Höhere Strafen für falsches Parken
Durch den neuen Bußgeldkatalog hat sich so einiges in Sachen Sanktionen geändert. Aber nicht nur die Bußgelder für Geschwindigkeitsverstöße sind deutlich gestiegen, auch die Strafen für falsches Parken haben sich drastisch erhöht. Doch wie teuer ist das Falschparken mit dem neuen Bußgeldkatalog und wann drohen Punkte in Flensburg? Mehr dazu erfahren Sie in diesem Artikel.

Am 9. November 2021 trat der neue Bußgeldkatalog und damit die höheren Bußgelder in Kraft. Für Verstöße vor dem 9. November gilt demnach noch der alte Bußgeldkatalog. Wem vorgeworfen wird, einen Verkehrsverstoß ab dem 9. November begangen zu haben, muss mit Sanktionen des neuen Bußgeldkatalogs rechnen.
Höhere Bußgelder und Punkte in Flensburg fürs Falschparken
Mit dem neuen Bußgeldkatalog und auch insbesondere mit den neuen Regelungen und Sanktionen sollen schwächere Verkehrsteilnehmer wie Fahrradfahrer oder Fußgänger besser geschützt werden. Daher wird beispielsweise das Parken auf Geh- sowie Radwegen deutlich teurer. Zudem können beim Falschparken nun sogar Punkte in Flensburg drohen.
Parken in zweiter Reihe: Das gilt!
Das Parken in zweiter Reihe ist verboten und kostet 55 Euro. Wird einem vorgeworfen, dass man unzulässig in zweiter Reihe mit zusätzlicher Behinderung geparkt hat, erhöht sich der Betrag auf 80 Euro und es wird sogar noch ein Punkt in Flensburg fällig. Parken in zweiter Reihe mit Gefährdung oder Sachbeschädigung kostet nochmal mehr. Dafür fallen 90 oder 110 Euro sowie jeweils ein Punkt in Flensburg an. Erhalten Verkehrsteilnehmer den Vorwurf länger als 15 Minuten in zweiter Reihe geparkt zu haben, kann ein Bußgeld von 85 Euro sowie ebenfalls ein Punkt fällig werden. Kommt noch eine Behinderung dazu erhöht sich die Strafe auf 90 Euro sowie wie ein Punkt.
Taxis bilden eine Ausnahme. Lässt es die Verkehrslage zu, dürfen sie nach § 12 Abs. 4 Satz 3 StVO in zweiter Reihe parken und Fahrgäste ein- und aussteigen lassen. Ebenfalls erlaubt ist das be- sowie entladen von Gepäck. Spätestens nach drei Minuten müssen Taxifahrer allerdings weiterfahren.
Das kosten Parkverstöße nach dem neuen Bußgeldkatalog
Parkverstoß
Verstoß | Qualifizierung | Regelsatz | Punkte |
An einer engen oder unübersichtlichen Straßenstelle oder im Bereich einer scharfen Kurve geparkt |
Parken in Kurven | - | 35 € | - |
Parken in Kurven | ... mit Behinderung | 55 € | - |
Parken in Kurven | ... länger als 1 h | 55 € | - |
Parken in Kurven | ... länger als 1 h mit Behinderung | 55 € | - |
Parken in Kurven | ... länger als 1 h mit Behinderung und Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert | 100 € | 1 Punkt |
Unzulässig geparkt, in den Fällen, in denen das Halten verboten ist |
Parken im Halteverbot | - | 25 € | - |
Parken im Halteverbot | ... mit Behinderung | 40 € | - |
Parken im Halteverbot | ... länger als 1 h | 40 € | - |
Parken im Halteverbot | ... länger als 1 h mit Behinderung | 50 € | - |
Verbotswidrig auf einem Geh- und Radweg |
Parken auf Wegen | - | 55 € | - |
Parken auf Wegen | ... mit Behinderung | 70 € | 1 Punkt |
Parken auf Wegen | ... länger als 1 h | 70 € | 1 Punkt |
Parken auf Wegen | ... länger als 1 h mit Behinderung | 80 € | 1 Punkt |
Parken auf Wegen | ... mit Gefährdung | 80 € | 1 Punkt |
Parken auf Wegen | ... mit Sachbeschädigung | 100€ | 1 Punkt |
