Schon eine kurze Ablenkung am Steuer kann schwere Unfälle verursachen. Deshalb verbietet der Gesetzgeber die Nutzung elektronischer Geräte während der Fahrt.
das Wichtigste zuerst
- Handyparagraf: Die StVO (in § 23 Abs. 1a) untersagt während der Fahrt jegliche Nutzung elektronischer Geräte, einschließlich des Schreibens von SMS, des Einstellens des Navis und des Bedienens einer E-Zigarette mit Display.
- Ladekabel-Anschluss: Bereits das bloße Aufnehmen des Smartphones, um ein Ladekabel anzuschließen, ist nicht erlaubt, es sei denn, das Gerät befindet sich in einer Halterung.
- Nachweis von Verstößen: Handyverstöße werden überwiegend im Verkehr durch die Polizei kontrolliert oder auf Blitzerfotos entdeckt. In Rheinland-Pfalz kommen zudem „Monocams“ zum Einsatz.
- Bußgelder und Punkte: Ein einfacher Verstoß kostet 100 Euro und einen Punkt in Flensburg, bei Gefährdung oder Sachschaden drohen bis zu 200 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.
- Probezeit und Fahrrad: Fahranfänger müssen mit einer zweijährigen Probezeitverlängerung und einem Aufbauseminar rechnen. Radfahrer zahlen bei Handynutzung 55 Euro.
- Fehlerhafte Bescheide: Bußgeldvorwürfe können bei unlesbaren Blitzerfotos oder formalen Fehlern bezüglich Person, Ort oder Zeit abgewehrt werden.
- Legale Alternativen: Die Nutzung von integrierten Freisprecheinrichtungen, Bluetooth-Kopplungen oder die komplette Steuerung über Sprachassistenten ist rechtssicher erlaubt.
Welche Geräte während der Fahrt verboten sind
Ein kurzer Moment der Unaufmerksamkeit kann bereits zu einem schweren Unfall führen. Das Bedienen des Mobiltelefons am Steuer lenkt extrem ab und erhöht die Gefahr im Straßenverkehr enorm. Aus diesem Grund verbietet die Straßenverkehrsordnung (StVO) die Handynutzung während der Fahrt (§ 23 Abs. 1a). Dies betrifft neben dem klassischen Telefonieren auch das Schreiben von Nachrichten sowie das Einstellen von Navigationssystemen oder fest verbauten Touchscreens. Mittlerweile fällt sogar das Bedienen eines Vapes mit Display während der Fahrt unter den sogenannten Handyparagrafen.

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Wie Handyverstöße im Straßenverkehr nachgewiesen werden
Der klassische Weg, mit dem Telefon am Ohr erwischt zu werden, ist das direkte Anhalten durch die Polizei im Straßenverkehr. In der Praxis liefern jedoch meist Messgeräte den Beleg, wenn die Handynutzung zeitgleich bei einem Tempoverstoß oder einem Rotlichtverstoß fotografiert wird.
Eine zweifache Sanktionierung droht dem Betroffenen im Regelfall nicht. Da die Verstöße gleichzeitig begangen wurden, wird rechtlich nur das schwerere Delikt bestraft. Das Bußgeld für diese Haupttat lässt sich im Ermessen der Behörden aber durchaus heraufsetzen.
Die Funktionsweise von „Handy-Blitzern“ (Monocams)
Neben den klassischen Kontrollmethoden gibt es mit den sogenannten Monocams mittlerweile eine neue Technologie zur Erkennung von Handyverstößen. Ein flächendeckender Einsatz dieser speziellen „Handy-Blitzer“ scheitert in Deutschland derzeit noch an der Rechtslage, da das Filmen ohne konkreten Verdacht rechtliche Hürden aufwirft. Bisher hat lediglich Rheinland-Pfalz die gesetzliche Basis für einen dauerhaften Regelbetrieb geschaffen, Hamburg steht kurz davor. In den übrigen Bundesländern ist das Verfahren wegen datenschutzrechtlicher Bedenken noch nicht zulässig.
Die Funktionsweise basiert auf einer digitalen Bildauswertung: Eine von einer Brücke aus installierte Kamera erfasst den Verkehrsfluss, während eine Software die Handhaltung des Fahrers analysiert. Erkennt das System ein Mobiltelefon, wird ein Beweisfoto zur manuellen Überprüfung durch die Polizei gespeichert.
Fehlerhafte Bußgeldvorwürfe nach einem Handyverstoß
Gewöhnlich ergeht nach einem Handyverstoß ein Bußgeldbescheid. Die darin enthaltenen behördlichen Vorwürfe erweisen sich jedoch manchmal als fehlerhaft. Mangelhafte Blitzerfotos, auf denen das Kennzeichen oder das Gesicht nicht erkennbar ist, können zur Einstellung des Verfahrens führen. Das Gleiche gilt für formale Fehler bei den Daten zum Beschuldigten sowie zu Ort und Zeit.
Darf man am Steuer das Handy-Ladekabel anschließen?
Zudem sollte man wissen, dass bereits das bloße Aufnehmen eines Smartphones mit der Hand, um ein Ladekabel anzuschließen, einen Verstoß gegen § 23 Abs. 1a der Straßenverkehrsordnung (StVO) darstellt. Die Rechtsprechung (OLG Oldenburg, Az. 2 Ss [OWi] 290/15) stuft das Herstellen der Stromversorgung als Teil des Nutzungsvorgangs ein, da es die Funktionsfähigkeit des Geräts sichert oder vorbereitet.
Da das Gesetz während der Fahrt jede Form des Haltens oder Aufnehmens zur Gerätenutzung untersagt, bleibt man nur dann straffrei, wenn das Smartphone bereits in einer Kfz-Halterung fixiert ist. Es darf lediglich das Kabel eingesteckt werden, ohne dass das Gerät selbst in die Hand genommen wird.
Bußgelder und Punkte
Wer beim Telefonieren im Auto erwischt wird, zahlt in der Regel ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro und erhält einen Punkt in Flensburg. Kommt eine Gefährdung hinzu, erhöht sich die Strafe auf 150 Euro, bei Unfällen mit Sachschaden sogar auf 200 Euro. Beides zieht zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot nach sich.
Risikoreich ist das Vergehen auch für Fahranfänger innerhalb der Probezeit. Der Verstoß verlängert die Bewährungsphase um zwei Jahre und verpflichtet zum Besuch eines Aufbauseminars. Selbst auf dem Fahrrad kostet der Griff zum Handy ein Verwarnungsgeld von 55 Euro.
Handyverstöße vermeiden
Um gar nicht erst Gefahr zu laufen, einen Handyverstoß zu begehen, existieren zahlreiche technische Lösungen und Gadgets. Das Telefonieren über eine integrierte Freisprecheinrichtung oder per Bluetooth-Kopplung im Cockpit ist absolut sicher und legal. Wer ein solches Gerät nicht zur Hand hat, bittet den Beifahrer um Unterstützung oder wartet mit dem Telefonat bis zum nächsten Parkplatz. Moderne Smartphones lassen sich zudem komplett über Sprachassistenten steuern. So kann beispielsweise die Navigation während der Fahrt flexibel angepasst werden, ohne dass die Hände das Steuer verlassen müssen.

