Alleinrennen im AMG: Influencer mit fast 350 km/h auf der Autobahn erwischt

Verkehrsrecht-News vom - 4 min Lesezeit

Einer der bekanntesten deutschen Sportwagen-Influencer muss sich wegen zweier Bleifuß-Autobahnfahrten vor dem Amtsgericht (AG) München verantworten.

das Wichtigste zuerst
  • Auto-Influencer vor Gericht: Der als „Gercollector“ bekannte Sportwagen-Influencer Michael Spegel muss sich wegen zweier Fahrten mit fast 350 km/h auf der A8 vor Gericht verantworten.
  • Erster Vorfall im Mercedes-AMG: Nachdem seine eigenen Aufnahmen der Polizei gemeldet wurden, wird Spegel beschuldigt, im Juni 2024 auf der A8 trotz regen Verkehrs im Mercedes-AMG One auf bis zu 347 km/h beschleunigt und damit ein Alleinrennen bestritten zu haben.
  • Sichtweise der Anklage: Die Staatsanwaltschaft sieht im Verhalten Spegels ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen gegen sich selbst, da andere Autofahrer nicht mit dieser extremen Geschwindigkeit rechnen konnten.
  • Zweiter Vorfall im Aston Martin: Im September 2024 soll Spegel erneut auffällig geworden sein, diesmal mit bis zu 312 km/h in einem Aston Martin Vantage auf der A8.
  • Reaktion der Verteidigung: Sein Anwalt weist die Vorwürfe unter Berufung auf ein Videogutachten zurück. Spegel selbst schwieg vor Gericht, ein Urteil steht noch aus.
  • Rechtliche Konsequenzen: Bei einem Alleinrennen nach § 315d StGB drohen Geld- oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren sowie der Entzug der Fahrerlaubnis und eine Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU).
Alleinrennen im AMG: Influencer mit fast 350 km/h auf der Autobahn erwischt

Symbolbild, KI-generiert

350 km/h auf der A8: Sportwagen-Influencer vor Gericht

Der Influencer Michael Spegel ist seinen Fans unter dem Namen „Gercollector“ bekannt. Knapp zwei Millionen Menschen verfolgen regelmäßig in den sozialen Medien, wie der 32-Jährige immer wieder mit neuen, noch schickeren und noch schnelleren Sportwagen auffällt. Sein Erkennungszeichen: Ein Helm mit getöntem Visier, das Spegels Gesicht verdeckt.

Nun muss sich der junge Luxusauto-Fan wegen zweier Fahrten mit jeweils fast 350 km/h auf der A8 vor dem Amtsgericht (AG) München verantworten. Die Videos der Tat hatte Spegel wohl selbst hochgeladen. Ihm wird vorgeworfen, bei den gefilmten Beschleunigungsmanövern auf der A8 zwischen München und Salzburg ein verbotenes Alleinrennen absolviert zu haben.

Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Straßenrennen gegen sich selbst

Laut autobild.de wurden die vom „Gercollectorׂ“ erstellten Videos der Polizei gemeldet. Auf den Aufnahmen vom Juni 2024 soll zu sehen sein, wie Spegel in einem PS-starken Mercedes AMG One auf bis zu 347 km/h beschleunigt. Der Kommentar des Influencers während der Fahrt: „Das waren gerade knapp 350 km/h. Ich hab noch nicht mal durchbeschleunigt.“

Tatsächlich gilt auf dem betreffenden Autobahnabschnitt auf der A8 kein allgemeines Tempolimit. Dennoch sieht die Münchner Staatsanwaltschaft in Spegels Verhalten möglicherweise den Straftatbestand eines verbotenen Alleinrennens.

Wie die Anklage betont, waren auf sämtlichen Fahrspuren weitere Verkehrsteilnehmer unterwegs. Diese hätten jederzeit die Spur wechseln können, ohne damit rechnen zu müssen, dass ein Auto mit knapp 350 km/h vorbeischießt.

Verteidiger weist Vorwürfe zurück

Doch das war nur der erste Alleinrennen-Vorwurf. Die Justiz in München wirft Spegel vor, im September 2024 nochmals Straftaten auf der Autobahn begangen zu haben. Nur soll es sich in diesem Fall nicht um einen Mercedes-AMG, sondern um einen Aston Martin Vantage gehandelt haben, mit dem der Angeklagte auf der A8 auf bis zu 312 km/h beschleunigte.

Stephan Tschaidse, der Anwalt des „Gercollector“, weist die Anschuldigungen gegen seinen Mandanten zurück. Ein Gutachten komme nach der Videoanalyse zu dem Schluss, dass kein illegales Alleinrennen stattgefunden habe. Nur an einer Baustelle sei Spegel einmalig 9 km/h zu schnell gewesen. Der Influencer selbst schwieg vor Gericht zu den Vorwürfen. Weitere Prozesstage sind angesetzt. Eine Entscheidung steht bislang aus.

Dann handelt es sich um ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen

Der Tatbestand des verbotenen Kraftfahrzeugrennens ist in § 315d des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt. Er gilt nicht nur für Wettbewerbe mit mehreren Teilnehmern, sondern ausdrücklich auch für ein sogenanntes „Alleinrennen“, wenn sich jemand mit „nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig sowie rücksichtslos fortbewegt“. In solchen Fällen drohen Geld- oder Freiheitsstrafen, der Entzug der Fahrerlaubnis sowie weitere Maßnahmen wie eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU).

Kommt es durch die Fahrt zu einer Gefährdung von Menschen oder bedeutenden Sachwerten, kann die Freiheitsstrafe sogar bis zu fünf Jahre betragen. Ob Spegel in seinen spektakulären Videos tatsächlich Straftaten begangen hat, muss nun das AG München klären.

Quellen

Zusammengestellt von der Redaktion Geblitzt.de.

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