Parken: Das sind die neuen Regelungen

19.11.2021 - 3 min Lesezeit

Höhere Strafen für falsches Parken

Durch den neuen Bußgeldkatalog hat sich so einiges in Sachen Sanktionen geändert. Aber nicht nur die Bußgelder für Geschwindigkeitsverstöße sind deutlich gestiegen, auch die Strafen für falsches Parken haben sich drastisch erhöht. Doch wie teuer ist das Falschparken mit dem neuen Bußgeldkatalog und wann drohen Punkte in Flensburg? Mehr dazu erfahren Sie in diesem Artikel.

Ein E-Auto und ein Transporter auf der Straße parken andere Fahrzeuge zu

Am 9. November 2021 trat der neue Bußgeldkatalog und damit die höheren Bußgelder in Kraft. Für Verstöße vor dem 9. November gilt demnach noch der alte Bußgeldkatalog. Wem vorgeworfen wird, einen Verkehrsverstoß ab dem 9. November begangen zu haben, muss mit Sanktionen des neuen Bußgeldkatalogs rechnen.

Höhere Bußgelder und Punkte in Flensburg fürs Falschparken

Mit dem neuen Bußgeldkatalog und auch insbesondere mit den neuen Regelungen und Sanktionen sollen schwächere Verkehrsteilnehmer wie Fahrradfahrer oder Fußgänger besser geschützt werden. Daher wird beispielsweise das Parken auf Geh- sowie Radwegen deutlich teurer. Zudem können beim Falschparken nun sogar Punkte in Flensburg drohen.

Parken in zweiter Reihe: Das gilt!

Das Parken in zweiter Reihe ist verboten und kostet 55 Euro. Wird einem vorgeworfen, dass man unzulässig in zweiter Reihe mit zusätzlicher Behinderung geparkt hat, erhöht sich der Betrag auf 80 Euro und es wird sogar noch ein Punkt in Flensburg fällig. Parken in zweiter Reihe mit Gefährdung oder Sachbeschädigung kostet nochmal mehr. Dafür fallen 90 oder 110 Euro sowie jeweils ein Punkt in Flensburg an. Erhalten Verkehrsteilnehmer den Vorwurf länger als 15 Minuten in zweiter Reihe geparkt zu haben, kann ein Bußgeld von 85 Euro sowie ebenfalls ein Punkt fällig werden. Kommt noch eine Behinderung dazu erhöht sich die Strafe auf 90 Euro sowie wie ein Punkt.

Taxis bilden eine Ausnahme. Lässt es die Verkehrslage zu, dürfen sie nach § 12 Abs. 4 Satz 3 StVO in zweiter Reihe parken und Fahrgäste ein- und aussteigen lassen. Ebenfalls erlaubt ist das be- sowie entladen von Gepäck. Spätestens nach drei Minuten müssen Taxifahrer allerdings weiterfahren.

