das Wichtigste zuerst
• Echte Behördenfehler: Beim Blitzen und der anschließenden Bearbeitung durch die Bußgeldstellen passieren mehr Fehler, als viele Autofahrer vermuten würden.
• Auf der Rückbank geblitzt: Eine Frau sollte ein Bußgeld zahlen, obwohl das Messfoto bewies, dass sie zum Tatzeitpunkt lediglich auf dem Rücksitz saß.
• Zahlendreher bei Bußgeldern: Durch einen eklatanten Fehler forderte die Stadt Köln von einer Autofahrerin 7.500 Euro statt der fälligen 60 Euro.
• Verwechslung von Pkw und Lkw: Ein Kleinwagen wurde fälschlich als Lastkraftwagen eingestuft, was zu einem Bußgeld von 960 Euro und einem Fahrverbot führte.
• Verwechslung von Brot und Handy: Eine Autofahrerin wurde wegen Handynutzung beschuldigt, obwohl sie auf dem Beweisfoto lediglich ein Stück Pumpernickel hielt.
• Widersprüchliche Doppel-Messungen: Einem Fahrer wurde vorgeworfen, zum exakt selben Zeitpunkt am selben Ort zwei verschiedene Geschwindigkeiten gefahren zu sein.
• Prüfung über Geblitzt.de: Da bei solchen Fehlern die Erfolgsaussichten zur Abwehr der Vorwürfe hoch sind, sollten Betroffene ihre Bescheide über Geblitzt.de prüfen lassen.

© Elnur / shutterstock.com (Symbolbild)
Fünf kuriose Bußgeld-Pannen
Wer auf die Sorgfalt der Bußgeldbehörden vertraut, geht eine teure Wette ein. Immer wieder landen Bescheide in den Briefkästen von Auto- oder Motorradfahrern, die schlichtweg falsch sind, sei es durch grobe Fehler bei der Bearbeitung oder technisches Versagen. Das weiß auch der Verkehrsrechtsexperte und Partneranwalt von Geblitzt.de, Tom Louven, der im Folgenden fünf besonders kuriose Fälle von Behördenpatzern aus seiner Praxis vorstellt.
1. Auf der Rückbank geblitzt
Ein skurriler Behördenfehler ereignete sich Ende 2023 auf der A9 zwischen Bayern und Thüringen: Eine Frau aus Sachsen-Anhalt sollte ein Bußgeld zahlen, weil sie angeblich 36 km/h zu schnell gefahren war. Obwohl das Messfoto ihr Gesicht klar zeigte, war der Vorwurf haltlos. Die Frau saß zum Zeitpunkt der Aufnahme lediglich auf dem Rücksitz, während die Identität des tatsächlichen Fahrers durch den gewählten Bildausschnitt der Behörde verborgen blieb.
„Da bei Geschwindigkeitsüberschreitungen nur der tatsächliche Fahrer belangt werden kann, sind Betroffene mit ihrem Einspruch in der Regel erfolgreich. Auch in diesem Fall wurde das Bußgeldverfahren eingestellt“, erklärt Rechtsanwalt Tom Louven.
2. Zahlendreher: 7.500 Euro Bußgeld
Eine Kölnerin erlebte im März 2025 eine böse Überraschung, nachdem sie auf der A555 geblitzt worden war. Trotz einer moderaten Überschreitung von 20 km/h – was laut Bußgeldkatalog 60 Euro kostet – forderte die Stadt Köln astronomische 7.500 Euro von ihr. Obwohl die Behörde den eklatanten Fehler inzwischen einräumte, blieb der Fahrerin der bürokratische Aufwand nicht erspart. Sie musste formell Einspruch einlegen, um die völlig überzogene Forderung abzuwenden.
3. Kleinwagen mit Lkw verwechselt
Im September 2025 wurde ein Ford-Kleinwagen auf der A3 bei Windhagen mit lediglich 7 km/h zu viel gemessen – ein klassischer 20-Euro-Verstoß. Doch die Bußgeldstelle leistete sich einen eklatanten Patzer: Sie stufte den Pkw als Lkw ein. Da für Lastkraftwagen ein Limit von 80 km/h gilt, resultierte die Verwechslung in einem Bußgeld von 960 Euro, zwei Punkten und einem Fahrverbot.
„Da in Bußgeldbescheiden regelmäßig Fehler passieren, sollten Betroffene sie immer sorgfältig auf Plausibilität prüfen“, rät Louven. Wichtig sei dabei vor allem, die zweiwöchige Einspruchsfrist nach Zustellung strikt einzuhalten.
4. Verstoß gegen den „Pumpernickel-Paragrafen“?
In Rödinghausen, NRW, wurde eine Autofahrerin im Sommer 2025 Opfer einer kuriosen Fehlinterpretation der Bußgeldstelle. Neben der Geschwindigkeitsüberschreitung sollte sie auch für die Nutzung eines Handys während der Fahrt zahlen. Die Behörde warf ihr vor, am Steuer telefoniert zu haben. Ein genauer Blick auf das Beweisfoto entlarvte jedoch den Irrtum der Sachbearbeiter: Die Frau hielt kein Mobiltelefon ans Ohr, sondern ein Stück Pumpernickel – ihr Frühstücksbrot.
„Der Geschwindigkeitsverstoß wird außerhalb geschlossener Ortschaften mit einem Bußgeld von 60 Euro geahndet. Handynutzung am Steuer zieht jedoch 100 Euro Bußgeld und zudem einen Punkt in Flensburg nach sich“, so Anwalt Louven. Vor dem Amtsgericht Herford bekam die Ostwestfalin nach ihrem Einspruch schließlich recht. Das Gericht stellte klar, dass der Handy-Vorwurf nicht haltbar war.
5. Der doppelte Bußgeldvorwurf
Gleicher Ort, gleiche Zeit, zwei Verstöße: Im Sommer 2024 warf eine Bußgeldstelle einem Fahrer vor, auf der A3 bei Kilometer 154,920 gleichzeitig mit 17 km/h und 29 km/h zu schnell gewesen zu sein. Ein offensichtlicher Fehler im Verfahren, der zwei widersprüchliche Messwerte für denselben Moment lieferte.
Louven stellt klar: „Zumindest einer der beiden Vorwürfe dürfte in so einem Fall unbegründet sein.“ Er empfiehlt daher juristische Unterstützung: „Betroffene Fahrer sollten sich anwaltlichen Rat suchen, weil die Aussichten, zumindest bei einem der Verfahren erfolgreich vorzugehen, vielversprechend sind.“
Behörden machen Fehler – Bußgeldbescheide immer prüfen lassen
Die geschilderten Fälle belegen, dass die Bescheide aus den Bußgeldstellen nicht selten auf fehlerhaften Annahmen beruhen. Bußgeldvorwürfe sollten daher niemals ungeprüft hingenommen werden. Über Geblitzt.de lässt sich eine Prüfung der Vorwürfe veranlassen, um unberechtigte Sanktionen im Keim zu ersticken.
Quellen
Pressemitteilung CODUKA GmbH: Aktenzeichen Ups – Die kuriosesten Blitzer-Pannen der letzten Jahre
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