In vielen Ländern wie auch in Deutschland haben Neulinge im Straßenverkehr den Status eines Fahranfängers. Zunächst soll sich der Autofahrer in einer Probezeit beweisen. Wie lange man als Fahranfänger gilt und welche gesonderten Regeln in der Probezeit gelten, haben wir hier für Sie zusammengefasst. Ground Picture / shutterstock.com Die Probezeit nach dem Erhalt des Führerscheins...
- Auslöser: Eine Probezeitverlängerung folgt in der Regel beim ersten A-Verstoß oder bei zwei B-Verstößen. Die Probezeit wird auf vier Jahre ausgedehnt und ein kostenpflichtiges Aufbauseminar (ASF) angeordnet.
- Ablauf: Nach der Probezeitverlängerung drohen bei erneutem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen eine Verwarnung und die Empfehlung zur Beratung. Ein weiterer Verstoß kann zum Entzug der Fahrerlaubnis führen.
- Typische A-Delikte: Tempoverstöße ab 21 km/h, Rotlichtverstöße, Abstandsdelikte, Alkohol und Drogen am Steuer.
- Typische B-Delikte: TÜV-Überziehung, Fahrzeugmängel, Ladungssicherungsverstöße.
- Weitere Folgen: Neben den speziell für die Probezeit vorgesehenen Sanktionen drohen grundsätzlich Bußgelder, Punkte und Fahrverbote.
Wann kommt es zur Verlängerung der Probezeit?
Die Probezeitverlängerung ist eine besondere Maßnahme im Fahrerlaubnisrecht. Sie greift, wenn Fahranfänger in der zweijährigen Probezeit erheblich gegen Verkehrsregeln verstoßen. Rechtsrelevant ist die Unterscheidung zwischen sogenannten A- und B-Verstößen. Ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße führen zur Verlängerung der Probezeit auf insgesamt vier Jahre.
Zudem wird ein Aufbauseminar verpflichtend, das auf wiederkehrende Risikosituationen und sichere Fahrstrategien vorbereitet. Die Teilnahme daran kostet rund 200 bis 500 Euro und muss in der Regel innerhalb von zwei Monaten erfolgen. Bei Nichtteilnahme kann ein Fahrverbot verhängt werden, das erst aufgehoben wird, wenn der Besuch des Aufbauseminars nachweisbar stattgefunden hat.
Die Probezeit kann lediglich einmal verlängert werden. Kommt es jedoch erneut zu einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen, erhält der Betroffene eine Verwarnung mit Empfehlung einer verkehrspsychologischen Beratung. Fällt er ein weiteres Mal schwerwiegend auf, kann die Fahrerlaubnis entzogen werden. Parallel dazu gelten die allgemeinen Sanktionen des Bußgeldkatalogs wie Bußgelder, Punkte und Fahrverbote.
Dieses Video ist im erweiterten Datenschutzmodus von Youtube eingebunden, der das Setzen von Youtube-Cookies solange blockiert, bis ein aktiver Klick auf die Wiedergabe erfolgt. Mit Klick auf den Wiedergabe-Button erteilen Sie Ihre Einwilligung darin, dass Youtube auf dem von Ihnen verwendeten Endgerät Cookies setzt, die auch einer Analyse des Nutzungsverhaltens zu Marktforschungs- und Marketing-Zwecken dienen können. Näheres zur Cookie-Verwendung durch Youtube finden Sie in der Cookie-Policy von Google unter "Technologien".
Weitere Informationen stehen in der Datenschutzerklärung von YouTube (Google).
Thema des Videos: Geblitzt in der Probezeit! Wann drohen Aufbauseminar oder Probezeitverlängerung? - Geblitzt.de
Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten?
Wehren Sie sich gegen Bußgeld, Punkte und Fahrverbot.
Mit Geblitzt.de sparen Sie dabei Zeit und Geld.
Die Probezeit nach dem erstmaligen Erwerb des Führerscheins beträgt in Deutschland zwei Jahre.
Beispiele für A- und B-Verstöße
Doch welche Vergehen im Straßenverkehr sind mit A- und B-Verstößen eigentlich gemeint? Die Antwort findet sich in Anlage 12 zu § 34 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Demzufolge sind A-Verstöße schwerwiegende Verkehrsvergehen wie Abstands-, Überhol-, Rotlicht-, Handy- und Geschwindigkeitsverstöße von mehr als 20 km/h über dem Tempolimit. Zudem ist Alkohol am Steuer in der Probezeit gänzlich verboten. Wer die 0,0-Promillegrenze überschreitet, begeht ebenfalls einen A-Verstoß. Gleiches gilt für Fahrer unter 17 Jahren, die ohne Begleitperson am Lenkrad sitzen.

B-Verstöße sind weniger drastische Verfehlungen. Dazu gehört zum Beispiel, wenn man die fällige TÜV-Hauptuntersuchung um mehr als acht Monate überzogen hat. Auch die Feststellung von kleineren Fahrzeugmängeln, eine nicht korrekt gesicherte Ladung oder Kennzeichenmissbrauch werden als B-Verstoß gewertet. Wer sich hingegen ein Verkehrsdelikt zu Schulden kommen lässt, das lediglich mit einem Verwarnungsgeld ohne Punkt in Flensburg geahndet wird – wie etwa geringfügige Parkverstöße –, muss normalerweise nicht mit Konsequenzen in Bezug auf die Probezeit rechnen.
Sperrfrist nach Führerscheinentzug
Wie bereits erwähnt, wird nach der dritten Verfehlung während der Probezeit (ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße) die Fahrerlaubnis entzogen. Infolgedessen tritt eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten in Kraft. Während dieser ist eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis nicht möglich. Wichtig zu wissen: Wer nicht länger als nötig warten möchte, sollte den Antrag auf Neuerteilung frühestens sechs bis spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Sperrfrist bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen.
Kosten für die Neuerteilung
Wer die Fahrerlaubnis erneut erwerben will, muss mit hohen Kosten rechnen. So fallen Behördengebühren von circa 150 bis 275 Euro sowie weitere Kosten für den Sehtest, den Erste-Hilfe-Kurs und gegebenenfalls für ein Führungszeugnis an. Wird zudem eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet, können je nach zugrundeliegendem Verkehrsdelikt für die Vorbereitungskurse, mögliche Abstinenzbelege sowie für das Gutachten weitere 1.500 bis 3.000 Euro anfallen.
Liegt zwischen dem Entzug der Fahrerlaubnis und dem Neuantrag ein längerer Zeitraum, wird gemäß § 20 Abs. 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung eine erneute Fahrprüfung angeordnet. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass der Antragsteller trotz der Unterbrechung weiterhin über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zum Führen eines Fahrzeugs verfügt. Auch hierfür fallen Kosten an. Wer zum Beispiel für einen Pkw-Führerschein der Klasse B die Theorie und Praxis wiederholt, muss mit mehreren Hundert Euro rechnen.
Stand: 06.02.2026
Quellen:
alle Beiträge zum Thema Probezeitverlängerung
Ich benötige weitere Informationen
Weitere Informationen zu uns sowie Hilfe finden Sie unter: