Die StVO hält beim Parken einige Regeln bereit, die nicht jedem Autofahrer geläufig sind.
das Wichtigste zuerst
- 3-Minuten-Regel: Wer länger als drei Minuten mit dem Fahrzeug hält, gilt grundsätzlich als Parkender.
- 3-Meter-Abstand: Beim Parken am Straßenrand muss ausreichend Platz für den fließenden Verkehr gelassen werden. Als notwendige Restbreite gelten 3,05 Meter.
- Vorrecht an Parklücken: Wer eine freie Parklücke zuerst erreicht, hat grundsätzlich Vorrang.
- Eingeschränktes Halteverbot: Im eingeschränkten Halteverbot darf kurz gehalten, aber nicht geparkt werden.
- 5-Meter-Regel: Vor Kreuzungen und Einmündungen ist das Parken bis fünf Meter davor tabu. Kommt ein baulich angelegter Radweg hinzu, kann der erforderliche Abstand acht Meter betragen.

© Mariana Serdynska / shutterstock.com (Symbolbild)
Warum kann Parken schnell teuer werden?
Beim Parken gelten in Deutschland zahlreiche Vorgaben, die Autofahrer im Alltag leicht übersehen können. Während einige Regeln noch aus der Fahrschule bekannt sind, geraten andere schnell in Vergessenheit. Doch Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Wer die folgenden Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) missachtet, muss mit Sanktionen rechnen.
Die 3-Minuten-Regel: Wann wird aus Halten Parken?
Eine der häufigsten Unklarheiten betrifft die Unterscheidung zwischen Halten und Parken. Wer sein Fahrzeug nicht nur kurz stehen lässt, sondern länger als drei Minuten wartet, erfüllt gemäß § 12 Absatz 2 StVO die Kriterien eines parkenden Verkehrsteilnehmers. Auch das Verlassen des Fahrzeugs führt dazu, dass rechtlich von Parken gesprochen wird.
Das Halten darf jedoch länger als drei Minuten andauern, wenn es dem Be- und Entladen schwerer oder sperriger Gegenstände dient, sofern der Fahrer in Fahrzeugnähe bleibt und der Vorgang zügig durchgeführt wird.
Wer jedoch unrechtmäßig anhält beziehungsweise parkt, muss mit einem Verwarnungsgeld rechnen. Ein Bußgeld in zwei- oder dreistelliger Höhe und gegebenenfalls ein Punkt in Flensburg können verhängt werden, wenn es infolge des Falschparkens zu einer Behinderung, Gefährdung oder zu einem Unfall kommt.
3,05 Meter müssen frei bleiben!
Wer keinen Parkplatz findet, kann das Auto auch am Straßenrand abstellen, sofern dort kein Parkverbot ausgeschildert ist. Doch auch hier gibt es eine wichtige Vorgabe, die dazu dient, dass Rettungsfahrzeuge ungehindert passieren können: Zwischen dem geparkten Fahrzeug und dem gegenüberliegenden Fahrbahnrand müssen laut gängiger Rechtsprechung mindestens 3,05 Meter freie Fahrbahnbreite verbleiben.
Kampf um die Parklücke
Ist das Parkplatzangebot knapp, kann die Suche nach einer freien Parklücke schnell zum Ärgernis werden. Besonders häufig stellt sich die Frage, wer Vorrang hat, wenn ein Autofahrer bereits auf eine Parklücke zufährt. Entscheidend ist nach § 12 Absatz 5 StVO, welches Fahrzeug zuerst die freie Parklücke erreicht.
Dabei muss dem Fahrer auch die Zeit gegeben werden, an dieser vorbeizufahren, um anschließend rückwärts einzuparken. Wer einem anderen Autofahrer die auf diese Weise beanspruchte Parklücke wegnimmt, muss mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro rechnen.
Eingeschränktes vs. absolutes Halteverbot
Eine weitere Unterscheidung besteht zwischen dem eingeschränkten und dem absoluten Halteverbot. Während das absolute Verbot bedeutet, dass Halten und Parken grundsätzlich verboten ist, gestattet die eingeschränkte Variante entsprechend der bereits erwähnten Regel für die Dauer von drei Minuten zu halten.
Abstand vor Kreuzungen einhalten
Die meisten Autofahrer wissen, dass unmittelbar vor Kreuzungen und Einmündungen nicht geparkt werden darf. Üblicherweise ist dabei ein Abstand von fünf Metern einzuhalten. Es gibt jedoch eine wichtige Sonderregel: Befindet sich rechts neben der Fahrbahn in Fahrtrichtung ein baulich angelegter Radweg, muss der Abstand laut § 12 Absatz 3 StVO auf acht Meter erweitert werden.
Damit soll verhindert werden, dass parkende Fahrzeuge die Sichtbeziehungen beeinträchtigen und Radfahrer beim Passieren von Kreuzungen und Einmündungen gefährdet werden.
Fazit
Wer sein Fahrzeug abstellen möchte, muss mehr beachten als nur das Auslegen einer Parkscheibe oder das Ziehen eines Tickets am Parkscheinautomaten. Die Drei-Minuten-Regel, der notwendige Abstand zur gegenüberliegenden Fahrbahnseite und das Vorrecht an einer Parklücke gehören zu den Vorschriften, die nicht jeder Verkehrsteilnehmer auf dem Radar hat.
Auch bei Halteverboten und beim Parken vor Kreuzungen gelten besondere Regeln. Hält man die vorgeschriebenen Abstände ein und unterscheidet zwischen Halten und Parken können unnötige Bußgelder vermieden werden.
Quellen
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