Das kosten Parkverstöße nach dem neuen Bußgeldkatalog

Parkverstoß

VerstoßQualifizierungRegelsatzPunkte
An einer engen oder unübersichtlichen Straßenstelle oder im Bereich einer scharfen Kurve geparkt
Parken in Kurven-35 €-
Parken in Kurven... mit Behinderung55 €-
Parken in Kurven... länger als 1 h55 €-
Parken in Kurven... länger als 1 h mit Behinderung55 €-
Parken in Kurven... länger als 1 h mit Behinderung und Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert100 €1 Punkt
Unzulässig geparkt, in den Fällen, in denen das Halten verboten ist
Parken im Halteverbot-25 €-
Parken im Halteverbot... mit Behinderung40 €-
Parken im Halteverbot... länger als 1 h40 €-
Parken im Halteverbot... länger als 1 h mit Behinderung50 €-
Verbotswidrig auf einem Geh- und Radweg
Parken auf Wegen-55 €-
Parken auf Wegen... mit Behinderung70 €1 Punkt
Parken auf Wegen... länger als 1 h70 €1 Punkt
Parken auf Wegen... länger als 1 h mit Behinderung80 €1 Punkt
Parken auf Wegen... mit Gefährdung80 €1 Punkt
Parken auf Wegen... mit Sachbeschädigung100€1 Punkt
Vor oder in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten geparkt
Parken vor Feuerwehrzufahrten-55 €-
Parken vor Feuerwehrzufahrten... dadurch Rettungsfahrzeug behindert100 €1 Punkt
Geparkt obwohl unzulässig oder unberechtigt
Unzulässig abgestelltes Fahrzeug-10 €-
Unberechtigt auf Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt-55 €-
Unberechtigt auf einem Parkplatz für E-Fahrzeuge geparkt-55 €-
Unberechtigt auf einem Parkplatz für Carsharing-Fahrzeuge geparkt-55 €-
Unzulässig in zweiter Reihe geparkt
Parken in zweiter Reihe-55 €-
Parken in zweiter Reihe... mit Behinderung80 €1 Punkt
Parken in zweiter Reihe... mit Gefährdung90 €1 Punkt
Parken in zweiter Reihe... mit Sachbeschädigung110 €1 Punkt
Parken in zweiter Reihe... länger als 15 Min.85 €1 Punkt
Parken in zweiter Reihe... länger als 15 Min. mit Behinderung90 €1 Punkt
Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen geparkt
Parken auf Gleisen-55 €-
Parken auf Gleisen... mit Behinderung70 €-
Unzulässig geparkt in den Fällen der Zeichen 224 (Haltestelle), 245 (Bussonderfahrstreifen), 299
Parken auf Sonderfahrstreifen-55 €-
Parken auf Sonderfahrstreifen... mit Behinderung70 €-
Parken auf Sonderfahrstreifen... mit Gefährdung80 €-
Parken auf Sonderfahrstreifen... mit Sachbeschädigung100 €-
Parken auf Sonderfahrstreifen... länger als 3 h70 €-
Parken auf Sonderfahrstreifen... länger als 3 h mit Behinderung80 €-
Parken auf Sonderfahrstreifen... länger als 3 h mit Gefährdung80 €-
Parken auf Sonderfahrstreifen... länger als 3 h mit Sachbeschädigung100 €-
An einer abgelaufenen Parkuhr, ohne vorgeschriebene Parkscheibe, ohne Parkschein oder unter Überschreiten der Höchstparkdauer geparkt
Parken bei Zeitüberschreitung-20 €-
Parken bei Zeitüberschreitung… Ablauf bis zu 30 min.20 €-
Parken bei Zeitüberschreitung… Ablauf bis zu 1 h25 €-
Parken bei Zeitüberschreitung… bis zu 2 h30 €-
Parken bei Zeitüberschreitung... bis zu 3 h35 €-
Parken bei Zeitüberschreitung... länger als 3 h40 €-
Entgegen Zeichen 239 auf einem Gehweg, Geh- und Radweg (Zeichen 240, 241, 242.1) geparkt oder entgegen Zeichen 250, 251, 253, 254, 255, 260 trotz Verkehrsverbot dort geparkt
Parken im Verkehrsverbot-55 €-
Parken im Verkehrsverbot… mit Behinderung70 €-
Parken im Verkehrsverbot… länger als 3 Stunden70 €-

Parken auf dem Gehweg

Verkehrsteilnehmer dürfen nicht auf Gehwegen parken, solange ein Verkehrszeichen oder eine Flächenmarkierung dies nicht explizit zulässt. Dies gilt übrigens auch für Roller oder Motorräder. Wer trotzdem auf dem Gehweg parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 Euro rechnen. Beim Parken von über 3 Stunden oder mit einer Behinderung fallen 70 Euro an.

E-Parkplätze: Welche Reglung gilt hier?

Mit dem neuen Bußgeldkatalog wurde auch der Tatbestand für unberechtigte Parken auf einem Parkplatz für Elektrofahrzeuge eingeführt. Wer künftig mit einem Verbrennungsmotor auf einem E-Parkplatz abstellt, muss mit einem Bußgeld von 55 Euro rechnen.

Bußgeldvorwürfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen

Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen und ermöglicht es Betroffenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren.

Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten eines vollständigen Leistungsspektrums unserer Partnerkanzleien. Ohne eine vorhandene Rechtsschutzversicherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozessfinanzierer die Kosten der Prüfung der Bußgeldvorwürfe und auch die Selbstbeteiligung Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.

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