Die Führerscheinklasse B ist die Mutter aller Fahrerlaubnisse. Kraftfahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen dürfen damit bewegt werden.
das Wichtigste zuerst
- Der klassische Führerschein: Die Führerscheinklasse B erlaubt das Führen von Kraftfahrzeugen bis zu 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht.
- Kostenrahmen: Der Erwerb kostet zwischen 2.500 und 4.500 Euro, wobei die Gesamtsumme regional variiert und stark von den benötigten Fahrstunden abhängt.
- Preiszusammensetzung: Die Kosten setzen sich aus dem Grundbetrag der Fahrschule, Lernmaterialien, Vorstellungsgebühren, Prüfungsgebühren sowie Ausgaben für Erste-Hilfe-Kurs, Sehtest und Amt zusammen.
- Zulässige Fahrzeuge: Standardmäßig dürfen Pkw bis 3,5 Tonnen und Anhänger bis 750 kg (bzw. bis zu einer gemeinsamen zulässigen Gesamtmasse von 3.500 kg) sowie maximal neun Sitzplätze gefahren werden.
- Sonderregelung für alternative Antriebe: Seit 2015 gilt für Fahrzeuge mit alternativem Antrieb im Gütertransport nach zwei Jahren Besitz ein erweitertes Gewichtslimit von 4,25 Tonnen.
- Inbegriffene Klassen:Die Fahrerlaubnis umfasst zudem die Klassen AM (Kleinkrafträder bis 45 km/h) und L (land- und forstwirtschaftliche Nutzfahrzeuge).
- Strenge Probezeitregeln: Ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße führen zur Verlängerung der Probezeit und zu einem Aufbauseminar, während weitere Vergehen den Entzug der Fahrerlaubnis nach sich ziehen.
- Fahrverbote bei Verstößen: Schwere Tempovergehen, wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 26 km/h innerhalb eines Jahres oder qualifizierte Rotlichtverstöße werden mit Fahrverboten sanktioniert.
- Entzug der Fahrerlaubnis: Bei fehlender Fahreignung durch Alkohol ab 1,1 Promille, Drogenkonsum, Fahrerflucht oder das Erreichen von acht Punkten in Flensburg droht der vollständige Führerscheinentzug.
Klasse B: Der klassische Autoführerschein
Wer einen Pkw im Straßenverkehr führen will, kommt um die Führerscheinklasse B nicht herum. Neben dem klassischen Auto deckt diese Fahrerlaubnis auch das Führen von Anhängern, leichten Rollern und bestimmten Arbeitsmaschinen ab. Die Teilnahme am Verkehr ist allerdings auch an gesetzliche Pflichten gebunden. Verkehrsverstöße wie Tempovergehen werden – besonders innerhalb der zweijährigen Probezeit – konsequent geahndet. Ab einer gewissen Schwere droht neben Fahrverboten sogar der komplette Entzug der Fahrerlaubnis.

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Führerscheinkosten: So viel Geld müssen Fahranfänger einplanen
Die Kosten für den Führerschein sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Mittlerweile müssen Fahrschüler für den Erwerb der Klasse B laut ADAC mit Gesamtkosten in Höhe von 2.500 bis 4.500 Euro rechnen. Dabei variieren die Kosten einerseits von Bundesland zu Bundesland. Zum anderen hängt die Höhe auch davon ab, wie viele Fahrstunden im Vorfeld der erfolgreichen Prüfung benötigt werden.
Neben den zwölf obligatorischen Sonderfahrten, die mit ungefähr 60 bis 95 Euro pro Einheit zu Buche schlagen, kostet nämlich jede weitere Übungseinheit nochmal rund 55 bis 77 Euro. Je nach dem individuellen Übungsbedarf fallen die Gesamtkosten also sehr unterschiedlich aus – weniger zusätzliche Fahrstunden schonen den Geldbeutel deutlich.
Wie sich der Preis zusammensetzt
Abseits der reinen Fahrpraxis setzt sich der Preis für den „Lappen“ aus mehreren Bausteinen zusammen. Der Grundbetrag der Fahrschulen für Theorie und Verwaltungsaufwand bewegt sich zwischen 350 und 565 Euro, dazu kommen 88 bis 119 Euro für Lern-Apps oder Bücher und 160 bis 289 Euro für die Vorstellung zur praktischen Prüfung. Komplettiert wird die Rechnung durch die Prüfungsgebühren von TÜV beziehungsweise DEKRA sowie die externen Ausgaben für den Erste-Hilfe-Kurs, den Sehtest, die Passbilder und die Bearbeitung des Führerscheinantrags beim Amt.
Diese Fahrzeuge darf man mit Klasse B führen
Inhaber der Fahrerlaubnis der Klasse B dürfen Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 3,5 Tonnen führen. Für das Mitziehen eines Anhängers gilt im Regelfall eine standardmäßige Grenze von maximal 750 kg. Dieses Limit darf aber auch höher ausfallen, solange das gemeinsame Gesamtgewicht von Pkw und Transportanhänger die Grenze von 3.500 kg nicht überschreitet. Darüber hinaus dürfen nur Fahrzeuge mit bis zu neun Sitzplätzen (inklusive Fahrersitz) geführt werden.
