Die Sommerhitze schlägt schnell aufs Gemüt. Damit sie nicht auch aufs Portemonnaie drückt, hier einige Hinweise von der Geblitzt.de-Partneranwältin Melanie Leier.
das Wichtigste zuerst
- Sommerhitze im Auto: Extrem hohe Temperaturen können die Gesundheit belasten. Das betrifft auch Autofahrer.
- Passende Sonnenbrille wählen: Brillenträger benötigen getönte Gläser in eigener Sehstärke, zudem sind zu stark getönte Modelle wegen verringerter Sicht nicht erlaubt.
- Richtiges Schuhwerk: Das Fahren in Flip-Flops oder barfuß ist zwar rechtlich zulässig, kann bei einem Unfall jedoch zu einem Mitverschulden führen.
- Niemanden zurücklassen: Kinder und Haustiere dürfen niemals im Wagen zurückbleiben, da bei 40 bis 60 Grad Lebensgefahr droht.
- Im Stau im Fahrzeug bleiben: Das Aussteigen auf der Autobahn ist nur in Notfällen gestattet, um sich selbst nicht zu gefährden und Rettungsgassen freizuhalten.

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Gluthitze im Auto: So bleibt man fit und vermeidet Bußgelder
Der Sommer zeigt sich aktuell von seiner extremen Seite, was auch Autofahrer deutlich zu spüren bekommen. So lässt sich das Lenkrad nach dem Einsteigen kaum noch ohne Schmerzen anfassen und die Lüftung läuft durchgehend auf höchster Stufe, damit man nicht wie ein gut durchgegarter Braten an seinem Ziel ankommt.
Neben den gesundheitlichen Aspekten spielen bei hohen Temperaturen aber auch die Vorschriften des Gesetzgebers eine entscheidende Rolle, wenn es um die Sicherheit auf den Straßen geht. Welche Maßnahmen jetzt notwendig sind, um bei Gluthitze einen kühlen Kopf zu bewahren und bußgeldfrei am Ziel anzukommen, weiß Melanie Leier, Anwältin für Verkehrsrecht und Partneranwältin von Geblitzt.de.
Worauf (Sonnen-) Brillenträger im Auto achten müssen
Im Sommer greifen viele Menschen am Steuer ganz automatisch zur Sonnenbrille, um trotz grellen Sonnenlichts den Überblick im Verkehr zu bewahren. Wer im Alltag auf eine Sehhilfe angewiesen ist und im Auto keine Kontaktlinsen tragen will, muss sich jedoch zwingend um ein passendes, getöntes Modell in eigener Sehstärke kümmern.
„Die Schlüsselzahl 01.01 legt im Führerschein fest, dass eine Brille getragen werden muss. Wer mit einer Sonnenbrille ohne passende Sehstärke unterwegs ist, kann mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 25 Euro belegt werden“, warnt Rechtsanwältin Melanie Leier.
Paragraf 23 Absatz 1 Satz 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) verpflichtet darüber hinaus alle Fahrzeugführer dazu, jederzeit für eine uneingeschränkte Sicht zu sorgen. Sehr stark getönte Sonnenbrillen sind daher hinter dem Steuer unzulässig. Empfohlen werden Modelle der Kategorie 3 mit einer Lichtdurchlässigkeit von 8 bis 18 Prozent. „Wer mit zu dunkler Sonnenbrille Auto fährt, gefährdet sich und seine Mitmenschen und muss mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro rechnen“, so Leier.
Diese Schuhe darf man am Steuer tragen
Der Mythos, dass man beim Autofahren festes Schuhwerk tragen muss, hält sich hartnäckig in den Köpfen vieler Fahrzeugführer und -halter. Ein Blick in die Straßenverkehrsordnung zeigt jedoch schnell, dass es eine solche Vorschrift schlicht nicht gibt. Somit ist der Tritt auf Gas und Bremse auch in Sommerlatschen, High Heels oder ganz ohne Schuhe legal.
Es gibt allerdings einen Haken: „Bei einem Unfall mit unpassendem Schuhwerk kann dem Fahrer jedoch im Rahmen der Schadensregulierung ein Mitverschulden angelastet werden“, warnt Melanie Leier.
Wann das Auto zur tödlichen Hitzefalle wird
Es ist ein trauriges Muster, das sich jeden Sommer wiederholt: Immer wieder wird in der Presse über Fälle berichtet, in denen Kinder oder Haustiere bei Gluthitze im Auto zurückgelassen oder „vergessen“ werden. Das ist besonders fatal, da sich das Thermometer im Wageninneren rasend schnell auf gefährliche 40 bis 60 Grad erhöht.
Der Appell von Verkehrsrechtsanwältin Leier lautet daher: „Kinder und Tiere sollten auf keinen Fall im verschlossenen Auto zurückgelassen werden, da es sich sehr schnell aufheizt und ein Kreislaufkollaps droht.“ Auch Gegenstände wie Spraydosen und Handys sollten im Sommer nicht im Auto verbleiben, da sie sich bei zu starker Erhitzung entzünden oder gar explodieren können.
Was im Stau auf der Autobahn gilt
Wenn die Sonne brennt und man im Stau steht, ist die Versuchung groß, das Auto zu verlassen und sich abseits der Fahrbahn etwas Abkühlung zu verschaffen. Das ist laut Anwältin Leier aber nicht erlaubt.
„Auf Autobahnen dürfen Fahrzeuge nur in echten Notfällen verlassen werden. Wer unnötig auf der Fahrbahn herumläuft oder sich zwischen den Fahrzeugen bewegt, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern bringt sich auch selbst in erhebliche Gefahr, da die Rettungsgasse von Einsatzkräften genutzt wird.“ Nur in wenigen Ausnahmefällen, etwa bei stundenlangem Stillstand, kann ein kurzes Aussteigen von der Polizei geduldet werden.
Quellen
- Geblizt.de-Pressemitteilung „Heißes Pflaster, kühler Kopf – Was Autofahrer im Sommer beachten sollten“
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