das Wichtigste zuerst
• Fehlerhafte Fahrzeugklassifizierung: Ein Audi-Fahrer wurde auf der A3 fälschlicherweise als Lkw erfasst, weshalb statt eines geringen Verwarngelds für 8 km/h zu viel plötzlich ein Bußgeld von 175 Euro und ein Punkt drohten.
• Falsche Tempobasis: Da für Lkws an dieser Stelle ein Limit von 80 km/h gilt, errechnete die Software fälschlicherweise eine deutliche Geschwindigkeitsüberschreitung von 28 km/h.
• Geringfügige Ordnungswidrigkeit: Für Pkws war an dem Abschnitt jedoch Tempo 100 erlaubt, womit regulär lediglich ein Verwarnungsgeld von 20 Euro ohne Punkte fällig gewesen wäre.
• Erfolgreicher Einspruch: Der betroffene Halter ging mithilfe von Geblitzt.de rechtlich gegen das Schreiben vor, woraufhin das Amtsgericht Montabaur das Verfahren im Mai 2026 einstellte.
• Wiederholte Fehlmessung: Bereits im September 2025 kam es auf der A3 zu einer identischen Verwechslung bei einem Ford-Kleinwagen, dem dadurch sogar ein Fahrverbot und 960 Euro Bußgeld drohten.
• Bekannte Systemschwachstelle: Fahrzeuge im Hintergrund der Blitzerfotos führen bei dem Messgerät zu Fehlzuordnungen, die von der Zentralen Bußgeldstelle Rheinland-Pfalz bei der manuellen Sichtprüfung übersehen wurden.
Falsche Fahrzeugklasse im Bußgeldbescheid
Als der Audi-Fahrer im November 2025 auf der A3 bei Heiligenroth in Richtung Köln von einer Radarfalle erfasst wurde, ging er eigentlich von einem geringen Verwarnungsgeld aus. Schließlich war er nur 8 km/h zu schnell gefahren. Im Bußgeldbescheid der Behörde standen jedoch 175 Euro und ein Punkt in Flensburg. Erst beim genauen Durchlesen zeigte sich die Ursache für die Verwechslung: Das Auto war im System als Lkw erfasst.
Warum die Bußgeldstelle von einer deutlichen Überschreitung ausging
Der Grund für die ausufernde Forderung: Für Lkws gilt auf Autobahnen eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die gemessene Geschwindigkeit von 108 km/h liegt deutlich darüber. „Rechnerisch ergibt sich nach Toleranzabzug eine Überschreitung von 28 km/h, dafür werden außerorts 175 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg fällig“, kalkuliert Tom Louven, Rechtsanwalt für Verkehrsrecht und Partneranwalt von Geblitzt.de.
Nur 20 Euro Verwarnungsgeld statt Punkt und Bußgeld
Für Pkw gilt an besagtem Abschnitt auf der A3 allerdings Tempo 100. Nach Abzug der Toleranz war der Betroffene statt der vorgeworfenen 28 km/h Überschreitung folglich lediglich 8 km/h zu schnell. Rechtlich betrachtet handelt es sich dabei um eine geringfügige Ordnungswidrigkeit: 20 Euro Verwarnungsgeld, null Punkte, kein Fahrverbot. Der Halter erhob daher über seinen Rechtsbeistand Einspruch gegen den Bescheid.
Einspruch über Geblitzt.de führte zu Verfahrenseinstellung
Der Fall zeigt, wie wichtig es ist, Vorwürfe wie diese nicht ungeprüft hinzunehmen. „Da in Bußgeldbescheiden regelmäßig Fehler passieren, sollten Betroffene sie immer sorgfältig auf Plausibilität prüfen und im Zweifel einen Anwalt hinzuziehen. Wichtig ist, für den Einspruch die Frist von zwei Wochen nach Zustellung des Bescheids einzuhalten“, so Louven. Im Mai 2026 stellte das Amtsgericht Montabaur das Verfahren schließlich ein.
Nicht die erste Verwechslung
Die A3 entwickelt sich zum Hotspot für kuriose Messfehler: Bereits zum zweiten Mal innerhalb kürzester Zeit unterlief der Zentralen Bußgeldstelle Rheinland-Pfalz hier dieselbe Verwechslung. Im September 2025 wurde ein Ford-Kleinwagen auf der A3 bei Windhagen in Richtung Frankfurt am Main geblitzt und fälschlicherweise als Lkw eingestuft.
Dem Halter drohten damals ein Monat Fahrverbot, zwei Punkte in Flensburg und ein Bußgeld in Höhe von 960 Euro. Auch er wehrte sich mithilfe von Geblitzt.de per Einspruch gegen das Schreiben. Die Erklärung für beide Vorfälle: Auf den Blitzerfotos war im Hintergrund auf der Gegenfahrbahn ein Lkw oder Bus zu sehen.
„Prüfung lohnt sich“ – Anwalt Tom Louven über behördliche Schwachstellen
Das System ordnete daraufhin die Pkws fälschlich als Lkw ein. Der Hersteller des Geräts weist in den technischen Unterlagen sogar darauf hin, dass es unter bestimmten Bedingungen zu solchen fehlerhaften Fahrzeugklassifizierungen kommen kann.
Den Behörden ist diese Schwachstelle bekannt, weshalb in jedem Verfahren eigentlich eine manuelle Nachprüfung erfolgt. Bei dieser Sichtprüfung ist der Zentralen Bußgeldstelle Rheinland-Pfalz jedoch entgangen, dass es sich bei den betroffenen Fahrzeugen gar nicht um Lkw handelte. „Fehler können an vielen Stellen des Bußgeldverfahrens passieren. Wenn Ungereimtheiten auftreten, lohnt sich deshalb oftmals die Prüfung durch einen Anwalt“
Quellen
Geblitzt.de-Pressemitteilung: Pkw oder Lkw? Wenn eine Verwechslung plötzlich teuer wird
Weitere News!
Erneute Blitzer-Panne auf der A3 mit heftigem Bußgeld: SUV wird als Lkw erfasst
Carsharing-Fail: Warum ein falsch abgestellter Mietwagen hunderte Euro kosten kann
1.200 Euro Bußgeld wegen Vorsatz: Wann Raser draufzahlen müssen