Stoppen Richter mobile Blitzer? Verfassungsgerichtshof Koblenz prüft Messgeräte

13.01.2020 - 3 min Lesezeit

Streit um Blitzer-Anhänger jetzt auch in Rheinland-Pfalz

Bereits im Juli 2019 erklärte der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes Messungen des Blitzergerätes Traffistar S350 für nicht verwertbar. Der Grund dafür war die fehlende Rohmessdatenspeicherung, die zur Überprüfung auf mögliche Messfehler benötigt wird. Jetzt untersuchen die Koblenzer Verfassungsrichter ein weiteres umstrittenes Messsystem – den PoliScan FM1 der Firma Vitronic. Besonders emotional wird das Thema, weil die fehlende Speicherung von Daten dazu führt, dass Betroffene ihrem Grundrecht auf Verteidigung nicht nachgehen können (Aktenzeichen Lv 7/17, ID 345, Verfassungsgerichtshof d. Saarlandes).

Koblenzer Verfassungsrichter nehmen Messtechnik unter die Lupe

Laut dem Verfassungsgerichtshof soll der Beschwerdeführer im Oktober 2017 auf der Autobahn 34 km/h zu schnell gefahren sein, als er in eine Radarfalle geriet. Diese befand sich in einem sogenannten Blitzer-Anhänger. Anschließend erhielt er den Bußgeldbescheid, in dem ihm eine Geldbuße in Höhe von 120 Euro und ein Punkt in Flensburg angedroht wurden. Die Beschwerde des Betroffenen blieb vor dem Amtsgericht Wittlich und dem Oberlandesgericht Koblenz erfolglos. Daraufhin legten die Anwälte des Fahrers eine Verfassungsbeschwerde ein. In dieser kritisieren sie die fehlende Speicherung der Rohmessdaten. Denn ohne diese ist es nicht möglich, das Gerät auf Messfehler zu prüfen. Hinzu kommt, dass die Anwälte die Gebrauchsanweisung und die Messstatistik des mobilen Blitzers nicht hätten einsehen können. Weiterhin sei das Oberlandesgericht laut der Anwälte verpflichtet gewesen, die Sache dem Bundesgerichtshof (BGH) zur grundsätzlichen Klärung vorzulegen (Akten­zeichen VGH B 19/19).

Das Verfahren zu den Blitzer-Anhängern könnte weitreichende Folgen haben. Sollte der Verfassungsgerichtshof Koblenz nämlich dem saarländischen Urteil folgen, wären laut der beiden Anwälte die Messungen des PoliScan FM1 in Rheinland-Pfalz nicht mehr verwertbar und alle laufenden Verfahren müssten eingestellt werden. Vergleichbare Verfahren stehen auch in anderen Bundesländern noch aus.

Speicherung und Verwendbarkeit der Messdaten

Zur Speicherung der Messdaten gibt es jedoch auch andere Ansichten als die des saarländischen VGH. Beispielsweise urteilte das Berliner Kammergericht im Oktober 2019, dass die Messergebnisse auch dann verwertbar seien, wenn die Messung nicht mehr im Detail nachvollzogen werden könne. Laut dem Verkehrsrechts- und Partneranwalt von Geblitzt.de Tom Louven sei das grundsätzliche Problem der in den Bundesländern unterschiedliche Umgang mit Messgeräten. Dieses ließe sich jedoch recht einfach mit einer Änderung der Gerätesoftware oder einem Urteil durch den BGH beheben.

Nach eigener Aussage hat das Innenministerium Rheinland-Pfalz dem VGH Koblenz eine Stellungnahme zukommen lassen. Der Ministeriumssprecher teilte mit, dass die Hersteller versichert hätten, dass eine Rohmessdatenspeicherung erfolgt. Mit einer Entscheidung der Richter ist erst in mehreren Wochen zu rechnen.

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