Sonderfahrten, Theorie und Praxis: So soll der Führerschein günstiger werden

Verkehrsrecht-News vom - 5 min Lesezeit

Der Bundestag hat den ersten Teil der geplanten Führerscheinreform beschlossen. Der Erwerb der mittlerweile sehr teuren Fahrerlaubnis soll dadurch billiger werden.

das Wichtigste zuerst
  • Grünes Licht vom Bundestag: Das Parlament hat den ersten Teil der geplanten Führerscheinreform verabschiedet. Als Nächstes muss noch der Bundesrat zustimmen.
  • Kostenersparnis angestrebt: Durch die Reform sollen Fahrschüler laut dem Bundesverkehrsminister bis zu 1.000 Euro sparen, nachdem die Preise für den Schein der Klasse B zuletzt stark angestiegen sind.
  • Lockerungen bei der Theorie: Die Präsenzpflicht entfällt zugunsten digitaler Lernangebote und Apps.
  • Weniger Pflicht-Sonderfahrten: Die bisherige Vorgabe von 12 Pflicht-Sonderfahrten fällt weg. Fahrschulen können die Anzahl künftig individuell anpassen.
  • Einführung der Laienausbildung: Privates Üben mit Begleitpersonen (etwa Verwandten) wird nach österreichischem Vorbild zugelassen.
Sonderfahrten, Theorie und Praxis: So soll der Führerschein günstiger werden

© Bartolomiej Pietrzyk / shutterstock.com (Symbolbild)

Führerscheinreform im Bundestag beschlossen

Die Hoffnungen der Bundesregierung bezüglich der Führerscheinreform sind groß: Bundesverkehrsminister Steffen Bilger (CDU) sagte gegenüber welt.de, dass Fahrschüler durch die jüngst im Bundestag beschlossenen Änderungen bis zu 1.000 Euro sparen könnten. Der Minister will dafür auf mehr digitalen Theorieunterricht setzen und die Präsenzpflicht lockern sowie weniger Pflicht-Sonderfahrten verlangen. Zudem soll auch die Laienausbildung in Form des begleiteten Fahrens ermöglicht werden.

So setzt sich der Preis für den Führerschein-Erwerb zusammen

Wie tagesschau.de unter Berufung auf Zahlen des Statistischen Bundesamtes berichtet, sind die Führerscheinpreise in den letzten fünf Jahren überdurchschnittlich gestiegen – in jedem Jahr sogar stärker als die allgemeinen Verbraucherpreise. Laut einer Kalkulation des ADAC kostet der Erwerb des klassischen PKW-Scheins der Klasse B mittlerweile zwischen 2.500 und 4.000 Euro.

Gesetzliche vorgegebene Preisdeckel oder Fixpreise für die Theorie- oder Praxisstunden gibt es in Deutschland nicht. Es sind die Fahrschulen selbst, welche die Höhe ihrer Gebühren festlegen. Einzig und allein die Prüfgebühren von TÜV und Dekra werden durch den Gesetzgeber bestimmt.

Hohe Betriebskosten werden an die Fahrschüler weitergegeben

Dass die Preise so stark angezogen sind, ist aber kein Zufall, sondern das Ergebnis einer Vielzahl von Kostentreibern. Da die Fahrschulen die Preise selbst bestimmen, geben sie die gestiegenen Betriebskosten für Sprit, Fahrzeuge und Personal direkt an die Schüler weiter. Gleichzeitig erhöhen sich die Anforderungen des Straßenverkehrs und die Durchfallquoten steigen, wodurch im Schnitt mehr Fahrstunden benötigt werden als früher.

Das sind die Änderungen bei der Theorie

Um dieser Entwicklung etwas entgegenzusetzen, soll die Präsenzpflicht für den Theorieunterricht im Rahmen der Reform entfallen. Fahrschulen sollen mehr Möglichkeiten erhalten, digitale Lernangebote, auch in Form von Apps, anzubieten. Zudem werden weitere formelle Voraussetzungen bezüglich der Lerninhalte und der Schulungsräume gelockert.

Hinsichtlich der Theorieprüfung ist zudem geplant, die bisherige Gewichtung zu entfernen, durch die sich Anwärter mit einem einzelnen Fehler die gesamte Prüfung ruinieren konnten. Statt einer gewichteten Bewertung mit bis zu fünf Fehlerpunkten sollen Fahrschüler künftig pro Frage nur noch einen Punkt erhalten.

Weniger Pflicht-Sonderfahrten bei der Praxis

Aktuell gilt noch für die Praxis, dass Fahrschüler diverse Sonderfahrten absolvieren müssen, um zur praktischen Prüfung zugelassen zu werden. Dazu gehören insgesamt 12 Einheiten, die als Überland- und Autobahnfahrten oder als Fahrstunden bei Dunkelheit durchgeführt werden müssen. Im Zuge der Reform ist vorgesehen, diese zahlenmäßige Vorgabe abzuschaffen. Künftig sollen die Fahrschulen je nach Wissensstand und Fähigkeiten der Fahrschüler selbst einschätzen, wie viele der Fahrten unter besonderen Bedingungen erforderlich sind.

Übungsfahrten wie in Österreich

In Österreich ist bereits seit Längerem erlaubt, nun soll die Führerscheinreform die sogenannte Laienausbildung auch in Deutschland möglich machen. Anwärter dürfen dann auch außerhalb der Fahrschule Übungsfahrten mit einer Begleitperson durchführen. Dabei kann es sich um eine verwandte Person, beispielsweise die Eltern oder die Großeltern, handeln.

Um als solche zugelassen zu werden, dürfen die Begleiter aber nicht zu viele Punkte in Flensburg gesammelt haben und auch nicht zu jung sein. Die genauen Altersvorgaben sind im aktuellen Gesetzesentwurf laut tagesschau.de allerdings noch nicht festgelegt worden und damit noch offen.

Immer mehr Betrugsfälle bei der Theorieprüfung

Apropos Österreich: Dass die Theorieprüfung immer komplexer und damit auch teurer wird, führt auch zu kreativeren Schummeleien. Das zeigt ein Fall aus Tirol, bei dem 16 Prüflinge mit versteckten Kameras an der Kleidung und vibrierenden Spezialschuhen schummelten. Auch in Deutschland nimmt organisierter Betrug mit Minikameras und Ohrhörern zu: Allein 2025 registrierte der TÜV bundesweit über 4.200 Täuschungsversuche.

Wann die neuen Regeln in Kraft treten

Die Führerscheinreform ist bereits vom Bundestag verabschiedet worden. Nun muss noch der Bundesrat grünes Licht geben, damit die neuen Regelungen in Kraft treten können. Dies soll bis Anfang 2027 der Fall sein.

Quellen

Zusammengestellt von der Redaktion Geblitzt.de.

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