das Wichtigste zuerst
- Fünf Autobahn-Mythen: Viele Fehler auf der Autobahn entstehen durch Halbwissen, was schnell zu Unfällen oder teuren Bußgeldern führt.
- 1. Vorfahrt beim Auffahren: Der fließende Verkehr muss einfädelnde Fahrzeuge nicht einscheren lassen. Wer auffährt, trägt die Verantwortung, muss die Geschwindigkeit anpassen und im Notfall am Ende des Beschleunigungsstreifens anhalten.
- 2. Aussteigen im Stau: Das Verlassen des Fahrzeugs auf der Autobahn ist grundsätzlich untersagt. Wer auf der Fahrbahn herumläuft, begeht einen Verkehrsverstoß.
- 3. Rechts überholen: Bei dichtem oder stockendem Verkehr (bis ca. 60 km/h) darf rechts mit mäßiger Geschwindigkeitsdifferenz vorbeigefahren werden. Riskante Slalommanöver bleiben jedoch verboten.
- 4. Standstreifen als Abkürzung: Die Nutzung des Seitenstreifens als verlängerte Ausfahrt bei Stau ist unzulässig. Er darf nur bei Pannen, medizinischen Notfällen oder nach expliziter Freigabe durch Verkehrszeichen befahren werden.
- 5. Bußgeldvorwürfe: Behördliche Vorwürfe müssen nicht einfach hingenommen werden. Da Bußgeldverfahren häufig formelle oder technische Fehler aufweisen, lohnt es sich in der Regel, Einspruch einzulegen.

© Canetti / shutterstock.com (Symbolbild)
Gefährliches Halbwissen: Die häufigsten Irrtümer auf der Autobahn
Manche Verkehrsregeln beherrscht jeder Autofahrer im Schlaf. Doch es gibt auch jene hartnäckigen Mythen über den Straßenverkehr, die einfach nicht aus den Köpfen der Verkehrsteilnehmer verschwinden wollen. Besonders auf den Autobahnen wird dieses Halbwissen im Ernstfall zur echten Gefahr. Wenn etwa beim Einfädeln oder Spurwechsel plötzlich Unsicherheit das Handeln bestimmt, ist der Schritt vom kleinen Fahrfehler zum schweren Unfall oder einem teuren Bußgeldbescheid extrem kurz.
„Die meisten Verstöße entstehen nicht aus Absicht, sondern aus Unsicherheit oder falschem Halbwissen. Diese Missverständnisse führen immer wieder zu gefährlichen Situationen und Bußgeldern“, warnt Melanie Leier, Verkehrsrechtsexpertin und Partneranwältin von Geblitzt.de.
1. Beim Auffahren müssen die anderen mich einfädeln lassen
Das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Der fließende Verkehr auf der Autobahn ist nämlich keineswegs dazu verpflichtet, Neuankömmlingen Platz zu machen. Melanie Leier erläutert: „Es ist derjenige verantwortlich, der auf die Autobahn auffährt. Wer einfädelt, muss seine Geschwindigkeit anpassen und eine geeignete Lücke finden. Der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn hat grundsätzlich Vorfahrt.“
Doch was ist, wenn der Beschleunigungsstreifen knapp wird? „Autofahrer sollten möglichst früh beschleunigen und den Verkehr aufmerksam beobachten. Im Notfall darf man am Ende des Beschleunigungsstreifens sogar anhalten, wenn ein sicheres Einfädeln anders nicht möglich ist“, weiß die Anwältin für Verkehrsrecht und ergänzt:
„Gefährliche Bremsmanöver oder ein erzwungenes Einscheren sind dagegen unbedingt zu vermeiden. Müssten Autofahrer abrupt stehen bleiben oder würden andere gefährden, wird in diesem Ausnahmefall ein kurzes Weiterrollen auf dem Standstreifen zum Einordnen als sicherer angesehen.“
2. Ich darf bei Stau aus dem Fahrzeug aussteigen
Wer so handelt, begeht rechtlich gesehen einen Verkehrsverstoß. Dennoch verlassen manche Menschen bei Staus ihr Fahrzeug, um sich die Beine zu vertreten oder einen Blick nach vorne zu werfen. „Das ist grundsätzlich nicht erlaubt. Auf Autobahnen dürfen Fahrzeuge nur in echten Notfällen verlassen werden“, erläutert Melanie Leier.
