Bitte langsam! Darauf sollten Autofahrer nach Schulbeginn achten

25.08.2026 - 4 min Lesezeit

Der Verkehrsrechtsexperte und Geblitzt.de-Partneranwalt Tom Louven erklärt, worauf Autofahrer mit Blick auf den Busverkehr im neuen Schuljahr achten sollten.

das Wichtigste zuerst
  • Erhöhte Vorsicht nach den Ferien: Nach dem Schulstart sind wieder vermehrt Erstklässler und Schulbusse im Straßenverkehr unterwegs. Autofahrer sollten daher besonders vorsichtig fahren.
  • Bushaltestelle: Schul- oder Linienbusse sollten mit angepasstem Tempo und erhöhter Vorsicht überholt werden.
  • Stehender Bus mit Warnblinker: Steht der Bus mit Warnblinker an der Haltestelle, darf auf beiden Fahrbahnseiten nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeigefahren werden.
  • Vorrang beim Einscheren: Blinkt ein Bus zur Abfahrt aus der Haltebucht, muss ihm das Einscheren ermöglicht werden. Andernfalls droht ein Verwarnungsgeld.
  • Elterntaxis: Das Halten an Bushaltestellen ist für maximal drei Minuten erlaubt, sofern kein Bus behindert wird. Zudem muss ein Parkabstand von 15 Metern vor und hinter dem Haltestellenschild eingehalten werden.
Bitte langsam! Darauf sollten Autofahrer nach Schulbeginn achten

© Bjoern Wylezich / shutterstock.com (Symbolbild)

„Die Schule hat begonnen! Bitte langsam!“

Die Ferien sind in vielen Bundesländern bereits vorbei, die Schule hat begonnen. Allein in Berlin sind in dieser Woche wieder 23.000 Erstklässler auf den Schulwegen unterwegs. Die Polizei appelliert deshalb vielerorts mit Plakataktionen und Kontrollen an alle Verkehrsteilnehmer, besonders rücksichtsvoll zu sein. Tatsächlich sind es aber nicht nur die jungen Fußgänger, auf die Autofahrer besonders achten sollten. Auch Schulbusse sind verstärkt im Einsatz.

Bußgeldfalle Haltestelle

Obwohl die Straßenverkehrsordnung ein klares Verhalten gegenüber Bussen vorschreibt, ignorieren viele Autofahrer diese Regeln. Gerade zu Schulbeginn führt das durch verstärkte Verkehrskontrollen rasch zu unnötigen Bußgeldern.

„Hält ein Schul- oder Linienbus an einer Haltestelle, ist das Vorbeifahren grundsätzlich erlaubt. Allerdings müssen Autofahrer ihr Tempo anpassen und aufmerksam sein, um aussteigende Passagiere nicht zu gefährden – das gilt auch für den Gegenverkehr“, erklärt Tom Louven, Verkehrsrechtsexperte und Partneranwalt von Geblitzt.de.

Bus zeigt Warnblinker: Das sollte man auf keinen Fall tun

Deutlich strengere Regeln greifen jedoch, sobald der Busfahrer den Warnblinker einschaltet. Leuchtet das Warnblinklicht während der Fahrt, gilt für nachfolgende Fahrzeuge ein absolutes
Überholverbot. „Wer den Bus dennoch überholt, muss bis zu 70 Euro Bußgeld zahlen und erhält einen Punkt in Flensburg“, so Louven.

Befindet sich der Bus bereits mit eingeschaltetem Warnblinker im Stillstand an der Haltestelle, darf nur noch mit Schrittgeschwindigkeit an ihm vorbeigerollt werden. Je nach Rechtsprechung sind das 4 bis 7 km/h. Dies gilt auch für den Gegenverkehr, es sei denn, die Fahrbahnen sind baulich voneinander getrennt.

„Wird ein mit Warnblinklicht haltender Bus nicht mit Schrittgeschwindigkeit passiert, drohen 15 Euro Verwarnungsgeld. Werden dabei Fahrgäste behindert oder gefährdet, steigt das Bußgeld auf 60 beziehungsweise 70 Euro plus einen Punkt im Fahreignungsregister“, weiß Tom Louven.

Das gilt beim Einscheren von Bussen

Ein weiteres Konfliktszenario im morgendlichen Straßenverkehr betrifft das Anfahren des Busses. Blinkt ein Bus zur Abfahrt aus der Haltebucht, müssen nachfolgende Fahrzeuge ihm das Einscheren ermöglichen und gegebenenfalls warten.

„Dem Linien- oder Schulbus muss das Abfahren von der Haltestelle ermöglicht werden. Wer einen anfahrenden Bus nicht einscheren lässt, riskiert ein Verwarnungsgeld von 5 Euro. Kommt es dabei zur Gefährdung oder gar zum Unfall, steigt der Betrag auf bis zu 30 Euro“, warnt Rechtsanwalt Louven.

Elterntaxi an der Haltestelle

Wer als Elterntaxi unterwegs ist, lässt die Kinder aus Bequemlichkeit oft direkt an der Bushaltestelle ein- oder aussteigen. Das ist nach gültiger Rechtslage auch nicht verboten: „Grundsätzlich ist das Halten von bis zu drei Minuten gestattet, sofern kein Bus behindert wird. Sobald jedoch ein Bus anrollt, muss die Haltestelle unverzüglich verlassen werden, ansonsten droht ein Bußgeld von mindestens 55 Euro“, so Louven.

Zusätzlich gilt beim Parken ein Mindestabstand von 15 Metern vor und hinter dem Haltestellenschild, um dem Bus freie Bahn zu ermöglichen. Wer dagegen verstößt, muss mindestens 55 Euro zahlen. Bei einer Behinderung wird es noch teurer.

Schulbeginn (Erster Schultag)Bundesländer
10.08.26Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland
13.08.26Bremen, Niedersachsen
17.08.26Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Schleswig-Holstein
20.08.26Hamburg
24.08.26Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern
02.09.26Nordrhein-Westfalen
14.09.26Baden-Württemberg
15.09.26Bayern

Quellen

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