Neue Zuschüsse und Steuervorteile fürs E-Auto voraussichtlich ab Januar 2026
Die Wiedereinführung der Kaufprämie für E-Autos nimmt allmählich Formen an. Die schwarz-rote Koalition unter Kanzler Friedrich Merz (CDU) hat sich diese Woche auf ein entsprechendes Reformpaket geeinigt. Dieses umfasst sowohl direkte Zuschüsse als auch Steuervorteile beim Erwerb eines Elektrofahrzeugs und soll neben dem Geldbeutel auch die Umwelt entlasten. Erste Anträge für den neuen, alten „Umweltbonus“ sollen ab Januar 2026 gestellt werden können.
Das Wichtigste in Kürze:
- Die Bundesregierung plant die Wiedereinführung der staatlichen Kaufprämie für Elektroautos.
- Privatkunden und kleine Unternehmen können bis zu 4.000 Euro Förderung erhalten, bei einem Netto-Listenpreis des Fahrzeuges bis 45.000 Euro.
- Eine Einkommensgrenze von rund 3.800 Euro Bruttomonatsverdienst soll sicherstellen, dass vor allem mittlere und niedrige Einkommen profitieren.
- Die Finanzierung erfolgt über den Klima- und Transformationsfonds (KTF) sowie den Europäischen Klimasozialfonds.
- Die Antragstellung soll ab voraussichtlich Januar 2026 möglich sein.
Anna Kondratiuk-Swiacka / shutterstock.com
Umweltbonus 2.0
Bild.de hatte es im Kontext der Berichterstattung zum Autogipfel schon geahnt, nun hat sich die Regierungskoalition geeinigt. Die staatliche Kaufprämie für Elektroautos wird wieder eingeführt, um die Nachfrage nach elektrisch angetriebenen Kfz zu erhöhen und die Elektrifizierung des Straßenverkehrs voranzutreiben.
Gleichzeitig soll die Maßnahme eine sozialverträgliche Handschrift tragen, indem sie insbesondere Haushalte mit niedrigerem und mittlerem Einkommen beim Umstieg auf emissionsärmere Antriebe unterstützt.
4.000 Euro Zuschuss, wenn …
Konkret ist ein Zuschuss von bis zu 4.000 Euro für private Käufer und kleine Unternehmen geplant. Voraussetzung ist, dass der Netto-Listenpreis des Fahrzeugs unter 45.000 Euro liegt. Plug-in-Hybride und teurere Modelle sind von der Förderung ausgeschlossen.
Für private Käufer soll zudem eine Einkommensgrenze gelten. Gefördert werden Haushalte mit einem Bruttomonatsverdienst von etwa 3.800 Euro oder weniger. Die Auszahlung erfolgt rückwirkend nach der Fahrzeugzulassung über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Erstmals sollen auch Gebrauchtwagen von der staatlichen Förderung profitieren.
Förderfähige Fahrzeugmodelle
Laut rnd.de lassen sich die Förderbedingungen in einem Gedankenexperiment auf bereits verfügbare Modelle übertragen. So lässt sich anhand der vorgesehenen Zuschüsse nachvollziehen, wie stark der staatliche Anteil den Kaufpreis beeinflussen würde.
- VW ID.3
- Renault Mégane E-Tech Electric
- Fiat 600e
- Hyundai Kona Electric
- Opel Astra Electric
- Peugeot e-208
- Tesla Model 3 (Basisvariante)
Vom Abwrack- zum Elektrobonus
Die Kaufprämie ist kein neues Instrument: Bereits während der Wirtschafts- und Finanzkrise im Jahr 2009 führte die Bundesregierung unter Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) die sogenannte Abwrackprämie ein. Das Ziel bestand darin, die Automobilindustrie zu unterstützen und den Absatz von Neuwagen anzukurbeln.
Die Maßnahme sah einen Zuschuss von 2.500 Euro für den Kauf eines Neuwagens vor, sofern gleichzeitig ein mindestens neun Jahre altes Fahrzeug verschrottet wurde. Das Gesamtvolumen des Programms betrug bis zu fünf Milliarden Euro.
So wird die Kaufprämie finanziert
Unter der Ampel-Koalition wurde die Kaufprämie in Form eines Umweltbonus für Elektroautos wieder eingeführt. Das Programm wurde jedoch Ende 2023 abrupt beendet, da die Finanzierung über den Klima- und Transformationsfonds wegen einer Klage der Christdemokraten vor dem Bundesverfassungsgericht nicht mehr gesichert war.
Ironischerweise greift nun die CDU bei der Reaktivierung der Kaufprämie auf genau denselben Klima- und Transformationsfonds zurück, ergänzt durch Mittel aus dem Europäischen Klimasozialfonds.
Das ist der aktuelle Stand im Gesetzgebungsprozess
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) arbeitet derzeit noch an den finalen Förderrichtlinien der neuen Prämie. Ein konkreter Gesetzesentwurf liegt noch nicht vor, es wird jedoch erwartet, dass dieser zeitnah vorgelegt wird. Die endgültige Förderrichtlinie soll die Details zur Antragstellung, zu den Fördervoraussetzungen und zur Höhe der Förderung regeln. Anträge sollen nach derzeitigem Stand ab Januar 2026 möglich sein.
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