Sylt-Raser fährt mit 252 km/h durch 50er-Zone – trotzdem droht ihm kein Bußgeld

08.09.2025 - 4 min Lesezeit

Verkehrssünder mit Geschwindigkeitsrekord in Westerland bleibt ungestraft

Vor etwas mehr als einem Monat wurde auf Sylt ein Fahrzeug mit 252 km/h in einer 50er-Zone gemessen. Es ist die bislang höchste registrierte Geschwindigkeit auf der Insel, nachdem bereits im Mai ein ähnlich rasanter Temposünder in Westerland aufgefallen war. Dass trotz der renntauglichen Geschwindigkeit für beide wohl kein Bußgeld zu erwarten ist, liegt an einem Detail bei der örtlichen Verkehrsüberwachung.

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Unbekannte(r) Insel-Raser

Wer ist der Sylt-Raser?
Das ist unbekannt. Messungen in Westerland zeigten Kfz mit etwa 250 km/h in einer 50er-Zone. Die Fahrer konnten jedoch nicht identifiziert werden.

Zunächst hatte eine Lokalausgabe der Schleswig-Holsteinischen Zeitung, die Sylter Rundschau, über den Vorfall berichtet. Neue Auswertungen von Tempomessungen in Westerland rückten demnach zwei extreme Geschwindigkeitsüberschreitungen in den Fokus: Im Mai und Juli wurden dort Fahrzeuge mit 249 sowie 252 km/h gemessen. Mitten in dem berühmten Ortsteil, wo nur 50 km/h erlaubt sind.

Temposünder wollen „zurück nach Westerland“

Wo genau kam es zu den extremen Tempoverstößen auf Sylt?
Auf dem Bahnweg in Westerland, einer Straße, die seit Jahren als beliebtes Ziel von Rasern bekannt ist.

Genauer gesagt ereigneten sich die exzessiven Tempoverstöße auf dem Bahnweg in Westerland. Dabei handelt es sich um eine Straße, die offenbar seit Jahren von Rasern als inoffizielle Rennstrecke gehandelt wird. Auch die Behörden wissen von diesem Ruf und haben den Abschnitt schon seit geraumer Zeit im Blick.

Messtafeln machen Tempo sichtbar

Was sind Messtafeln?
Messtafeln sind Tempoanzeigen am Straßenrand, die die Geschwindigkeit von Fahrzeugen messen und diese sichtbar machen.

Daher setzt die Gemeinde an den betroffenen Stellen sogenannte Messtafeln ein. Diese sind vielen auch als Dialog-Displays oder Tempoanzeigen bekannt. Manche dieser Tafeln zeigen neben der gefahrenen Geschwindigkeit ein grünes Emoji bei Einhaltung des Tempolimits und ein rotes Emoji bei Überschreitung an.

Andere geben lediglich die aktuelle Geschwindigkeit digital wieder, teilweise ergänzt durch kurze Hinweise wie „Langsam fahren“ oder „Zu schnell“. Wieder andere nutzen Farben, Pfeile oder Schriftbotschaften wie „Danke“, um Autofahrer auf ihr Tempo aufmerksam zu machen.

Anonyme Verkehrsüberwachung

Warum konnte der Sylt-Raser nicht identifiziert werden?
Weil die Messtafeln keine Blitzer-Fotos aufnehmen.

Was all diese Messtafel-Varianten gemeinsam haben: Sie erfassen die Geschwindigkeit und zeichnen die Daten zu statistischen Zwecken auf. Dabei werden allerdings keine Blitzer-Fotos als Beweismittel geschossen. Das hat zur Folge, dass weder die Fahrzeuge noch die Fahrer identifiziert werden können. Ob es sich bei den beiden Tempoüberschreitungen im Mai und Juli um denselben Fahrer handelt, bleibt unklar.

Messwerte gelten, Strafen bleiben aus

Welche Strafen hätten dem Sylt-Raser gedroht?
Bis zu 1.600 Euro Bußgeld, zwei Punkte und ein dreimonatiges Fahrverbot.

Bußgelder oder Fahrverbote sind somit ausgeschlossen. Gemeinde-Sprecher Florian Korte betonte gegenüber dem NDR, dass man dennoch davon ausgehe, dass die Messwerte korrekt seien. Schließlich seien die Tafeln ordnungsgemäß geeicht und fehlerfrei betrieben worden.

Wäre die massive Tempoüberschreitung von über 200 km/h zu schnell innerorts ahndbar, sähen die Regelsätze des Bußgeldkatalogs 800 Euro, zwei Punkte und ein dreimonatiges Fahrverbot vor. Wäre der Verstoß vorsätzlich, etwa durch ein bewusstes Überschreiten der Geschwindigkeit, könnte die Summe sogar auf 1.600 Euro steigen.

Alleinrennen als Straftat

Käme auch der Vorwurf eines verbotenen Kfz-Rennens in Betracht?
Theoretisch ja, da die extreme Geschwindigkeit den Tatbestand eines Alleinrennens nach § 315d StGB erfüllen könnte.

Zudem könnte der Tatbestand eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens erfüllt sein. Nach Paragraf 315d StGB gilt dies nicht nur für Wettbewerbe mit mehreren Teilnehmern, sondern auch für ein sogenanntes „Alleinrennen“, wenn sich jemand mit „nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig sowie rücksichtslos fortbewegt“. In solchen Fällen drohen Geld- oder Freiheitsstrafen, der Entzug der Fahrerlaubnis sowie weitere Maßnahmen wie eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU).

Quellen: auto-motor-sport.de, facebook.com

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