Auch bei schlechtem Wetter, Dunkelheit oder in Kurven sind Geschwindigkeitsmessungen grundsätzlich zulässig, sofern die Messverfahren zum konkreten Einsatz passen.
das Wichtigste zuerst
- Grundsatz: Blitzen bei Regen, Schnee, Glatteis oder in der Nacht ist nicht automatisch unzulässig.
- Kurvenmessung: Auch in Kurven darf gemessen werden, wenn das verwendete Messverfahren dafür geeignet ist.
- Sichtbarkeit: Ein sichtbarer Blitz ist nicht erforderlich, weil manche Systeme auch ohne Lichtblitz arbeiten.
- Prüfung: Zweifel können entstehen, wenn Aufbau, Bedienung, Messprotokoll, Gerätedaten oder Fahrzeugzuordnung nicht plausibel sind.

Schlechte Sicht macht Blitzer nicht automatisch unzulässig
Unter Autofahrern hält sich das hartnäckige Gerücht, dass Messungen bei Regen, Dunkelheit, Nebel oder in Kurven nicht erlaubt sind. Der Gedanke klingt zunächst nachvollziehbar: Wenn die Sicht schlecht ist, die Fahrbahn nass oder das Fahrzeug gerade durch eine Kurve fährt, müsste das doch eigentlich Auswirkungen auf die Messgenauigkeit haben. Zumindest grundsätzlich kann man diese Frage nicht mit Ja beantworten, denn rechtlich folgt aus ungünstigen Wetter- und Witterungsbedingungen kein pauschales Messverbot. Auch ein sichtbarer Blitz ist nicht zwingend erforderlich. Messungen in Kurven sind ebenfalls möglich, sofern das dafür vorgesehene Gerät eingesetzt wird.
Kurz und knapp
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Warum Regen, Nebel und Dunkelheit trotzdem wichtig sein können
Auch wenn schlechtes Wetter eine Messung nicht automatisch unwirksam macht, kann es bei der Prüfung der Bußgeldvorwürfe eine Rolle spielen. Regen, Nebel, Spritzwasser, Dunkelheit oder Blendungen können die Dokumentation einer Verkehrssituation erschweren. Das betrifft weniger die abstrakte Frage, ob gemessen werden durfte, sondern eher die Beweisqualität.
Bei einem Bußgeldbescheid kommt es häufig nicht nur auf den Messwert an. Wichtig sind auch das Blitzerfoto, die Zuordnung zum Fahrzeug, der Messbereich, das Messprotokoll und die Frage, ob das verwendete System in der konkreten Situation ordnungsgemäß eingesetzt wurde. Bei mehreren Fahrzeugen im Messbereich, ungenauer Kennzeichenerfassung oder unklarer Fahreridentifikation können Zweifel entstehen.
Für Fahrer gilt umgekehrt: Wetter mit Gefahrenpotenzial erfordert eine Sorgfaltspflicht. So verpflichtet § 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) dazu, die Geschwindigkeit den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen anzupassen. Bei Sichtweite unter 50 Metern durch Nebel, Schneefall oder Regen darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht sogar eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Wer bei solchen Bedingungen zu sehr aufs Gaspedal drückt, kann sich also nicht darauf berufen, dass die Messung wegen des Wetters „unfair“ gewesen sei.
Auch bei Regen, Nebel, Glatteis, Dunkelheit und in Kurven darf geblitzt werden, wobei die Fehleranfälligkeit der Messverfahren deutlich höher als unter normalen Bedingungen ist.
Kein sichtbarer Blitz notwendig
Ein sichtbarer Lichtblitz ist für eine Geschwindigkeitsmessung nicht zwingend erforderlich. Wird mit sogenannten Infrarotblitzern (auch bekannt als Schwarzlichtblitzer) gearbeitet, können Fahrzeuge erfasst werden, ohne dass der Fahrer einen hellen Lichtblitz wahrnimmt. Die Infrarottechnik kann prinzipiell für jedes in Deutschland zugelassene Messverfahren genutzt werden. Dazu gehören unter anderem Lasermessgeräte, Laserscanner, Radarverfahren, Abschnittskontrollsysteme, Videonachfahrsysteme und Weg-Zeit-Messgeräte.
Blitzen in Kurven kann problematisch sein
Auch Messungen in Kurven sind nicht grundsätzlich verboten. Dennoch können Messwinkel, Fahrspuren oder mehrere Fahrzeuge im Messbereich die Bewertung erschweren. Besonders bei Laser- oder Radargeräten führen Reflektionen an Leitplanken oder Kurvenschildern unter Umständen zu Fehlmessungen. Befinden sich solche Gegenstände im Auswertebereich, darf die Messung laut Stellungnahmen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) oft nicht verwertet werden.
Welche Unterlagen bei der Prüfung wichtig sind
Wer einen Bußgeldbescheid nach einer Messung bei Regen, Dunkelheit oder in einer Kurve erhält, sollte nicht nur auf das Wetter schauen. Relevanter ist die gesamte Messakte. Dazu können je nach Verfahren das Messfoto, der Falldatensatz, das Messprotokoll, Nachweise zur Eichung, Schulungsnachweise des Messpersonals und die Bedienungsanleitung gehören.
Beim Blitzerfoto geht es vor allem um die Erkennbarkeit. Sind Fahrer und Kennzeichen eindeutig zu sehen? Ist klar, welches Fahrzeug gemessen wurde? Beim Messprotokoll ist entscheidend, ob der Aufbau, die Tests vor Messbeginn, der Standort, das Gerät und die verantwortlichen Personen sauber dokumentiert sind.
Fazit: Auf den Einzelfall kommt es an
Blitzen bei Regen, nachts, bei Nebel oder in Kurven ist grundsätzlich erlaubt. Auch ein sichtbarer Blitz ist nicht erforderlich. Trotzdem kann sich eine Prüfung lohnen, wenn konkrete Zweifel an der Messung bestehen. Gerade bei schwierigen Sichtverhältnissen oder mehreren Fahrzeugen im Messbereich ist die Fehleranfälligkeit höher. Entscheidend sind das Messverfahren, die Bedienvorgaben und Dokumentation sowie die Frage, ob der Vorwurf im Einzelfall sicher nachweisbar ist.
Stand: 15.06.2026
Quellen:

