„Charakterlich ungeeignet“: Auto-Poser muss Führerschein abgeben

Verkehrsrecht-News vom - 4 min Lesezeit

Ein 23-jähriger Mann nutzte regelmäßig die Koblenzer Innenstadt, um lautstark mit Mietfahrzeugen anzugeben. Nun hat ein Gericht ihm die Fahrerlaubnis entzogen.

das Wichtigste zuerst
  • Auto-Poser in Koblenz: Ein 23-jähriger Autofahrer sorgte mit wechselnden Miet-Sportwagen (u. a. Audi, Lamborghini, AMG) regelmäßig für Lärmbelästigung und Verkehrsverstöße in der Koblenzer Innenstadt.
  • MPU verweigert: Nach einer ganzen Liste von Verstößen und Bußgeldern forderte die zuständige Führerscheinstelle eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU).
  • Entzug der Fahrerlaubnis: Da das Gutachten ausblieb, wurde dem jungen Fahrer die Erlaubnis zum Führen eines Kraftfahrzeuges im Straßenverkehr entzogen.
  • Kein Erfolg im Eilverfahren: Gegen den Entzug legte der Mann Widerspruch ein und zog mit einem Eilantrag vor das Verwaltungsgericht (VG) Koblenz, um den Führerschein sofort zurückzubekommen.
  • Gerichtsbeschluss: Das VG Koblenz wies den Eilantrag ab. Das verweigerte MPU-Gutachten rechtfertigt den Entzug der Fahrerlaubnis, da dem Fahrer die erforderliche „charakterliche Eignung“ fehlt.
„Charakterlich ungeeignet“: Auto-Poser muss Führerschein abgeben

© Oil and Gas Photographer / shutterstock.com (Symbolbild)

Um jeden Preis auffallen

Für Autoposer zählt vor allem eines: maximale Aufmerksamkeit. Dafür wird ins Gaspedal getreten, bis die Scheiben vibrieren. Hauptsache, die Leute an der Straße schauen hin. Das Auto dient nicht mehr als Fortbewegungsmittel, sondern als perfekte Bühne, um das eigene Machtgefühl zur Schau zu stellen.

Dass diese Zweckentfremdung eines Kraftfahrzeuges nicht mit den Regeln der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vereinbar ist, sollte jedem klar sein. Dennoch kommt es immer wieder dazu, dass PS-Prahler Innenstädte zu ihren Spielwiesen erklären.

23-Jähriger beschallte regelmäßig die Koblenzer Innenstadt

Dass ein solches Fehlverhalten nicht ohne Konsequenzen bleibt, zeigt der Fall eines 23-jährigen Mietwagen-Posers. Der junge Fahrer war wiederholt in der Koblenzer Innenstadt aufgefallen, die er mit Motorenlärm und überdrehten Subwoofern beschallte.

Infolge seiner wiederholten Verstöße und weil er eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) verweigerte, hat ihm nun das Verwaltungsgericht (VG) die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges – aus „charakterlichen“ Gründen – abgesprochen (4 L 948/26.KO).

Audi, Lambo, AMG: Vorliebe für teure Luxus-Mietwagen

In der Begründung des Beschlusses zu dem Fall findet sich eine lange Liste mit Verstößen in teuren Sportwagen. So lieh sich der 23-Jährige in den Jahren 2024 und 2025 diverse Edelkarossen, darunter einen Audi, einen Lamborghini, eine Mercedes-Benz S-Klasse Cabrio und einen AMG C43, und erregte damit immer wieder in der Koblenzer Innenstadt Aufmerksamkeit.

Neben einer Tempo-30-Überschreitung mit 56 km/h raste er mehrfach durch Innenstadtstraßen und Wohnviertel, ließ die Motoren aufheulen, spielte überlaute Musik ab und brachte die Reifen zum Quietschen. Nach Polizeikontrollen zeigte er sich durchweg uneinsichtig, erfand Ausreden oder trat direkt nach der Überprüfung demonstrativ erneut voll aufs Gas. In all diesen Fällen wurde gegen den Poser ein rechtskräftiger Bußgeldbescheid erlassen.

Verweigerte MPU führt zum Entzug der Fahrerlaubnis

Die wiederholten Regelbrüche des Fahrers führten im Januar dieses Jahres dazu, dass die zuständige Fahrerlaubnisbehörde von dem Mann eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) einforderte. Da das geforderte Gutachten nicht eingereicht wurde, entzog die Behörde im Mai 2026 jedoch den Führerschein.

Gegen den Entzug legte der junge Fahrer zwar Widerspruch ein, wollte aber nicht auf die Entscheidung warten. Mit einem Eilantrag zog er vor das VG Koblenz, um seinen Führerschein sofort zurückzubekommen.

Eilantrag abgelehnt: Richter geben Führerscheinbehörde recht

Die Richter wiesen den Antrag jedoch ab und gaben der Führerscheinbehörde recht. Wer ein angeordnetes Gutachten verweigert, gilt rechtlich automatisch als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen. Auch wenn üblicherweise erst Punkte in Flensburg gesammelt werden, bevor eine MPU droht, war das Vorgehen laut den Beschlussgründen rechtens, denn die wiederholten Verstöße machten eine Prüfung der Fahreignung zwingend erforderlich.

Beschlussgründe: „Beharrlicher Wille zur Regelmissachtung“

Entscheidend für die Sichtweise der Richter war die Tatsache, dass der Autoposer wiederholt und vorsätzlich gegen die Regeln des Straßenverkehrs verstieß. Die Richter sprechen von einer „Grundeinstellung des Antragstellers, die von einem beharrlichen Willen zur Missachtung von (Verkehrs-)Regeln zeugt. Offensichtlich ordnet der Antragsteller seinem Bedürfnis, Aufmerksamkeit zu erregen, die Regeln des Straßenverkehrs und die Belange der sonstigen Verkehrsteilnehmer und der Öffentlichkeit ohne weiteres unter“. Daher war die Anordnung der MPU nach Auffassung des VG Koblenz sowohl geboten als auch folgerichtig.

Fazit

Der Fall aus Koblenz zeigt anschaulich, dass nicht nur ein volles Punktekonto in Flensburg zum Entzug der Fahrerlaubnis führen kann. Sobald wiederholte Lärm- und Imponierfahrten Zweifel an der charakterlichen Eignung wecken, greifen die Behörden hart durch. Wer dann auch noch die MPU verweigert, muss seinen (geliehenen) AMG oder Lambo vorerst gegen eine Busfahrkarte eintauschen.

Quellen

Zusammengestellt von der Redaktion Geblitzt.de.

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