Vor oder in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten geparkt |
Parken vor Feuerwehrzufahrten | - | 55 € | - |
Parken vor Feuerwehrzufahrten | ... dadurch Rettungsfahrzeug behindert | 100 € | 1 Punkt |
Geparkt obwohl unzulässig oder unberechtigt |
Unzulässig abgestelltes Fahrzeug | - | 10 € | - |
Unberechtigt auf Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt | - | 55 € | - |
Unberechtigt auf einem Parkplatz für E-Fahrzeuge geparkt | - | 55 € | - |
Unberechtigt auf einem Parkplatz für Carsharing-Fahrzeuge geparkt | - | 55 € | - |
Unzulässig in zweiter Reihe geparkt |
Parken in zweiter Reihe | - | 55 € | - |
Parken in zweiter Reihe | ... mit Behinderung | 80 € | 1 Punkt |
Parken in zweiter Reihe | ... mit Gefährdung | 90 € | 1 Punkt |
Parken in zweiter Reihe | ... mit Sachbeschädigung | 110 € | 1 Punkt |
Parken in zweiter Reihe | ... länger als 15 Min. | 85 € | 1 Punkt |
Parken in zweiter Reihe | ... länger als 15 Min. mit Behinderung | 90 € | 1 Punkt |
Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen geparkt |
Parken auf Gleisen | - | 55 € | - |
Parken auf Gleisen | ... mit Behinderung | 70 € | - |
Unzulässig geparkt in den Fällen der Zeichen 224 (Haltestelle), 245 (Bussonderfahrstreifen), 299 |
Parken auf Sonderfahrstreifen | - | 55 € | - |
Parken auf Sonderfahrstreifen | ... mit Behinderung | 70 € | - |
Parken auf Sonderfahrstreifen | ... mit Gefährdung | 80 € | - |
Parken auf Sonderfahrstreifen | ... mit Sachbeschädigung | 100 € | - |
Parken auf Sonderfahrstreifen | ... länger als 3 h | 70 € | - |
Parken auf Sonderfahrstreifen | ... länger als 3 h mit Behinderung | 80 € | - |
Parken auf Sonderfahrstreifen | ... länger als 3 h mit Gefährdung | 80 € | - |
Parken auf Sonderfahrstreifen | ... länger als 3 h mit Sachbeschädigung | 100 € | - |
An einer abgelaufenen Parkuhr, ohne vorgeschriebene Parkscheibe, ohne Parkschein oder unter Überschreiten der Höchstparkdauer geparkt |
Parken bei Zeitüberschreitung | - | 20 € | - |
Parken bei Zeitüberschreitung | … Ablauf bis zu 30 min. | 20 € | - |
Parken bei Zeitüberschreitung | … Ablauf bis zu 1 h | 25 € | - |
Parken bei Zeitüberschreitung | … bis zu 2 h | 30 € | - |
Parken bei Zeitüberschreitung | ... bis zu 3 h | 35 € | - |
Parken bei Zeitüberschreitung | ... länger als 3 h | 40 € | - |
Entgegen Zeichen 239 auf einem Gehweg, Geh- und Radweg (Zeichen 240, 241, 242.1) geparkt oder entgegen Zeichen 250, 251, 253, 254, 255, 260 trotz Verkehrsverbot dort geparkt |
Parken im Verkehrsverbot | - | 55 € | - |
Parken im Verkehrsverbot | … mit Behinderung | 70 € | - |
Parken im Verkehrsverbot | … länger als 3 Stunden | 70 € | - |
Parken auf dem Gehweg
Verkehrsteilnehmer dürfen nicht auf Gehwegen parken, solange ein Verkehrszeichen oder eine Flächenmarkierung dies nicht explizit zulässt. Dies gilt übrigens auch für Roller oder Motorräder. Wer trotzdem auf dem Gehweg parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 Euro rechnen. Beim Parken von über 3 Stunden oder mit einer Behinderung fallen 70 Euro an.
E-Parkplätze: Welche Reglung gilt hier?
Mit dem neuen Bußgeldkatalog wurde auch der Tatbestand für unberechtigte Parken auf einem Parkplatz für Elektrofahrzeuge eingeführt. Wer künftig mit einem Verbrennungsmotor auf einem E-Parkplatz abstellt, muss mit einem Bußgeld von 55 Euro rechnen.
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