Trotz Notfall mit Kindestod: Behörde beharrt auf Bußgeld und Fahrverbot

04.05.2026 - 5 min Lesezeit
das Wichtigste zuerst

Tragischer Notfall: Ein Vater aus Recklinghausen raste mit Tempo 99 durch Gelsenkirchen, um seine schwangere Frau mit lebensbedrohlichen Blutungen in eine Klinik zu bringen, da kein Rettungswagen verfügbar war.
Härte der Behörden: Trotz der Schilderung des Notfalls beharrte die Behörde auf der Zahlung von 400 Euro sowie einem Fahrverbot.
Gerichtliche Wende: Das Amtsgericht Gelsenkirchen stellte das Verfahren schließlich ein und korrigierte damit die strenge Entscheidung der Stadtverwaltung.
Rechtliche Basis: Die Entscheidung beruht auf § 16 OWiG (rechtfertigender Notstand), wonach die Rettung von Menschenleben Vorrang vor Verkehrsregeln hat.
Wichtigkeit des Einspruchs: Da die Verwaltung bürokratisch und ohne Mitgefühl agierte, bot erst der Einspruch die Chance auf eine menschliche Prüfung durch das Gericht.

Trotz Notfall mit Kindestod: Behörde beharrt auf Bußgeld und Fahrverbot

© New Africa / shutterstock.com

Wenn Sekunden über Leben und Tod entscheiden

Ein verzweifelter Wettlauf gegen die Zeit endete für ein Paar aus dem Kreis Recklinghausen in einer Tragödie. Auslöser für das nächtliche Drama waren plötzliche, lebensbedrohliche Blutungen bei der schwangeren Frau. Da kein Rettungswagen zur Verfügung stand, setzte sich ihr Mann kurzerhand selbst ans Steuer. Mit einem Tempo von 99 km/h jagte er durch Gelsenkirchen, um die rettende Klinik noch rechtzeitig zu erreichen. Trotz dieses verzweifelten Einsatzes kam jede Hilfe zu spät und das Baby verstarb.

Bußgeldstelle ignoriert die tragischen Umstände

Der Verlust des Kindes ist noch nicht verarbeitet, da ereilt den Mann bereits die nächste Hiobsbotschaft. Die Behörden in Gelsenkirchen ahnden die Fahrt zum Krankenhaus mit überhöhter Geschwindigkeit mit einem Bußgeld in Höhe von 400 Euro, einem Monat Fahrverbot sowie zusätzlichen Gebühren.

Trotz der Schilderung der dramatischen Umstände bleibt die Bußgeldstelle hart. Seine Einlassung vermöge ihn nicht zu entlasten, heißt es lapidar. Dass sein Schicksal dort nur als Aktenzeichen ohne menschliches Mitgefühl behandelt wird, trifft den trauernden 29-Jährigen in diesem Moment mit voller Härte.

Anwalt kritisiert Behörde: Die einzige Option war das Auto des Vaters

Rechtsanwalt Jens Tuschhoff, der den Vater vertritt, findet für das Handeln der Stadt kein Verständnis. Er stellt klar, dass die Fahrt mit 99 km/h die einzige Option war, da kein Rettungswagen zur Verfügung stand. Im ersten Krankenhaus angekommen, erkannten die Ärzte sofort die Ernsthaftigkeit der Lage und organisierten umgehend den Weitertransport in eine Geburtsklinik, um das Kind doch noch zu retten.

Wende vor Gericht: AG Gelsenkirchen stellt Verfahren ein

Trotz der dramatischen Hintergründe beharrte die Bußgeldstelle zunächst stur auf dem geahndeten Geschwindigkeitsverstoß. Erst vor dem Amtsgericht (AG) Gelsenkirchen kam es zur entscheidenden Wende: Die Richterin stellte das Verfahren ein. Laut einer Gerichtssprecherin ermöglicht das Ordnungswidrigkeitengesetz diesen Schritt, wenn eine Strafe nicht angemessen erscheint. Mit diesem Urteil korrigierte die Justiz die unnachgiebige Linie der Stadtverwaltung.

Verteidiger Tuschhoff reagierte erleichtert auf den Ausgang des Verfahrens: „Auch die Stadt hätte auf dieser Grundlage schon von dem Bußgeld absehen können. Wir sind froh, dass das Gericht diese herzlose Entscheidung korrigiert hat.“ Für die betroffene Familie aus Gelsenkirchen bedeutet dieser gerichtliche Zuspruch zumindest eine kleine Linderung ihres schweren Schicksals.

§ 16 OWiG: Die rechtliche Grundlage der Entscheidung

Die von der Gerichtssprecherin erwähnte Einstellung des Verfahrens basiert auf einer juristischen Güterabwägung. Gemäß § 16 OWiG (Gesetz über Ordnungswidrigkeiten) ist ein Verstoß nur dann entschuldigt, wenn er zur Abwehr einer unmittelbaren Gefahr für Leib und Leben dient. Das Gericht prüft dabei akribisch, ob die Überschreitung im konkreten Moment verhältnismäßig war. Im Fall des Vaters aus Recklinghausen wurde anerkannt, dass die Rettung seines Kindes Vorrang vor der Straßenverkehrs-Ordnung hatte, zumal kein Rettungswagen verfügbar war.

Rechtfertigender Notstand: Nur akute Lebensgefahr zählt

Diese individuelle Prüfung führt in der Praxis zu einer sehr engen Auslegung des Notstandsparagrafen. So wurde bei einem ähnlichen Fall in München ein Verfahren eingestellt, nachdem Navigationsdaten bewiesen, dass das Paar bei vorschriftsmäßiger Fahrweise erst nach der Geburt im Kreißsaal angekommen wäre.

Die Justiz macht damit deutlich: Nur wer nachweisen kann, dass jede Sekunde über Leben und Tod entschied, hat Aussicht auf eine Verfahrenseinstellung. Alltägliche Dringlichkeiten oder gar emotionale Ausnahmesituationen ohne direkte Lebensgefahr reichen für eine solche Korrektur des Bußgeldbescheids in der Regel nicht aus.

Fazit

Dies erklärt allerdings nicht das Verhalten der Bußgeldstelle. Es macht geradezu ratlos, mit welcher bürokratischen Sturheit hier an den Sanktionen festgehalten wurde, obwohl die Behörden im Ruhrgebiet von der existenziellen Notlage des Vaters wussten.

Der Fall unterstreicht jedenfalls, wie wichtig es ist, bei strittigen Bußgeldvorwürfen Einspruch einzulegen. Nur so erhält ein Gericht überhaupt die Chance, den Einzelfall individuell zu prüfen und die nötige Menschlichkeit walten zu lassen, die in der Verwaltung der Stadt Gelsenkirchen offenbar fehlte.

Quellen

DerWesten, Bußgeld-Skandal in Gelsenkirchen

BILD, Geblitzt, weil er Baby retten wollte

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