4,25 Tonnen mit Klasse B: Sonderregelung für E-Fahrzeuge im Gütertransport
Von dieser strikten 3,5-Tonnen-Grenze gibt es jedoch eine wichtige Ausnahme: Für Transporter mit alternativem Antrieb existiert in Deutschland bereits seit Dezember 2015 eine Sonderregelung, die im Zuge der aktuellen EU-Führerscheinreform nun europaweit harmonisiert wird. Demnach wird das Limit für reine Elektro- oder Wasserstoff-Nutzfahrzeuge auf bis zu 4,25 Tonnen angehoben. Ziel dieser Regelung ist es, das hohe Gewicht der schweren Batterien oder Tanks auszugleichen, ohne dass Fahrer dafür einen Lkw-Führerschein der Klasse C1 benötigen. Dies gilt jedoch nur, wenn man die Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens zwei Jahren besitzt und das Fahrzeug ausschließlich für den Gütertransport genutzt wird.
Klasse AM und L inklusive
Der Autoführerschein B berechtigt ebenfalls zum Fahren von Kleinkrafträdern der Klasse AM, deren maximale Höchstgeschwindigkeit bei 45 km/h liegt. Unter diese Kategorie fallen neben Mofas, Rollern und Fahrrädern mit Hilfsmotor auch dreirädrige Gefährte (Trikes) sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge. Für die dreirädrigen Varianten gilt allerdings eine Sonderregel, die ein Mindestalter von 21 Jahren vorschreibt, sofern die Motorleistung über 15 kW liegt. Darüber hinaus ist das Führen von land- und forstwirtschaftlichen Nutzfahrzeugen sowie selbstfahrenden Arbeitsmaschinen wie Staplern über die ebenfalls inbegriffene Klasse L zulässig.
Probezeitregelungen: Was Fahranfänger beachten sollten
Wer den B-Führerschein frisch erworben hat, durchläuft zunächst eine zweijährige Probezeit, in der für Fahranfänger strengere Maßstäbe gelten. Während dieses Zeitraums werden Verstöße gegen die Verkehrsregeln über die üblichen Bußgelder und Punkte hinaus sanktioniert.
So verpflichtet bereits ein einziger sogenannter A-Verstoß den Betroffenen zum Besuch eines Aufbauseminars, wobei sich die laufende Probezeit um zwei zusätzliche Jahre verlängert. Ein zweites Mal auffällig zu werden, sorgt für eine offizielle Ermahnung, verbunden mit der Empfehlung, eine verkehrspsychologische Beratung aufzusuchen. Ein weiterer A-Verstoß führt schließlich unweigerlich zum vollständigen Entzug des Führerscheins.
Typische Beispiele für A-Verstöße sind zu schnelles Fahren, zu dichtes Auffahren, das Missachten einer roten Ampel sowie die Nutzung eines Handys am Steuer. B-Verstöße sind dagegen unter anderem Falschparken oder eine abgelaufene Hauptuntersuchung. Wichtig zu wissen: Zwei B-Verstöße lösen dieselben harten Sanktionen aus wie ein einzelner A-Verstoß.
Bei diesen Verstößen drohen Fahrverbote
Auch nach Ablauf der Probezeit sanktioniert der Gesetzgeber Verkehrsverstöße je nach Schweregrad mit Bußgeldern, Punkten oder dem Entzug der Fahrerlaubnis. Geschwindigkeitsüberschreitungen sind hierbei eine der häufigsten Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr. Die nachstehende Übersicht zeigt anhand der aktuellen Vorgaben des Bußgeldkatalogs, ab welcher Schwelle Tempoverstöße ein direktes Fahrverbot nach sich ziehen.
| Fahrverbot | Innerorts | Außerorts | Punkte |
|---|---|---|---|
| 1 Monat | ab 31 km/h zu schnell | ab 41 km/h zu schnell | 1 |
| 2 Monate | ab 51 km/h zu schnell | ab 61 km/h zu schnell | 2 |
| 3 Monate | ab 61 km/h zu schnell | über 70 km/h zu schnell | 2 |
Ein Fahrverbot ist außerdem schon ab 26 km/h zu viel möglich, wenn der Kraftfahrer den Status eines Wiederholungstäters erfüllt. Hierfür muss innerhalb eines Jahres nach der ersten Tat eine erneute Überschreitung von mindestens 26 km/h vorliegen. Ob dieses Fahrverbot für den Mehrfachtäter konsequent angeordnet wird, entscheidet jedoch die Bußgeldstelle im Einzelfall.
Ein weiteres Vergehen, das ein temporäres Fahrverbot nach sich ziehen kann, ist das Überfahren einer roten Ampel mehr als eine Sekunde nach deren Umschalten. Bei einem solchen qualifizierten Rotlichtverstoß sieht der Gesetzgeber standardmäßig ein einmonatiges Fahrverbot vor. Zusätzlich beläuft sich die Strafe für Autofahrer auf ein Bußgeld von 200 Euro, gekoppelt mit zwei Punkten im Fahreignungsregister.
Wann der Führerschein entzogen wird
Im schlimmsten Fall droht Autofahrern der vollständige Entzug der Fahrerlaubnis für einen Zeitraum von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Diese drastische Maßnahme greift immer dann, wenn die allgemeine Fahreignung nicht mehr gegeben ist. Das ist beispielsweise bei schwerwiegenden Vorfällen mit Alkohol am Steuer ab 1,1 Promille oder bei nachgewiesenem Drogenmissbrauch der Fall. Auch wer nach einem Unfall mit Personenschaden flüchtet, verliert das Dokument aus diesem Grund, genau wie jeder Verkehrsteilnehmer, der das maximale Limit von acht Punkten in Flensburg erreicht.
Quellen
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