„Wer unnötig auf der Fahrbahn herumläuft oder sich zwischen den Fahrzeugen bewegt, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern bringt sich auch selbst in erhebliche Gefahr, da die Rettungsgasse von Einsatzkräften genutzt wird.“ Bei extremen Ausnahmen, etwa wenn der Verkehr über Stunden komplett stillsteht, kann ein kurzes Aussteigen von der Polizei jedoch geduldet werden.
3. Ich darf auf der Autobahn niemals rechts überholen
Grundsätzlich gilt auf deutschen Autobahnen das Linksüberholgebot. Es gibt jedoch zwei Ausnahmen, bei denen rechts überholt werden kann: bei dichtem Verkehr oder Stau. „Bewegen sich die Fahrzeuge auf der linken Spur nur langsam, dürfen Autofahrer rechts mit mäßiger Geschwindigkeitsdifferenz vorbeifahren. Bei stockendem Verkehr bis etwa 60 km/h darf rechts höchstens rund 20 km/h schneller gefahren werden“, so Melanie Leier.
Die Rechtsanwältin betont: „Das gilt jedoch nicht als Freibrief für riskante Fahrmanöver: Wer andere Verkehrsteilnehmer bedrängt oder ohne ausreichenden Sicherheitsabstand rechts vorbeizieht, muss weiterhin mit Bußgeldern oder Punkten rechnen. Auch gefährliches Rechtsüberholen bei hoher Geschwindigkeit bleibt verboten und kann Sanktionen nach sich ziehen.“
4. Ich darf den Standstreifen nutzen, um schneller zur Ausfahrt zu kommen
Dieser Irrglaube hält sich zwar hartnäckig, entspricht aber nicht der Rechtslage. Wer den Standstreifen nutzt, um schneller voranzukommen oder einen Stau zu umfahren, begeht einen Verkehrsverstoß und riskiert ein Bußgeld sowie Punkte in Flensburg. „Besonders im Stau muss der Standstreifen frei bleiben, damit Rettungsdienste schnell zum Einsatzort gelangen können“, hebt Melanie Leier hervor.
Doch gibt es Ausnahmen? „Erlaubt ist das Befahren des Standstreifens nur in besonderen Fällen, wie etwa bei einer Panne, einem medizinischen Notfall oder wenn der Verkehr durch entsprechende Verkehrszeichen ausdrücklich auf den Seitenstreifen geleitet wird“, so die Verkehrsrechtsexpertin.
5. Man muss Bußgeldvorwürfe wegen Verstößen auf der Autobahn hinnehmen
Das stimmt weder auf der Autobahn noch generell im Straßenverkehr. Denn ein Einspruch lohnt sich fast immer. Viele Autofahrer gehen fälschlicherweise davon aus, dass behördliche Messungen oder Vorwürfe unfehlbar sind und zahlen die Strafe zügig, um das Thema zu erledigen. Tatsächlich weisen Bußgeldverfahren jedoch immer wieder formelle Fehler, ungenaue Messungen oder technische Mängel auf.
Wer den Bescheid innerhalb der zweiwöchigen Frist anficht, schafft damit die Basis für eine Überprüfung. Stellt sich das Verfahren als fehlerhaft heraus, können empfindliche Strafen wie Bußgelder, Punkte oder Fahrverbote abgewehrt werden.
Quellen
- Geblitzt.de-Pressemitteilung: Stau, Standstreifen, Spurwechsel - die häufigsten Autobahn-Fehler
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