Autofahren bei schlechter Sicht: So kommt man sicher durch Nebel

02.12.2025 - 3 min Lesezeit
das Wichtigste zuerst
  • Faustregeln: Bei stark eingeschränkter Sicht ist das Abblendlicht Pflicht. Nebelscheinwerfer darf man nur bei erheblich behinderter Sicht nutzen und die Nebelschlussleuchte erst ab Sichtweiten unter 50 Metern.
  • 50-Meter-Regel: Bei einer Sichtweite von unter 50 Metern darf maximal 50 km/h gefahren werden.
  • Riskante Manöver: Auf das Überholen sollte im Nebel prinzipiell verzichtet werden, da die Gegenfahrbahn oft nicht klar sichtbar ist.
  • Fernlicht: Sollte im Nebel immer ausgeschaltet bleiben, da es die Sicht eher verschlechtert.
  • Sanktionen: Wird die Nebelschlussleuchte unzulässig genutzt, ist mit einem Verwarnungsgeld ab 20 Euro zu rechnen. Für unangepasstes Tempo drohen Bußgelder ab 100 Euro sowie ein Punkt in Flensburg.
Autofahren bei schlechter Sicht: So kommt man sicher durch Nebel

© Edijs K / shutterstock.com

Wenn der Herbstnebel zur Gefahr wird

Der Beginn der kalten Jahreszeit bringt nicht nur Nässe, sondern auch dichten Nebel mit sich. Vor allem in den Morgen- und Abendstunden kann die Sicht oft auf wenige Meter absinken. Wer jetzt sicher ankommen will, muss Ruhe bewahren, die korrekte Beleuchtung wählen und die Geschwindigkeit den schlechten Sichtverhältnissen anpassen.

Überholmanöver bei schlechter Sicht: ein unkalkulierbares Risiko

Zudem sollte man auf riskante Manöver verzichten, die durch die trübe Sicht besonders gefährlich sind. „Überholen ist bei Nebel grundsätzlich keine gute Idee. Wer die Gegenfahrbahn nicht klar sieht, kann mit einem Überholversuch sein Leben und das seiner Mitmenschen gefährden“, warnt Anwältin Melanie Leier.

Dann ist der Nebelscheinwerfer gefragt

Sinken die Sichtweiten auf unter 50 Metern, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden. Gerät man in eine Nebelbank, ist es zudem essenziell, sofort das Tempo zu reduzieren und Abblendlicht sowie Nebelscheinwerfer zur besseren Sichtbarkeit einzuschalten.

„Eine feste Sichtweiten-Grenze, ab der die Nebelscheinwerfer genutzt werden dürfen, gibt es nicht. Sie dürfen immer dann eingeschaltet werden, wenn die Sicht erheblich behindert ist, beispielsweise durch Nebel, Regen oder Schneefall“, so die Verkehrsrechtsexpertin.

Darum sollte das Fernlicht ausgeschaltet bleiben

Von der Benutzung des Fernlichts im Nebel wird dringend abgeraten, da die winzigen Wassertröpfchen das Licht reflektieren und somit die Sicht zusätzlich beeinträchtigen. Außerdem sollte man sich nicht auf die Lichtautomatik moderner Autos verlassen, da diese Nebel oft nicht zuverlässig erkennt.

Bei Sichtweiten unter 50 Metern: die Nebelschlussleuchte

Auch die Nebelschlussleuchte sollte bei stark diesigem Wetter eingesetzt werden. Sie befindet sich am Heck und dient der frühzeitigen Erkennung des vorausfahrenden Pkws durch nachfolgende Fahrer. Man darf sie allerdings nur dann aktivieren, wenn die Sichtweite tatsächlich unter 50 Metern liegt, unabhängig davon, ob man sich innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften befindet.

Das kosten Verkehrsverstöße bei Nebel

Verstöße gegen die Vorschriften bei Nebel können schnell teuer werden. Wer etwa die Nebelschlussleuchte bei einer Sichtweite von über 50 Metern unzulässig nutzt, muss mit einem Verwarnungsgeld ab 20 Euro rechnen.

Deutlich höher fallen die Sanktionen bei unangepasster Geschwindigkeit aus. Schon eine Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h bei einer Sichtweite unter 50 Metern zieht Bußgelder ab 100 Euro sowie in der Regel einen Punkt in Flensburg nach sich. Bei höherer Geschwindigkeit oder Gefährdung können diese Bußgelder schnell auf deutlich höhere dreistellige Beträge ansteigen.

Stand & Quellen

StVO § 17 Beleuchtung

KBA – Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog (BT-KAT-OWI)

ADAC – Fahren bei Nebel: Regeln zu Nebellicht, Tempo 50 und Leitpfosten-Abstand

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