das Wichtigste zuerst
• Europaweite Kontrollen: Im Rahmen der „ROADPOL Speedweek“ findet derzeit ein großflächiger Blitzer-Marathon statt, der fast alle EU-Mitgliedstaaten umfasst.
• Höhere Strafen im EU-Ausland: Die Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen liegen in vielen Nachbarländern deutlich über dem Niveau des deutschen Bußgeldkataloges.
• Grenzüberschreitende Vollstreckung: Bußgelder ab einer Bagatellgrenze von 70 Euro (in Österreich bereits ab 25 Euro) werden durch das Bundesamt für Justiz auch in Deutschland eingetrieben.
• Sonderfall Schweiz: Seit dem 1. Mai 2024 können nun auch Verkehrsverstöße aus der Schweiz in Deutschland rechtlich verfolgt und vollstreckt werden.
• Fahrverbote aktuell noch lokal: Ein im Ausland verhängtes Fahrverbot gilt derzeit nur im jeweiligen Land. Eine EU-weite Regelung zur gegenseitigen Anerkennung ist jedoch bereits in Planung.

© NGCHIYUI
/ shutterstock.com (Symbolbild)
Jagd auf Verkehrssünder in der EU
Im Rahmen der aktuellen „ROADPOL Speedweek“ wird derzeit intensiv Jagd auf Raser und Verkehrssünder gemacht. Der Blitzer-Marathon findet allerdings nicht nur in Deutschland statt, wo die Behörden flächendeckend – insbesondere im Umfeld von Schulen, Kitas und an Unfallschwerpunkten – kontrollieren. Auch im EU-Ausland wird der Verkehr intensiver überwacht als sonst.
Bußgelder ab 70 Euro werden EU-weit vollstreckt
Wer jenseits der deutschen Grenzen in die Radarfalle tappt, sollte auch nach der Rückreise mit Konsequenzen rechnen. In der Regel erhält man in einem solchen Falle Post vom deutschen Bundesamt für Justiz (BfJ), das für die Vollstreckung von Bußgeldforderungen aus dem EU-Ausland zuständig ist.
Denn Bußgelder können ab einer Bagatellgrenze von 70 Euro, die auch anfallende Verfahrenskosten einschließt, EU-weit vollstreckt werden. Eine Ausnahme bildet Österreich, wo eine Beitreibung bereits ab einem Betrag von 25 Euro möglich ist.
Während diese Regelung innerhalb der Europäischen Union bereits seit längerer Zeit besteht, wurde die rechtliche Basis durch eine neue Vereinbarung erweitert, sodass seit dem 1. Mai 2024 auch Bußgelder aus der Schweiz in Deutschland eingetrieben werden können.
Übersicht: So hoch fallen die Bußgelder im EU-Ausland aus
Doch wie hoch sind die konkreten Strafen, wenn man im EU-Ausland oder der Schweiz gegen die Verkehrsregeln verstößt? Besonders in den Niederlanden müssen Autofahrer tief in die Tasche greifen: Bereits ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h werden Bußgelder ab 230 Euro fällig. Bei schwereren Verstößen werden die Bußgelder sogar einkommensabhängig berechnet.
| 20km/h zu schnell | über 50km/h zu schnell | |
|---|---|---|
| Polen | ab 50 Euro | ab 355 Euro |
| Tschechien | ab 60 Euro | ab 280 Euro |
| Frankreich | ab 135 Euro | ab 1.500 Euro |
| Dänemark | ab 180 Euro | ab 630 Euro |
| Niederlande | ab 230 Euro | einkommensabhängig |
| Österreich | ab 60 Euro | bis 7.500 Euro |
| Schweiz | ab 190 Euro | ab 60 Tagessätze nach Einkommen |
| Belgien | ab 115 Euro | ab 300 Euro |
| Luxemburg | ab 50 Euro | ab 145 Euro |
Auch Dänemark und die Schweiz zeigen sich wenig gnädig und verlangen für dasselbe Tempo umgerechnet mindestens 180 bzw. 190 Euro. Wer dagegen in Polen oder Tschechien mit 20 km/h zu viel erwischt wird, kommt vergleichsweise günstig davon: Hier liegen die Forderungen bei etwa 50 bzw. 60 Euro.
Höhere Bußgelder als in Deutschland
Wer die Landesgrenzen überschreitet, sollte daher bedenken, dass die Speedweek in fast allen Mitgliedstaaten stattfindet und die Bußgelder dort oft deutlich höher ausfallen als in der Bundesrepublik. Zum Vergleich: In Deutschland kostet eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h innerorts 70 Euro und außerorts 60 Euro. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 50 km/h müssen Fahrer hierzulande mit einer Geldbuße von 480 Euro sowie einem Fahrverbot rechnen.
Darum werden Fahrverbote (noch) nicht vollstreckt
Während Bußgelder für im Ausland begangene Verstöße bereits heute grenzüberschreitend in Deutschland eingetrieben werden, verhält es sich bei einem Fahrverbot anders: Ein solches beschränkt sich aktuell noch strikt auf das Staatsgebiet des Landes, in dem es verhängt wurde. Da es bisher kein Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung gibt, bleibt das Recht, in Deutschland Kraftfahrzeuge zu führen, trotz eines im Ausland ausgesprochenen Fahrverbots bestehen.
An dieser rechtlichen Lücke wird jedoch bereits gearbeitet. Das EU-Parlament plant eine Reform, durch die schwerwiegende Verstöße im Ausland künftig eine EU-weite Wirkung nach sich ziehen. Ziel ist es, dass ein in einem anderen Mitgliedstaat verhängtes Fahrverbot künftig auch in Deutschland vollstreckt wird.
Quellen
MDR Sachsen-Anhalt + Tabelle mit Zahlen vom ADAC
ADAC Bußgeldrechner Ausland
Weitere News!
Europaweiter Blitzer-Marathon: So hoch fallen die Bußgelder im EU-Ausland aus
Spritpreis-Debatte: Mehrheit befürwortet befristetes Tempolimit
Spritpreise und Energiesteuer: So will die Bundesregierung Autofahrer entlasten