Wenn die Polizei den Blitzer im Parkverbot aufstellt
Landauf, landab säumen Blitzer den Straßenrand, um Verkehrsverstöße wie zu schnelles Fahren zu dokumentieren. Manchmal treffen die Messbeamten beim Aufstellen der Blitzanlagen aber auch zweifelhafte Entscheidungen. Was ist zum Beispiel, wenn das Messgerät im Halteverbot steht – ist ein in der Folge verhängtes Bußgeld überhaupt rechtens?

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Blitzer mit eigenem Kfz-Kennzeichen
Befindet sich ein mobiler Blitzer oder ein Einsatzfahrzeug der Polizei beim Messen der Geschwindigkeit bzw. Blitzen der Verkehrsteilnehmer im Parkverbot, sagt der gesunde Menschenverstand, dass hier etwas nicht mit rechten Dingen zugeht. Zumal Messgeräte wie der sogenannte Enforcement Trailer auch über ein Nummernschild verfügen und sich damit als Teilnehmer des Straßenverkehrs definieren.
Parkverstoß vs. Sonderrechte der Polizei
Tatsächlich aber verstoßen die handelnden Personen nicht gegen das Gesetz. So besagt Paragraf 35 der Straßenverkehrsordnung (StVO), dass unter anderem die Polizei zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben Sonderrechte genießt. Das schließt auch die Überwachung des Verkehrs in Form von Geschwindigkeitsmessungen mit ein. Darüber hinaus ist die Polizei befugt, dieses Recht an Städte und Kommunen zu übertragen.
Erfolgschancen bei Einspruch gegen die Bußgeldvorwürfe
Allerdings muss das Vorgehen der Polizeibeamten stets begründet sein. So erfordert das Blitzen im Halteverbot einen plausiblen Grund. Dieser kann anhand einer Verkehrsstelle mit besonderer Gefahrensituation für Radfahrer oder Fußgänger ausgemacht werden.
Gleiches gilt, wenn ein Blitzer auf dem Gehweg aufgestellt wird. Hier darf der Vorgang der Verkehrsüberwachung zudem nicht zu einer Gefährdung im Straßenverkehr führen. Diese Situation kann eintreten, wenn zum Beispiel Fußgänger wegen eines mobilen Messgeräts vom Bürgersteig auf die Fahrbahn ausweichen müssen.
Wird man an einer für das Aufstellen von Messgeräten nicht geeigneten Verkehrsstelle geblitzt, kann ein Bußgeldeinspruch je nach Beweislage erfolgsversprechend sein. Das ist im Übrigen auch der Fall, wenn die Polizei einen Blitzer tarnt. Wie etwa, wenn das Messgerät hinter Büschen und Ästen versteckt wird. Führt diese Tarnung zu Blitzerfotos, auf denen der Fahrer oder das Kennzeichen nicht eindeutig identifizierbar sind, ist die Messung angreifbar.
Bußgeldvorwürfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen
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Quelle: efahrer.chip.de