Rechtsanwältin erklärt, wann Einträge im Fahreignungsregister gelöscht werden
Wer sich im Straßenverkehr wie ein Rowdy verhält, häuft schnell Punkte in Flensburg an. Die Einträge im Fahreignungsregister dienen aber nicht nur der Erinnerung vergangener Fehltritte. Erreicht man in der Kartei einen Punktestand von acht Punkten, droht gar der Entzug der Fahrerlaubnis. Viele Autofahrer wollen daher wissen, ab wann sie auf die Löschung ihrer Punkte hoffen können. Welche Verjährungsfristen beim Verkehrssünderkonto konkret gelten, erklärt Melanie Leier, Anwältin für Verkehrsrecht und Partneranwältin von Geblitzt.de.

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Jeder Punkt zählt für sich
Können neue Verstöße die Löschfrist bestehender Punkte in Flensburg verlängern?
Nein. Seit der Punktereform wird jeder Punkt einzeln betrachtet. Neue Verstöße verlängern die Tilgungsfrist bereits bestehender Einträge nicht.
Hinsichtlich der Löschung von Punkten in der Flensburger Verkehrssünderkartei haben viele Menschen noch eine alte Regelung im Kopf. Vor 2014 konnten neue Verstöße die Tilgungsfrist bereits bestehender Einträge verlängern. Damit ist jedoch seit der Punktereform Schluss.
„Heute wird jeder Punkt für sich betrachtet. Neu hinzukommende Einträge wirken sich nicht mehr auf die Tilgungsfrist der alten aus“, erklärt Anwältin Leier. Wer maximal fünf Punkte angesammelt hat, kann alle fünf Jahre durch die Teilnahme an einem freiwilligen Fahreignungsseminar einen Punkt abbauen.
Löschdauer je nach Schwere des Verstoßes
Wie lange bleiben Punkte in Flensburg eingetragen?
Die Tilgungsfrist hängt von der Schwere des Verstoßes ab: 1 Punkt = 2,5 Jahre, 2 Punkte = 5 Jahre, 3 Punkte = 10 Jahre.
Wie lange es dauert, bis Punkte wieder gelöscht werden, hängt von der Schwere des Vergehens ab. Für Verstöße, die mit einem Punkt bestraft werden, etwa die Nutzung eines Smartphones am Steuer, beträgt die Tilgungsfrist zweieinhalb Jahre.
Verstöße, die mit zwei Punkten geahndet werden, verjähren nach fünf Jahren. Bei besonders schweren Straftaten wie illegalen Autorennen, die neben einer möglichen Geld- oder Freiheitsstrafe mit dem Entzug der Fahrerlaubnis und drei Punkten geahndet werden, beträgt die Tilgungsfrist sogar zehn Jahre.
Tilgungsfrist beginnt erst mit Rechtskraft
Wann beginnt die Tilgungsfrist für Punkte in Flensburg?
Die Tilgungsfrist startet erst mit der Rechtskraft der Bußgeldentscheidung, nicht am Tag des Verstoßes.
Das Verfallsdatum der Punkte lässt sich jedoch nicht einfach anhand des Tattags berechnen. Tatsächlich markiert nicht der Tag des Verstoßes, sondern die Rechtskraft der Entscheidung den Beginn der Tilgungsfrist.
„Diese kann wenige Wochen oder mehrere Monate nach dem eigentlichen Delikt eintreten. Beispielsweise, wenn nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Bescheids Einspruch eingelegt wird. Oder wenn das Gericht nach erfolgtem Einspruch ein Urteil fällt und der Betroffene keine weiteren Rechtsmittel einlegt“, erklärt Melanie Leier.
Neue und alte Verstöße: Die Überliegefrist
Was passiert mit den Punkteeinträgen nach Ablauf der Tilgungsfrist?
Punkte bleiben noch ein Jahr in der Überliegefrist, damit neu hinzukommende Verstöße korrekt berücksichtigt werden können.
Selbst nach Ablauf der Tilgungsfrist verschwinden die Punkte nicht sofort aus dem Fahreignungsregister. Sie bleiben für ein weiteres Jahr, die sogenannte Überliegefrist, gespeichert. Dadurch wird sichergestellt, dass neu hinzukommende Verstöße kurz vor Fristende korrekt erfasst und zugeordnet werden.
„Falls zum Beispiel kurz vor dem Verfall des alten Punkts ein neuer Verstoß begangen wurde, kann geprüft werden, ob die Punkte zusammen Folgen haben – etwa das Überschreiten der 8-Punkte-Grenze und damit die Entziehung der Fahrerlaubnis“, so Verkehrsrechtsexpertin Leier.
So fragt man seinen Punktestand ab
Wie kann man seinen Punktestand in Flensburg abfragen?
Beim Kraftfahrt-Bundesamt vor Ort, per Post oder online.
Wer prüfen möchte, wie viele Punkte noch eingetragen sind, kann dies beim Kraftfahrt-Bundesamt tun. Der Antrag kann direkt vor Ort, per Post oder online gestellt werden. „Für den Postweg muss der Identitätsnachweis entweder durch eine amtliche Beglaubigung der Unterschrift oder durch eine Kopie des Personalausweises erfolgen. Voraussetzung für den digitalen Antrag ist ein Ausweis mit Online-Funktion“, so der Hinweis von Anwältin Melanie Leier.
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