Mit Vollgas in die Polizeikontrolle: Autofahrer fordert Zivilstreife zu illegalem Straßenrennen auf

23.04.2026 - 5 min Lesezeit
das Wichtigste zuerst

Kurioser Vorfall auf der A4: Ein 38-jähriger Audi-Fahrer forderte nahe Görlitz eine Zivilstreife durch Handzeichen und riskante Manöver zu einem illegalen Rennen heraus.
Rennversuch gestanden: Der Fahrer überholte die Beamten im Tunnel rechtsseitig und gab den versuchten Renneinsatz bei der anschließenden Kontrolle sofort zu.
Strafverfahren statt Bußgeld: Aufgrund des gestandenen Vorsatzes wird wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens (§ 315d StGB) ermittelt, was eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren zur Folge haben kann.
Führerschein in Gefahr: Es droht der Entzug der Fahrerlaubnis sowie die Eintragung von drei Punkten im Fahreignungsregister nach der sogenannten Drei-Punkte-Regel.
Auto als Tatmittel: Gemäß § 315f StGB kann der Audi S8 dauerhaft eingezogen werden und damit in das Eigentum des Staates übergehen.
Hürden für die Neuerteilung: Eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) gilt nach der gerichtlichen Sperrfrist als fast sicher, um die charakterliche Eignung des Fahrers zu prüfen.

Mit Vollgas in die Polizeikontrolle: Autofahrer fordert Zivilstreife zu illegalem Straßenrennen auf

© Ivan Kurmyshov / shutterstock.com

Warum die Autobahn keine Rennstrecke ist

Der Motorsport erlebt aktuell ein bemerkenswertes Comeback: Die Formel 1 bricht weltweit Zuschauerrekorde und das 24-Stunden-Rennen am Nürburgring lockt Hunderttausende Fans in die Eifel. Es ist die Faszination für Technik und echtes fahrerisches Können, die den Sport derzeit so beliebt machen. Sogar Top-Stars wie Max Verstappen zieht es mittlerweile zur Nordschleife, was den aktuellen Hype zusätzlich befeuert.

Diese Begeisterung für den organisierten Rennsport lässt sich jedoch nicht auf den normalen Straßenverkehr übertragen. Wer die öffentliche Straße zur Rennstrecke umfunktioniert, gefährdet unbeteiligte Menschen und ignoriert fundamentale Regeln des Straßenverkehrs. Wie weit diese Selbstüberschätzung gehen kann, zeigte vergangene Woche ein Autofahrer auf der A4 nahe Görlitz, der ausgerechnet zwei Polizisten zum Sprintduell herausforderte.

Polizei statt Podium: Selbstüberschätzung auf der A4 endet in Polizeikontrolle

Nach Angaben der Polizei verhielt sich der 38-Jährige Audi-Fahrer zunächst unauffällig und hielt sich mit etwa 80 km/h an die Vorschriften. Als die Zivilstreife langsam passierte, um die Insassen in Augenschein zu nehmen, suchte der Fahrer den Blickkontakt. Er gab ein Handzeichen, beschleunigte seinen S8 abrupt und überholte die Beamten rechtsseitig. Nach einem ebenso starken Bremsmanöver ließ er sich erneut zurückfallen und forderte die Polizisten schließlich zu einem Rennen heraus – offensichtlich ohne zu ahnen, wer im Wagen neben ihm saß.

Nachdem der Fahrer am Tunnelende erneut stark beschleunigt hatte, nahmen die Beamten die Verfolgung auf und stoppten das Fahrzeug. Im Rahmen der anschließenden Kontrolle gab der Mann laut Polizeibericht den Versuch eines illegalen Straßenrennens zu. Gegen ihn wurden entsprechende Ermittlungen eingeleitet.

Welche Strafen dem Audi-Fahrer jetzt drohen

Da der Fahrer die Zivilstreife aktiv herausgefordert und dies später gestanden hat, kommt hier Paragraph 315d des Strafgesetzbuches in Betracht. Dieses Gesetz verbietet nicht nur klassische Rennen gegen andere, sondern auch sogenannte „Alleinrennen“, bei denen ein Fahrer versucht, mit maximaler Geschwindigkeit eine Strecke so schnell wie möglich zurückzulegen. Da er die Polizisten zudem zum Duell aufforderte, wird sein Verhalten rechtlich als grob verkehrswidrig und rücksichtslos eingestuft, was den Tatbestand bereits erfüllt.

Warum der Vorfall weit über eine Ordnungswidrigkeit hinausgeht

Die unmittelbare Folge ist ein Strafverfahren, das weit über ein normales Bußgeld hinausgeht. Dem 38-Jährigen droht eine empfindliche Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren. Da er die Beamten durch abruptes Bremsen und riskante Beschleunigungsmanöver provoziert hat, wird geprüft, ob er dabei eine konkrete Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer darstellte. In diesem Fall könnte sich das Strafmaß sogar auf bis zu fünf Jahre erhöhen.

Dass es sich hierbei nicht um eine bloße Ordnungswidrigkeit handelt, belegt die sogenannte Drei-Punkte-Regel: Da das Gesetz bei einer solchen Straftat im Regelfall die Entziehung der Fahrerlaubnis vorsieht, werden automatisch drei Punkte in Flensburg vermerkt. Dies ist das Maximum für ein einzelnes Vergehen.

Tatfahrzeug kann eingezogen werden

Neben dem Entzug der Fahrerlaubnis, der aufgrund der fehlenden charakterlichen Eignung fast unumgänglich ist, droht dem Fahrer auch der dauerhafte Verlust seines Audi S8. Das Strafgesetzbuch erlaubt bei illegalen Rennen die Einziehung des Fahrzeugs gemäß § 315f. Das bedeutet, dass das Auto dauerhaft beschlagnahmt werden kann und in den Besitz des Staates übergeht – eine Maßnahme, die Autoliebhaber oft härter trifft als die eigentliche Geldstrafe.

Der lange Weg zurück zum Führerschein: MPU fast unausweichlich

Bevor der Mann jemals wieder hinter einem Steuer sitzen darf, wird er sich wahrscheinlich einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) unterziehen müssen. Die Führerscheinstelle verlangt diesen Nachweis meist nach einer gerichtlichen Sperrfrist, um sicherzustellen, dass der Fahrer sein Verhalten reflektiert hat. Die Kombination aus dem Verlust des Autos, hohen Gerichtskosten und dem langwierigen Weg zurück zum Führerschein zeigt deutlich, dass die kurze Provokation auf der A4 ein sehr teures Nachspiel haben wird.

Quellen

MDR: Zivilpolizisten zu illegalem Straßenrennen herausgefordert
Polizei Sachsen: Polizisten zum Straßenrennen herausgefordert
Gesetze im Internet: § 315d StGB – Verbotene Kraftfahrzeugrennen

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