Parkscheibe falsch eingestellt: Diese Bußgelder drohen
Der ein oder andere Verkehrsteilnehmer hat es schon mal erlebt: einen Strafzettel wegen einer falsch eingestellten, nicht vorhandenen oder falschen Parkscheibe. Doch was sollte man beachten, damit einem kein Verwarngeld droht?

Parkscheibe richtig einstellen
In der Stadt, auf Privatparkplätzen oder bei einer defekten Parkuhr müssen Autofahrer oftmals eine Parkscheibe in das Auto legen, um parken zu dürfen. Wer nicht aufpasst, dem kann schnell ein Verwarngeld drohen. Wie die Parkuhr einzustellen ist, ist in § 13 der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Wichtig ist, dass die Parkscheibe exakt auf die nächste halbe Stunde der Ankunftszeit gestellt wird. Ist die Parkuhr falsch eingestellt, kann dies genauso wie eine nicht vorhandene Parkscheibe gewertet werden und es droht ein Verwarngeld.
Beispiel: Kommt ein Autofahrer um 8:10 Uhr am Parkplatz an, muss er die Parkscheibe auf 8.30 Uhr stellen.
In der Tabelle finden Sie die Verwarngelder für Parken ohne Parkscheibe oder mit falsch eingestellter Parkscheibe:
Verstoß | Qualifizierung | Regelsatz | Punkte |
An einer engen oder unübersichtlichen Straßenstelle oder im Bereich einer scharfen Kurve geparkt |
Parken in Kurven | - | 35 € | - |
Parken in Kurven | ... mit Behinderung | 55 € | - |
Parken in Kurven | ... länger als 1 h | 55 € | - |
Parken in Kurven | ... länger als 1 h mit Behinderung | 55 € | - |
Parken in Kurven | ... länger als 1 h mit Behinderung und Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert | 100 € | 1 Punkt |
Unzulässig geparkt, in den Fällen, in denen das Halten verboten ist |
Parken im Halteverbot | - | 25 € | - |
Parken im Halteverbot | ... mit Behinderung | 40 € | - |
Parken im Halteverbot | ... länger als 1 h | 40 € | - |
Parken im Halteverbot | ... länger als 1 h mit Behinderung | 50 € | - |
Verbotswidrig auf einem Geh- und Radweg |
Parken auf Wegen | - | 55 € | - |
Parken auf Wegen | ... mit Behinderung | 70 € | 1 Punkt |
Parken auf Wegen | ... länger als 1 h | 70 € | 1 Punkt |
Parken auf Wegen | ... länger als 1 h mit Behinderung | 80 € | 1 Punkt |
Parken auf Wegen | ... mit Gefährdung | 80 € | 1 Punkt |
Parken auf Wegen | ... mit Sachbeschädigung | 100€ | 1 Punkt |
Vor oder in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten geparkt |
Parken vor Feuerwehrzufahrten | - | 55 € | - |
Parken vor Feuerwehrzufahrten | ... dadurch Rettungsfahrzeug behindert | 100 € | 1 Punkt |
Geparkt obwohl unzulässig oder unberechtigt |
Unzulässig abgestelltes Fahrzeug | - | 10 € | - |
Unberechtigt auf Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt | - | 55 € | - |
Unberechtigt auf einem Parkplatz für E-Fahrzeuge geparkt | - | 55 € | - |
Unberechtigt auf einem Parkplatz für Carsharing-Fahrzeuge geparkt | - | 55 € | - |
Unzulässig in zweiter Reihe geparkt |
Parken in zweiter Reihe | - | 55 € | - |
Parken in zweiter Reihe | ... mit Behinderung | 80 € | 1 Punkt |
Parken in zweiter Reihe | ... mit Gefährdung | 90 € | 1 Punkt |
Parken in zweiter Reihe | ... mit Sachbeschädigung | 110 € | 1 Punkt |
Parken in zweiter Reihe | ... länger als 15 Min. | 85 € | 1 Punkt |
Parken in zweiter Reihe | ... länger als 15 Min. mit Behinderung | 90 € | 1 Punkt |
Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen geparkt |
Parken auf Gleisen | - | 55 € | - |
Parken auf Gleisen | ... mit Behinderung | 70 € | - |
