Blitzermarathon: Warum Bußgeldbescheide anfechtbar sind

21.04.2023 - 3 min Lesezeit

Beim Blitzermarathon und der Speedweek wurde in der vergangenen Woche wieder heftig geblitzt. Doch schon jetzt ist klar, auf die Post danach würde jeder Autofahrer am liebsten ganz verzichten. Denn mit einem Bußgeldbescheid im Briefkasten drohen meist Bußgelder, Punkte oder Fahrverbot. Doch nicht alle Vorwürfe in Bußgeldbescheiden sind rechtmäßig. Im Gegenteil – oft sind sie fehlerhaft und damit angreifbar.

VW Bus überschreitet die Geschwindigkeit und wird von einem mobilen Blitzer während der Speedcontrol geblitzt.

TimSiegert-batcam / shutterstock.com

Strengere Strafen

Infolge der Novellierung der Straßenverkehrsordnung (StVO) am 9. November 2021 wurden die Sanktionen für Verkehrssünder deutlich verschärft. Vor allem für Geschwindigkeitsverstöße wurden die Bußgelder deutlich erhöht. Abhängig von der Schwere des Verstoßes kommen Punkte im Fahreignungsregister sowie Fahrverbote noch dazu.

Bußgeld, Punkte und Fahrverbot aus dem Bußgeldkatalog

Bußgeldkatalog Geschwindigkeit für Pkw und Motorräder – Innerhalb geschlossener Ortschaften

VerstoßRegelsatzPunkt(e)Fahrverbot
Bis 10 km/h30 €--
11 - 15 km/h50 €--
16 - 20 km/h 70 €--
21 - 25 km/h 115 €1 Punkt-
26 - 30 km /h 180 €1 Punkt(1 Monat)*
31 - 40 km/h 260 €2 Punkte1 Monat
41 - 50 km/h 400 €2 Punkte1 Monat
51 - 60 km/h 560 €2 Punkte2 Monate
61 - 70 km/h 700 €2 Punkte3 Monate
über 70 km/h800 €2 Punkte3 Monate
Hinweis: * Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben.

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Bußgeldkatalog Geschwindigkeit für Pkw und Motorräder – Außerhalb geschlossener Ortschaften

VerstoßRegelsatzPunkt(e)Fahrverbot
Bis 10 km/h20 €--
11 - 15 km/h40 €--
16 - 20 km/h 60 €--
21 - 25 km/h 100 €1 Punkt-
26 - 30 km /h 150 €1 Punkt(1 Monat)*
31 - 40 km/h 200 €1 Punkt(1 Monat)*
41 - 50 km/h 320 €2 Punkte1 Monat
51 - 60 km/h 480 €2 Punkte1 Monat
61 - 70 km/h 600 €2 Punkte2 Monate
über 70 km/h700 €2 Punkte3 Monate
Hinweis: * Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben.

Ein Drittel der Vorwürfe fehlerhaft

„Doch Achtung: Fehlerhafte Bußgeldvorwürfe sind keine Seltenheit“, berichtet Echo24. „Vor allem beim Blitzen mit mobilen Messgeräten ist die Fehlerquote hoch.“ Statistische Auswertungen von Geblitzt.de bestätigen das. Zugrunde lagen zehntausende Bußgeldverfahren und demnach waren etwa ein Drittel davon fehlerhaft. Die Chancen für betroffene Autofahrer, Bußgelder und Punkte zu vermeiden, oder Fahrverbote abzuwenden, sind folglich höher, als man denkt.

Häufige Ursachen für Fehler

Echo24 rät deshalb Autofahrer, die Post von der Bußgeldstelle zu überprüfen. „War ich zur Tatzeit tatsächlich vor Ort? Gehört das Nummernschild zu meinem Auto oder bin ich wirklich auf dem Foto zu erkennen?“ Es sind tatsächlich einige Fälle bekannt, da gehörten die Angaben zu verschiedenen Verfahren. Unabhängig davon ist die Liste möglicher Fehlerquellen bei Bußgeldvorwürfen aber noch länger. Beispielsweise unterlaufen den Beamten Fehler bei der Bedienung der Blitz- und Messanlagen. Nicht selten können aber auch äußere Einflüsse – Regen, Nebel oder Schnee – zu falschen Messergebnissen führen.

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Bußgeldvorwürfe immer über Geblitzt.de prüfen lassen

Sie wollen Ihren Bußgeldvorwurf in Sachen Tempo, Rotlicht, Abstand, Parken, Halten, Überholen oder Handy am Steuer prüfen lassen? Dann können Sie Ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid bei Geblitzt.de einreichen. Zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung – ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.

Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns – inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten – weiter vertreten.

Quelle: Echo24

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