Abzocke oder Sicherheitsmaßnahme? Anwalt in NRW kritisiert Blitzer

Verkehrsrecht-News vom - 5 min Lesezeit

Ein Anwalt im Oberbergischen Land in NRW wirft dem Kreis „Abzocke“ und mangelnde Transparenz bei der Aufstellung von Schildern und Blitzern in Niederbröl vor.

das Wichtigste zuerst
  • Schilderwald an der Landstraße: Wegen Fahrbahnschäden stehen auf der L 339 bei Waldbröl zahlreiche Zusatzschilder zur Temporeduzierung, die unter anderem die Geschwindigkeit vor einem stationären Blitzer auf 30 km/h begrenzen.
  • Einnahmen vervielfacht: Nach der Temporeduzierung erfasste der Blitzer rund 3.000 Autofahrer und brachte dem Kreis mit 100.000 Euro mehr als das Dreifache des Vorjahreswertes ein.
  • Anwalt schaltet sich ein: Rechtsanwalt Volker Steffen wirft dem Kreis und der Behörde Straßen.NRW „Abzocke“ vor und brachte den Fall in den Kreisausschuss. Seiner Ansicht nach ist das Vorgehen von Verwaltung und Behörden nicht rechtens.
  • Rechtfertigung der Behörde: Der Oberbergische Kreis rechtfertigt die Schilder mit dem Schutz maroder Straßen und betont, dass die Anordnungen rechtmäßig sind.
  • Juristische Sackgasse: Der Kreis verweist auf die Gerichte, doch die können den Blitzer nicht prüfen. Anwalt Steffen wurde nicht selbst geblitzt und kann daher nicht klagen.
Abzocke oder Sicherheitsmaßnahme? Anwalt in NRW kritisiert Blitzer

© r.classen / shutterstock.com (Symbolbild)

Wegen Straßenschäden: 13 Zusatzschilder auf 6 Kilometern

Es ist ein typischer Blitzer-Streit wie aus dem Lehrbuch: Während die Behörden betonen, die Geschwindigkeitskontrollen dienen allein der Verkehrssicherheit und der Gefahrenabwehr, wittern Autofahrer, Anwohner oder ein Anwalt reine Geldmacherei. Genau diese verhärteten Fronten treffen aktuell im Oberbergischen Land aufeinander. Stein des Anstoßes ist eine unübersichtliche Verkehrssituation auf der L 339 zwischen Nümbrecht und Waldbröl.

Seit Februar dieses Jahres bremst dort ein Schilderwald den Verkehr aus – offiziell wegen Straßenschäden. Zeitweise standen bis zu 13 Zusatzschilder auf sechs Kilometern, die das Tempo von 70 auf 50 oder 30 km/h begrenzen. Besondere Brisanz birgt die Situation in Niederbröl, wo die Höchstgeschwindigkeit genau vor einer bekannten stationären Radarfalle auf Tempo 30 gesenkt wurde.

Trotzdem wird weiterhin geblitzt

Daraufhin erhöhten sich die Bußgeldeinnahmen des Kreises schlagartig. Von März bis September wurden hier rund 3.000 Autofahrer geblitzt, was dem Kreis laut oberberg-aktuell.de Einnahmen in Höhe von etwa 100.000 Euro eingebracht hat. Im Vorjahr gab es hier nur 800 Fälle mit daraus resultierenden Bußgeldern in Höhe von 30.000 Euro.

Laut dem Rechtsanwalt Volker Steffen ist dieses Vorgehen rechtlich nicht zulässig. Der Niederbröler wirft dem Landrat sowie der Behörde Straßen.NRW gezielte „Abzocke“ sowie mangelnde Transparenz vor. Nachdem seine schriftlichen Einwände bei den Behörden ohne Erfolg geblieben waren, erzwang der Jurist per Einwohneranregung das Rederecht im Kreisausschuss. Dort konfrontierte er die Verantwortlichen öffentlich mit seiner Kritik und forderte eine Aufklärung der Vorgehensweise.

Laut Rechtsanwalt Steffen „reine Abzocke“

Während seiner Redezeit wies Steffen darauf hin, dass er selbst keinen Verkehrsverstoß begangen hat und auch keinen Mandanten in dieser Sache vertritt. Vielmehr liege sein Anliegen darin, sich für eine Klärung der aus seiner Sicht unfairen Verkehrssituation einzusetzen. So seien die ständigen Tempowechsel auf der L 339 für Autofahrer kaum nachvollziehbar und das Vorgehen der Behörden rechtlich fragwürdig.

Würde man der Logik der Ämter folgen, müssten angesichts maroder Straßen bald überall Schilderwälder stehen. Dass der Kreis den stationären Blitzer weiterlaufen ließ, während Straßen.NRW die Schäden laut Steffen nur kosmetisch ausbesserte, diene lediglich als Vorwand für die Kontrollen. Dahinter stecke keine Unfallprävention, sondern „reine Abzocke“.

Kreisausschuss wiegelt ab: Anordnungen seien „geltendes Recht“

Der Oberbergische Kreis hielt den Vorwürfen entgegen, dass sich die Bezirksregierung Köln auf Initiative des Anwalts bereits mehrfach mit dem Fall befasst habe. Ursache für die Temporeduzierung seien zahlreiche Bürgerbeschwerden über Fahrbahnmängel und Fahrzeugschäden gewesen.

Die Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit sollte verhindern, dass weitere schwere Schäden entstehen, bis eine umfassende Sanierung der L 339 erfolgen kann. Eine Rechtswidrigkeit der Maßnahmen von Straßen.NRW habe die Aufsichtsbehörde dabei nicht festgestellt.

Die straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen seien somit geltendes Recht, dessen Einhaltung der Kreis überwachen müsse, so Dezernentin Birgit Hähn im Ausschuss. Es sei Gerichten und nicht dem Niederbröler Anwalt überlassen, über die Rechtmäßigkeit von Behördenentscheidungen zu urteilen.

Ohne anhängiges Bußgeldverfahren keine Prüfung

Allerdings hat der Streit die Gerichtssäle nie erreicht: Weder gegen die Beschilderung noch gegen die Messanlage liegen Klagen vor, wie die Verwaltungsspitzen vor dem Ausschuss betonten. Auf Nachfrage erklärte Steffen, dass ein verwaltungsgerichtliches Verfahren zu viel Zeit gekostet hätte. Zudem war ihm der Klageweg gegen den Blitzer versperrt, da er persönlich nicht von einem Bußgeldverfahren betroffen sei.

Fazit

Im Oberbergischen Land prallen zwei unversöhnliche Ansichten aufeinander. Der Kreisausschuss beharrt darauf, mit der Aufstellung von Schildern und Blitzern geltendes Recht umgesetzt zu haben, während ein Rechtsanwalt den Finger in die Wunde legt und von „Abzocke“ spricht. Solange kein Gericht die Rechtmäßigkeit der Anordnungen prüft, bleibt Autofahrern in der Region allerdings nur eines: auf der L 339 besonders aufmerksam auf den Tacho zu schauen.

Quellen

Zusammengestellt von der Redaktion Geblitzt.de.

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