Unzulässig geparkt in den Fällen der Zeichen 224 (Haltestelle), 245 (Bussonderfahrstreifen), 299 |
Parken auf Sonderfahrstreifen | - | 55 € | - |
Parken auf Sonderfahrstreifen | ... mit Behinderung | 70 € | - |
Parken auf Sonderfahrstreifen | ... mit Gefährdung | 80 € | - |
Parken auf Sonderfahrstreifen | ... mit Sachbeschädigung | 100 € | - |
Parken auf Sonderfahrstreifen | ... länger als 3 h | 70 € | - |
Parken auf Sonderfahrstreifen | ... länger als 3 h mit Behinderung | 80 € | - |
Parken auf Sonderfahrstreifen | ... länger als 3 h mit Gefährdung | 80 € | - |
Parken auf Sonderfahrstreifen | ... länger als 3 h mit Sachbeschädigung | 100 € | - |
An einer abgelaufenen Parkuhr, ohne vorgeschriebene Parkscheibe, ohne Parkschein oder unter Überschreiten der Höchstparkdauer geparkt |
Parken bei Zeitüberschreitung | - | 20 € | - |
Parken bei Zeitüberschreitung | … Ablauf bis zu 30 min. | 20 € | - |
Parken bei Zeitüberschreitung | … Ablauf bis zu 1 h | 25 € | - |
Parken bei Zeitüberschreitung | … bis zu 2 h | 30 € | - |
Parken bei Zeitüberschreitung | ... bis zu 3 h | 35 € | - |
Parken bei Zeitüberschreitung | ... länger als 3 h | 40 € | - |
Entgegen Zeichen 239 auf einem Gehweg, Geh- und Radweg (Zeichen 240, 241, 242.1) geparkt oder entgegen Zeichen 250, 251, 253, 254, 255, 260 trotz Verkehrsverbot dort geparkt |
Parken im Verkehrsverbot | - | 55 € | - |
Parken im Verkehrsverbot | … mit Behinderung | 70 € | - |
Parken im Verkehrsverbot | … länger als 3 Stunden | 70 € | - |
Sollte die Pflicht eine Parkscheibe zu nutzen erst später beginnen, muss der Beginn dieser Uhrzeit auf der Parkscheibe eingestellt werden. Zudem sollte die Parkscheibe immer gut lesbar von außen sein. Die Windschutzscheibe bietet sich daher an.
Darf man die Parkscheibe weiterdrehen?
Die Antwort auf die Frage, ob man die Parkscheibe weiterdrehen kann, lautet nein. Auch wenn das weitere Einwerfen von Geld beim Parkautomaten völlig in Ordnung ist, darf man die Parkscheibe nicht nachträglich weiterdrehen. Denn auch andere Autofahrer sollen die Chance auf einen Parkplatz haben. Wer dennoch weiterhin mit dem Auto einem bestimmten Standort bleiben möchte, hat die Möglichkeit, einmal um den Block zu fahren und dann erneut einen Parkplatz zu suchen.
Welche Parkscheiben sind erlaubt?
Sowohl die Größe als auch die Farbe der Parkscheibe ist vorgeschrieben. Die Parkscheibe muss blau-weiß sein. Eine andere Farbe ist nicht zulässig. Gleiche gilt für die Größe. Eine Parkscheibe muss elf Zentimeter breit und 15 Zentimeter hoch sein. Wer sich nicht an die Vorgaben hält, dem droht ein Verwarngeld von 10 Euro.
Neben der analogen Parkscheibe ist auch eine elektronische Parkscheibe erlaubt. Diese muss allerdings bestimmten Anforderungen entsprechen:
- Sie muss über eine Typengenehmigung verfügen,
- das Display muss eine 24-Stunden-Zeitangabe haben,
- die Zahlen müssen mindestens zwei Zentimeter hoch sein,
- sie darf nicht manipulierbar sein,
- auf der Vorderseite muss das blau-weiße Parken-Verkehrszeichen 314 abgebildet sein,
- über dem Display muss „Ankunftszeichen“ stehen
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Häufige Fragen
Welche Parkscheibe ist erlaubt?
Eine Parkscheibe muss der Norm entsprechen, also blau und rechteckig sein sowie die Größenmaße 11 x 15 cm vorweisen. Das weiße Ziffernblatt mit den schwarzen Zahlen von 1-12 bzw. 13-24 sollte eine Einteilung in halbe und volle Stunden ermöglichen.
Quellen: tz.de, adac.de