Verkehrsrecht-News vom - 4 min Lesezeit
Im Falle des Feuerwehrmanns Ray Lange aus Taucha gibt es Neuigkeiten: Fast fünfzig ebenfalls zu Unrecht belangte Autofahrer erhalten ihre Bußgelder zurück.
das Wichtigste zuerst
- Der Fall Ray Lange: Der geblitzte Ehrenamtler und Feuerwehrmann wehrte sich vor Gericht gegen ein Bußgeld samt Fahrverbot, das er wegen einer Einsatzfahrt erhalten hatte. Lange war in einer 30er-Zone 69 km/h gefahren.
- Ungültiges Tempolimit: Das Amtsgericht (AG) Eilenburg stellte das Verfahren ein, da dem Tempo-30-Schild die rechtliche Anordnung fehlte.
- Rückzahlung für Betroffene: Nach Prüfung bietet die Stadt Taucha nun 46 weiteren zu Unrecht Geblitzten eine Erstattung aus Kulanz an und entschuldigt sich für den Fehler.
- Nachweise: Betroffene müssen Zahlungsbeleg, IBAN und Aktenzeichen bis zum 6. November 2026 bei der Stadt einreichen.
- Offener Punkt in Flensburg: Fahrverbote gab es keine, der Umgang mit einem verhängten Punkt im Fahreignungsregister wird noch geklärt.
- Fazit: Der Fall zeigt, wie wichtig der Einspruch gegen Bußgeldvorwürfe ist und dass Betroffene selbst für ihr Recht aktiv werden müssen.

© Joerg Lantelme / shutterstock.com (Symbolbild)
Warum der Ehrenamtler Ray Lange zu Unrecht geblitzt wurde
Der Fall des geblitzten Feuerwehrmanns Ray Lange hatte eine hitzige Diskussion über die Sonderrechte von Einsatzkräften und den Umgang mit Ehrenamtlern ausgelöst. Lange war im Mai 2025 während einer Einsatzfahrt zu einer Schule mit 39 km/h zu viel auf dem Tacho von einem Blitzer erfasst worden. Da die Verwaltung der Stadt Taucha trotz der Umstände an dem Bußgeld und dem Fahrverbot festhielt, hing der Mann seine Uniform frustriert an den Nagel und zog vor Gericht.
Mit Erfolg, denn das Amtsgericht (AG) Eilenburg stellte das Verfahren
gegen den Feuerwehrler ein. Laut dem AG fehlte für die Tempo-30-Begrenzung eine erforderliche verkehrsrechtliche Anordnung. Bußgeld und Fahrverbot waren damit vom Tisch. Doch Lange war nicht der Einzige, der an der Stelle zu Unrecht von der Radarfalle fotografiert wurde.
Stadt Taucha macht weiteren Geblitzten Rückzahlungsangebot
Sein Freispruch führte zu der Frage, wie mit den weiteren 46 Autofahrern umgegangen werden soll, die einen Bußgeldbescheid wegen des unzulässigen Blitzers erhalten hatten. Zunächst verwies die Stadt Taucha diesbezüglich auf das zuständige Ordnungsamt, welches die Fälle noch einmal prüfen sollte. Inzwischen liegt aber ein – durchaus erfreuliches – Ergebnis für die Betroffenen vor.
Sie alle haben ein Rückzahlungsangebot erhalten und können die bereits gezahlten Bußgelder erstattet bekommen. Laut der Verwaltung handelt es sich um eine Geste aus Kulanz. Die Stadtverwaltung hat sich laut taucha-kompakt.de aber auch gleichzeitig bei den zu Unrecht Geblitzten entschuldigt.
Betroffene müssen selbst aktiv werden
Das Geld wird aber nicht automatisch auf die Konten der rehabilitierten Verkehrssünder zurücküberwiesen. Betroffene, die angeschrieben wurden, müssen die vollständige Zahlung nachweisen und der Stadt ihre IBAN, den Namen des Kontoinhabers sowie das Aktenzeichen mitteilen. Diese Unterlagen müssen bis zum 6. November 2026 bei der Stadt vorliegen.
Laut Stadtsprecher Graubmann setzt sich die Gesamtsumme von 1.900 Euro zum großen Teil aus Verwarnungs– aber auch aus Bußgeldern zusammen.
Fahrverbote wurden bei den Verfahren nicht verhängt. In einem Fall gab es allerdings einen Punkt in Flensburg. Der genaue Umgang damit ist derzeit noch offen, da das Rathaus laut taucha-kompakt.de zunächst die Antwort des Betroffenen abwartet.
Fazit: Warum der Einspruch im Bußgeldverfahren so wichtig ist
Der positive Ausgang des Falls um Feuerwehrmann Lange veranschaulicht zwei wichtige Aspekte eines jeden Bußgeldverfahrens: Erstens sollte man Bußgeldvorwürfe niemals einfach so hinnehmen und aussitzen. Hätte Ray Lange nicht für sein Recht gekämpft, wäre das Verfahren wohl nie eingestellt worden. Zweitens ist es wichtig, selbst aktiv zu werden. Das zeigen die weiteren zu Unrecht geblitzten Autofahrer, die ihr Geld nur auf Antrag von der Stadt Taucha zurückerhalten.
Quellen
Zusammengestellt von der Redaktion Geblitzt.de.
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