

LandStrafe bei Nutzung/Besitz von Blitzer-Apps & Radarwarnern
Deutschland75 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg
FrankreichBis zu 1.500 Euro Bußgeld und Beschlagnahmung des Geräts
Griechenland2.000 Euro Bußgeld und 30 Tage Fahrverbot
LuxemburgBis zu 5.000 Euro Geldstrafe oder bis zu ein Jahr Haftstrafe

„Auch das simple Einschalten solcher Warn-Funktionen ist in einigen Ländern bereits ein Verstoß, deshalb empfiehlt es sich, diese vor Grenzübertritt zu deaktivieren oder entsprechende Apps ganz zu deinstallieren“, so die Empfehlung von Tom Louven.

Verjährung und Risiken bei der Wiedereinreise

Wer hofft, das Knöllchen einfach aussitzen zu können, weil die Bagatellgrenze von 70 Euro nicht erreicht wurde, unterschätzt das Risiko bei der nächsten Urlaubsreise. Die Behörden im Ausstellungsland können die Strafe bei einer zukünftigen Kontrolle – etwa am Flughafen oder bei einer routinemäßigen Verkehrskontrolle – direkt vor Ort einfordern.

Da die Verjährungsfristen in vielen europäischen Ländern deutlich länger sind als in Deutschland und oft mehrere Jahre betragen, kann ein ignoriertes Bußgeld noch lange Zeit später die Urlaubsfreude vermiesen oder sogar zur Beschlagnahmung des Fahrzeugs führen.

Quellen

  • Geblitzt.de-Pressemitteilung: Teure Knöllchen aus dem Ausland – Wenn der Urlaub zur Bußgeldfalle wird

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