Mehr Bußgeld, dafür kein Fahrverbot: Warum dieser Tauschhandel vor Gericht scheitert

13.05.2026 - 4 min Lesezeit
das Wichtigste zuerst

Kein Freikauf: Ein Berliner Gericht entschied, dass ein Fahrverbot nicht durch eine höhere Geldzahlung verhindert werden kann.
Der konkrete Fall: Ein Gas- und Wasserinstallateur war auf der A100 mit 134 km/h statt der erlaubten 80 km/h unterwegs.
Harte Sanktionen: Neben einer Geldbuße von 1.120 Euro wurde ein zweimonatiges Fahrverbot verhängt.
Vorsatz und Vorbelastung: Das Gericht wertete die Fahrt als rücksichtslos, zumal der Fahrer bereits früher innerorts zu schnell gefahren war.
Hohe Hürden für Ausnahmen: Eine Abkehr vom Fahrverbot ist nur bei nachgewiesener existenzieller Notlage möglich, wenn keine Alternativen wie Bus, Bahn oder Urlaub bestehen.
Denkzettel-Funktion: Das Fahrverbot dient als erzieherische Maßnahme, um eine dauerhafte Änderung des Fahrverhaltens zu bewirken.

Mehr Bußgeld, dafür kein Fahrverbot: Warum dieser Tauschhandel vor Gericht scheitert

© Kirill Neiezhmakov / shutterstock.com (Symbolbild)

Raser scheitert mit „Tauschgeschäft“ vor Gericht

Wer rast, muss unter Umständen den Führerschein abgeben – und kann ihn nicht wieder „freikaufen“. Laut einem Urteil des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten können Fahrverbote nicht durch eine höhere Zahlung von Bußgeldern kompensiert werden. Zuvor hatte ein Raser die ihm auferlegte Zwangspause nach einem Tempoverstoß auf der Berliner Stadtautobahn eher als Verhandlungsmasse denn als unverhandelbaren Denkzettel interpretiert.

Der Fall: Mit 134 km/h auf der A100

Der Gas- und Wasserinstallateur war laut der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit 134 km/h auf der A100 unterwegs. Erlaubt waren dort lediglich 80 km/h, sodass die Überschreitung selbst nach Abzug der Messtoleranz noch 54 km/h betrug.
Das Amtsgericht wertete den Verstoß als vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitung und verhängte gegen ihn eine Geldbuße von 1.120 Euro. Zudem ordnete das Gericht ein zweimonatiges Fahrverbot an (Az. 310 OWi 1613/24).

Die Urteilsbegründung: „Charakterlich verantwortungslos“

Die Richter sahen jedoch keinen Anlass für ein Entgegenkommen. Es fehlten konkrete Belege dafür, dass das Fahrverbot für den Mann eine außergewöhnliche Härte oder gar eine existenzielle Bedrohung darstellen würde. Erschwerend kam hinzu, dass er bereits zuvor durch eine Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb geschlossener Ortschaften aufgefallen war.

Die Urteilsbegründung findet deutliche Worte: Die erhebliche Überschreitung der Geschwindigkeit wurde als „charakterlich verantwortungslos und rücksichtslos“ eingestuft. Ein Fahrverbot sei daher unumgänglich, um eine langfristige Korrektur des Fahrverhaltens zu bewirken.

Das Gericht betonte zudem, dass die Besinnungsphase für den Fahrer auch Monate nach der Tat noch ihre volle Wirkung entfalte. Selbst die Zeitspanne von rund acht Monaten zwischen dem Vorfall und der Urteilsverkündung rechtfertigte es nicht, auf das Fahrverbot und seine Funktion als verkehrserzieherischen Denkzettel zu verzichten.

Das Fahrverbot als Erziehungsmaßnahme

Fahrverbote fungieren bei erheblichen Temposünden als Standard-Sanktion, offiziell auch als Regelmaßnahme bezeichnet. Die rechtlichen Hürden für eine Ausnahme sind bewusst hoch gesteckt: Es muss eine existenzielle Notlage nachweisbar sein, die sich nicht durch zumutbare Alternativen abwenden lässt. Wer nicht auf Urlaub, Bus und Bahn, Mitfahrgelegenheiten oder einen privaten Chauffeur ausweichen kann, hat vor Gericht kaum Spielraum.

Die bloße Bereitschaft, tiefer in die Tasche zu greifen, genügt nach gängiger Rechtsprechung meist nicht. Insbesondere bei vorsätzlichem Handeln oder gravierenden Verstößen bestehen die Gerichte konsequent auf dem Fahrverbot, um eine verkehrserzieherische Wirkung bei dem Betroffenen zu erzielen.

Quellen

auto motor und sport, Bericht zum Urteil des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten vom 09.04.2025, Az. 310 OWi 1613/24

Urteil auf Berlin.de: Bußgeld und Fahrverbot bei vorsätzlicher Geschwindigkeitsüberschreitung um 54 km/h auf Stadtautobahn 

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