Hauptuntersuchung: Darf der TÜV in Zukunft noch ein Auge zudrücken?

23.02.2024 - 4 min Lesezeit

Ampel will Mängelschleife abschaffen – Autofahrer sollen Mehrkosten tragen

Jedes neu zugelassene Fahrzeug in Deutschland muss zunächst nach drei Jahren, dann alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung (HU). Dabei war es bisher möglich, mithilfe der Mängelschleife auch bei kleineren Beanstandungen durch die Prüfung zu kommen. Durch eine Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) könnte diese Möglichkeit künftig entfallen. Dadurch wird die HU, insbesondere für ältere Autos, teurer.

Hauptuntersuchung: Darf der TÜV in Zukunft noch ein Auge zudrücken?

Filmbildfabrik / shutterstock.com

Mängelschleife laut Bundesregierung unzulässig

Aus Sicht des Bundesjustizministeriums ist die bisherige Anwendung der Mängelschleife als Ausnahmepraxis bei der Hauptuntersuchung unzulässig. Sie soll daher mit einer Novelle der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) abgeschafft werden, wie zunächst die Zeitschrift Auto-Motor-Sport berichtete.

Bis dato bestand die Möglichkeit, mithilfe der Mängelschleife auch bei geringen Defiziten am Fahrzeug eine TÜV-Plakette zu erhalten. Dies setzt voraus, dass die Reparaturen unverzüglich vor Ort durchgeführt werden können. Dazu gehören etwa defekte Lichter, beschädigte Spiegel und platte Reifen oder in den Worten des TÜV: „StVZO-relevante Mängel, bei denen eine zeitnahe Verkehrsgefährdung nicht zu erwarten ist.“

Eine erneute Vorführung und die Kosten für eine weitere Prüfung können so vermieden werden. Die Anzahl der Beanstandungen darf jedoch nicht zu hoch sein, da diese in der Summe auch als erheblicher Mangel gewertet werden können.

Nachprüfung bei geringen Mängeln verursacht Mehrkosten

Fällt die Möglichkeit zur unverzüglichen Behebung eines geringen Mangels weg, dürfte das besonders bei älteren Fahrzeugen Mehrkosten verursachen. Werden bei der Hauptuntersuchung Mängel festgestellt, muss das Kfz nach der Reparatur erneut zur Nachprüfung. Diese kostet dann weitere 30 Euro, die laut ADAC zu den durchschnittlichen Kosten in Höhe von 140 Euro für eine Haupt- sowie Abgasuntersuchung hinzukommen.

Immer mehr Fahrzeuge weisen Defizite auf

Nach Angaben des TÜV Nord waren im Zeitraum Juni 2022 bis Juni 2023 nur noch sechs von zehn Fahrzeugen mängelfrei. Das Kraftfahrt-Bundesamt spricht zudem davon, dass allein 2022 über 2,7 Millionen geringfügige Beanstandungen gemeldet wurden – umgerechnet also bei mehr als 12 Prozent aller Prüfungen. Unabhängig davon, welche Zahlen man zurate zieht – in jedem Fall wären zahlreiche Pkw in Deutschland vom Wegfall der Mängelschleife und den damit verbundenen Mehrkosten betroffen.

„Extremer Mehraufwand für den Fahrzeughalter“

Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe hat sich daher kritisch zu den aktuellen Plänen zur Änderung der Hauptuntersuchung geäußert. „Wenn der Betrieb rechtlich gesehen keine Reparaturen an Kraftfahrzeugen während der HU-Prüfung durchführen darf, dann wird dem Fahrzeughalter ein extremer Mehraufwand auferlegt. Zudem besteht ein hohes Risiko für Schwarzarbeit durch diese Änderung der StVZO“, erklärte ZDK-Vizepräsident Detlef Peter Grün.

Fehlende Plakette kann teuer werden

Auch aus Sicht des Bundesverkehrsministeriums ist die bisherige Praxis der Mängelschleife nicht statthaft. Eine Unterbrechung der Hauptuntersuchung für spontane Reparaturen entspreche nicht den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Grundsätzlich gelte: Alle bei einer HU festgestellten Mängel müssen auch erfasst werden.

Wer trotz fehlender TÜV-Plakette weiterfährt, muss jedenfalls mit einem Verwarngeld in Höhe von 40 Euro rechnen. Ab dem achten Monat droht sogar ein Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei.

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Quellen: merkur.de, stern.de, auto-motor-sport.de

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