Darf man gegen die Fahrtrichtung blitzen?

Geschwindigkeitsmessungen entgegen der Fahrtrichtung sind grundsätzlich zulässig. Entscheidend ist jedoch, dass die Messung technisch korrekt durchgeführt wird.

das Wichtigste zuerst
  • Blitzen gegen die Fahrtrichtung erlaubt: Polizei und Behörden dürfen Geschwindigkeitsmessungen auch von der gegenüberliegenden Straßenseite durchführen.
  • Sonderrechte gemäß § 35 StVO: Einsatzkräfte können dabei unter bestimmten Voraussetzungen entgegen der Fahrtrichtung parken.
  • Messwinkel beachten: Eine fehlerhafte Ausrichtung des Messgeräts kann zu Messabweichungen führen.
  • Nicht jede Messung ist fehlerhaft: Allein die ungewöhnliche Position des Blitzers macht die Messung nicht ungültig.
  • Einspruch im Einzelfall möglich: Bestehen Zweifel an der ordnungsgemäßen Aufstellung, kann eine Überprüfung sinnvoll sein.

Darf man gegen die Fahrtrichtung blitzen?

Geschwindigkeitsmessungen dürfen grundsätzlich auch entgegen der Fahrtrichtung erfolgen. So werden mobile Messanlagen immer wieder mal auf der gegenüberliegenden Straßenseite oder aus Fahrzeugen heraus eingesetzt. Die bloße Tatsache, dass der Blitzer nicht in Fahrtrichtung steht, macht die Messung daher nicht rechtswidrig.

Grundlage hierfür sind unter anderem die besonderen Befugnisse der Behörden im Rahmen der Verkehrsüberwachung. Die Position des Messgeräts ist dabei grundsätzlich unerheblich, solange die Messung entsprechend den technischen und rechtlichen Vorgaben erfolgt. Entscheidend ist nicht, wo das Gerät steht, sondern ob die Geschwindigkeit ordnungsgemäß erfasst wurde.

Kurz und knapp

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Thema des Videos: Blitzer-Mythen im Check: Dürfen Blitzer aus jeder Richtung messen? 🚦

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Darf man gegen die Fahrtrichtung blitzen?

Wann stehen Blitzer entgegen der Fahrtrichtung?

In der Praxis wird diese Aufstellung häufig gewählt, um geeignete Messpositionen zu nutzen oder bestimmte Fahrspuren besser zu erfassen. Gerade auf stark befahrenen Straßen oder an Stellen mit begrenzten Aufstellflächen kann eine Messung von der gegenüberliegenden Straßenseite die praktikabelste Lösung sein. Behörden können zudem bei der Verkehrsüberwachung sogenannte Sonderrechte gemäß § 35 der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Anspruch nehmen. Dies betrifft die Polizei, soweit dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben erforderlich ist. Dadurch ist auch ein Parken entgegen der Fahrtrichtung, auf Gehwegen oder im Halteverbot möglich. Auch städtische Mitarbeiter können nach § 46 Abs. 1 StVO eine Ausnahmegenehmigung erhalten.

Von der gegenüberliegenden Straßenseite zu blitzen ist nach § 35 StVO in Ausnahmefällen erlaubt. Die Messbeamten müssen aber beim Positionieren des Blitzers auf den korrekten Winkel zur Fahrbahn achten.

Welche technischen Vorgaben müssen eingehalten werden?

Entscheidend ist die korrekte Ausrichtung des Messgeräts. Viele Messverfahren arbeiten mit festgelegten Winkeln zur Fahrbahn. Wird das Gerät falsch positioniert, können Messfehler entstehen. Deshalb müssen die Herstellerangaben und die jeweiligen Bedienvorschriften eingehalten werden. Zusätzlich besteht die Notwendigkeit, die eingesetzten Geräte regelmäßig zu eichen und zu warten.

Die Eichung stellt sicher, dass die Messergebnisse innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Ist die Eichfrist abgelaufen oder bestehen Zweifel an der Funktionsfähigkeit des Geräts, kann dies Auswirkungen auf die Verwertbarkeit der Messung haben. Allerdings reicht die bloße Vermutung eines Fehlers nicht aus. Vielmehr müssen konkrete Anhaltspunkte vorliegen, die auf eine fehlerhafte Messung schließen lassen.

Wann können Messfehler auftreten?

Fehlerquellen kommen insbesondere bei ungünstigen Messwinkeln oder einer fehlerhaften Geräteausrichtung in Betracht. In solchen Fällen kann die gemessene Geschwindigkeit von der tatsächlichen Geschwindigkeit abweichen. Auch Dokumentationsfehler bei der Einrichtung der Messstelle spielen unter Umständen eine Rolle. Weitere Fehlerquellen können äußere Einflüsse wie starke Reflexionen sowie ungünstige Wetter- und Witterungsverhältnisse sein.

Bei starkem Regen, dichtem Schneefall oder Nebel besteht die Gefahr, dass die Laser- und Radarstrahlen abgelenkt werden, was zu ungenauen Messwerten führt. Im Sommer kann zudem flimmernde Hitze auf dem Asphalt die optischen Signale verzerren. Auch Verkehrsschilder oder Leitplanken am Straßenrand werfen die Strahlen oft unkontrolliert zurück, sodass es zu fehlerhaften Doppelmessungen kommen kann. Auch eine tiefstehende Sonne kann die Sensoren der Kamera blenden und das Beweisfoto unbrauchbar machen.

Ein großes Problem ist auch der dichte Verkehr auf mehrspurigen Straßen. Wenn viele Autos nebeneinander oder dicht hintereinanderfahren, kann das Gerät die Fahrzeuge oft nicht richtig unterscheiden. Auf dem Blitzerfoto sind dann mehrere Autos zu sehen, was eine eindeutige Zuordnung der Geschwindigkeit schwer macht.

Welche Messgeräte kommen dabei zum Einsatz?

Für Geschwindigkeitsmessungen gegen die Fahrtrichtung kommen unterschiedliche Messsysteme zum Einsatz. Häufig werden mobile Laser- oder Radarmessgeräte verwendet, die flexibel an verschiedenen Standorten aufgestellt werden können. Aber auch stationäre Anlagen, die Fahrzeuge von vorne erfassen und dabei ein Frontfoto anfertigen, sind je nach örtlichen Gegebenheiten und Anforderungen der jeweiligen Kontrollstelle möglich.

Moderne Messgeräte sind in der Regel so konzipiert, dass sie sowohl Messungen in Fahrtrichtung als auch entgegen der Fahrtrichtung durchführen können. Voraussetzung ist jedoch stets, dass die Bedienung entsprechend der Zulassung und den Herstellervorgaben erfolgt. Grundsätzlich unterliegen die in Deutschland eingesetzten Geschwindigkeitsmessgeräte den Vorgaben des Mess- und Eichrechts und werden von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) geprüft und zugelassen.

Wann lohnt sich eine Überprüfung der Bußgeldvorwürfe?

Bei einer Überprüfung der Vorwürfe im Zuge eines Bußgeldeinspruchs werden die Messunterlagen, das Messprotokoll, die Eichnachweise sowie die Dokumentation des Messpersonals ausgewertet. Ergibt sich daraus ein relevanter Fehler, kann dies Auswirkungen auf das Bußgeldverfahren haben. Ob ein Vorgehen Erfolg verspricht, hängt jedoch stets von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab.

Quellen:

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