das Wichtigste zuerst
• Schicksalsschlag: Der 55-jährige Elektrotechnikmeister Daniel W. verliert nach einem Motorradunfall sein linkes Bein und infolge behördlicher Auflagen auch seinen Führerschein sowie seinen Arbeitsplatz.
• MPU-Teufelskreis: Um seine Fahreignung zu belegen, musste Daniel W. ein Jahr lang Abstinenz nachweisen. Da jedoch ein Messwert mit 0,1 Promille exakt auf dem Grenzwert lag, wurden die vorherigen Tests nicht anerkannt, und die einjährige Wartezeit begann erneut.
• Existenznot: Ohne Fahrerlaubnis ist der Betroffene beruflich handlungsunfähig, während das Landratsamt trotz seiner Schwerbehinderung auf starre Fristen und den öffentlichen Nahverkehr verweist.
• Behördenentscheidung: Das Amt rechtfertigt das harte Vorgehen mit der Verkehrssicherheit und sieht in der Kombination aus Medikamenten und minimalen Alkoholwerten ein untragbares Risiko.

© Svitlana Hulko / shutterstock.com (Symbolbild)
Nach Beinamputation: Daniel W. kämpft um seine Existenz
In Fürstenfeldbruck bei München kämpft ein Mann nach einem schweren Unfall nicht nur mit seiner Verletzung, sondern auch mit den Ämtern. Der 55-jährige Daniel W. hat infolge eines Motorradunfalls sein linkes Bein verloren.
Auf das Autofahren und seine Mobilität will er dennoch nicht verzichten und fühlt sich auch fit genug dafür: „Ich kann ohne Probleme am Steuer sitzen, ich kippe nicht um“, so W. Dass ihm das linke Bein oberhalb des Knies amputiert werden musste, schränke seine Fähigkeit zur Bedienung eines Automatikwagens nicht ein. Das Problem: Die Behörden haben dem Mann die Fahrerlaubnis entzogen.
Keine Jobchancen ohne Führerschein
Ohne Pkw ist der Elektrotechnikmeister beruflich handlungsunfähig. „Als Objektleiter muss man zu den Baustellen fahren können“, sagt der 55-Jährige. Nach seiner Rückkehr in den Dienst im Mai 2024 – fast ein Jahr nach dem Unfall – forderte sein Vorgesetzter Gewissheit über die Fahrtauglichkeit mit dem Firmenwagen.
Die daraufhin absolvierte MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) endete mit einer strengen Auflage: Da sich seine notwendigen Medikamente nicht mit Alkohol vertragen, muss er nun eine einjährige Abstinenz belegen.
Abstinenznachweis scheitert an 0,1 Promille
Da W. dem Alkohol längst abgeschworen hatte, schienen die Auflagen zunächst leicht erfüllbar zu sein. Dies bestätigten auch die ersten beiden Proben. Die dritte Untersuchung brachte jedoch das unerwartete Ergebnis von 0,1 Promille und damit eine Punktlandung auf dem Grenzwert.
„Man darf diesen Wert aber nicht erreichen, sondern muss darunter bleiben“, erklärt W. Er beteuert seine Abstinenz und verweist darauf, dass selbst Lebensmittel wie Sauerkraut oder Säfte geringe Mengen Gäralkohol enthalten können.
Der MPU-Teufelskreis
Die einjährige Abstinenzfrist wurde daraufhin zurückgesetzt und begann erneut von vorn. Da jedoch auch der nächste Wert die erlaubte Grenze überschritt, stand Daniel W. vor einem Rätsel. Inzwischen ist er im dritten Anlauf und die aktuellen Proben sind negativ. Das Landratsamt hat aufgrund der Unregelmäßigkeiten dennoch Zweifel an der Fahreignung angemeldet: Eine neue MPU wurde angeordnet.
Keine Kulanz vom Landratsamt
Im Dezember 2025 überschnitten sich die Fristen für die MPU-Anmeldung mit dem Beginn seines neuen Arbeitsverhältnisses. „Da hatte ich den Kopf voll“, gesteht W., der zudem privat über kein geeignetes Fahrzeug verfügte.
Trotz dieser Widrigkeiten zeigte das Landratsamt keine Kulanz bei der Fristsetzung. Den Einwand der fehlenden Mobilität konterte die Behörde mit dem Hinweis, dass die Prüfstellen in der Umgebung problemlos mit dem öffentlichen Nahverkehr erreichbar seien.
Dabei ist eine Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel für den Mann mit einem Grad der Behinderung von 80 und dem Merkzeichen für eine Begleitperson kaum zumutbar. Mit der Prothese kann W. nicht lange laufen. Muss er auf den Rollstuhl ausweichen, stellen ihn fehlende Barrierefreiheit oder defekte Fahrstühle an den Stationen vor unlösbare Probleme.
Behörde bleibt hart und verweist auf Verkehrssicherheit
Auf Nachfrage des Münchner Merkur betonte das Landratsamt, dass die Medikation von Daniel W. in Kombination mit Alkohol ein erhebliches Risiko für die Verkehrssicherheit darstelle. Man habe ihm bereits ein Entgegenkommen gezeigt, indem die reguläre Zweimonatsfrist für das Gutachten „großzügig auf drei Monate“ verlängert wurde.
Letztlich stehe der Schutz der Allgemeinheit im Vordergrund, weshalb das Fahrerlaubnisrecht zur Gefahrenabwehr ein schnelles Handeln der Behörden verlange.
Quellen
Münchner Merkur: Nach schwerem Motorradunfall: Er verliert Job wegen Behörden-Auflagen
Weitere News!
MPU nach Motorradunfall: Behörde verweigert Fahrerlaubnis wegen 0,1 Promille
Neuer Biosprit: EU prüft Einführung von E20
Zwei Autos auf dem Blitzerfoto: Dann sind die Bußgeldvorwürfe anfechtbar