Für das Aufstellen von Blitzern sind je nach Standort die Länder oder Kommunen zuständig.
das Wichtigste zuerst
- Zuständigkeit: Für Geschwindigkeitsmessungen sind je nach Straßenart die Länder oder Kommunen verantwortlich.
- Autobahnen: Auf Autobahnen und vielen Bundesstraßen ist grundsätzlich die Landespolizei zuständig.
- Kommunen: Städte und Gemeinden dürfen innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs eigene Messanlagen betreiben.
- Private Firmen: Kommunen können private Unternehmen mit der Durchführung von Messungen beauftragen.
- Hoheitsaufgaben: Die Auswertung von Messdaten und der Erlass von Bußgeldbescheiden dürfen ausschließlich Behörden übernehmen.
Wer ist für das Aufstellen von Blitzern zuständig?
Ob auf Autobahnen, Bundesstraßen, Landstraßen oder innerhalb geschlossener Ortschaften – stationäre und mobile Messanlagen sollen die Einhaltung von Tempolimits überwachen und dadurch die Verkehrssicherheit erhöhen. Doch wer ist überhaupt berechtigt ist, Blitzer aufzustellen und Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen?

CODUKA GmbH
Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten?
Wehren Sie sich gegen Bußgeld, Punkte und Fahrverbot.
Mit Geblitzt.de sparen Sie dabei Zeit und Geld.
Die Zuständigkeit für Geschwindigkeitskontrollen richtet sich in Deutschland nach der jeweiligen Straßenart sowie nach landesrechtlichen Vorschriften. Grundsätzlich obliegt die Verkehrsüberwachung staatlichen Stellen, wobei sich die Aufgaben zwischen Landesbehörden und Kommunen verteilen. Auf Autobahnen sowie auf zahlreichen Bundesstraßen werden Geschwindigkeitskontrollen überwiegend von der Landespolizei durchgeführt. Diese ist sowohl für mobile Messungen als auch für viele stationäre Anlagen verantwortlich.
Innerhalb von Städten und Gemeinden übernehmen dagegen häufig kommunale Ordnungsbehörden die Verkehrsüberwachung. Sie dürfen in ihrem Zuständigkeitsbereich fest installierte Messanlagen betreiben und Geschwindigkeitsverstöße ahnden.
Besondere Regelungen gelten dann, wenn Bundesstraßen oder Autobahnen durch kommunales Gebiet verlaufen. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Städte und Gemeinden dort stationäre Anlagen betreiben. Mobile Messungen bleiben jedoch oftmals der Landespolizei vorbehalten. Kommt es zu Verstößen gegen die Zuständigkeitsregelungen, kann dies unter Umständen Auswirkungen auf die Rechtmäßigkeit eines Bußgeldverfahrens haben.
In Deutschland dürfen je nach Straßenart Land, Kommune oder durch die jeweilige Stadt beauftragte Privatfirmen Blitzer aufstellen und in Betrieb nehmen. Die Auswertung der Messergebnisse kann als hoheitsrechtliche Aufgabe nur von Behördenmitarbeitern wahrgenommen werden.
Dürfen Kommunen private Unternehmen beauftragen?
Viele Städte und Gemeinden arbeiten bei der Verkehrsüberwachung mit privaten Dienstleistern zusammen. Diese Unternehmen stellen beispielsweise Messgeräte auf, übernehmen die technische Betreuung der Anlagen und führen unter Umständen auch die eigentliche Geschwindigkeitsmessung durch. Hoheitliche Aufgaben dürfen jedoch ausschließlich von staatlichen Stellen wahrgenommen werden. Hierzu gehören insbesondere:
- die Auswertung der Messdaten
- die Prüfung möglicher Verstöße
- die Erstellung von Anhörungsbögen
- der Erlass von Bußgeldbescheiden
- die Durchführung von Bußgeldverfahren
Die Entscheidung darüber, ob ein Verkehrsverstoß tatsächlich vorliegt und welche Sanktionen verhängt werden, muss demnach stets durch die zuständige Behörde erfolgen. Darüber hinaus ist es für Privatbürger grundsätzlich verboten, Geschwindigkeitsmessgeräte im öffentlichen Raum oder auf dem eigenen Grundstück zu betreiben, um Verkehrsvergehen zu dokumentieren. Wer andere Personen ungefragt filmt oder fotografiert, verstößt gegen datenschutzrechtliche Vorgaben. Auch das Aufstellen von sogenannten Blitzer-Attrappen ist tabu und kann als Amtsanmaßung geahndet werden.
Welche Abstandsregeln gelten für Blitzer?
Nicht nur die Zuständigkeit für Geschwindigkeitsmessungen ist geregelt, sondern auch der Abstand zwischen dem Tempolimitschild und der eigentlichen Messstelle. Die einzelnen Bundesländer haben hierzu unterschiedliche Vorgaben entwickelt. Ziel dieser Regelungen ist es, Verkehrsteilnehmern ausreichend Zeit zu geben, ihre Geschwindigkeit an die neue Beschränkung anzupassen. Auf diese Weise sollen abrupte Bremsmanöver und Auffahrunfälle vermieden werden.
Die jeweiligen Abstandsvorgaben sind allerdings nicht rechtlich verbindlich. So hat eine Messung oft auch bei Unterschreitung der Distanzen vor Gericht Bestand. Folgende Mindestabstände zwischen Verkehrsschild und Blitzer werden in den Bundesländern dennoch als Richtwert empfohlen:
- Bayern: 200 Meter
- Berlin: 150 Meter zum Ortseingangsschild sowie 75 Meter zum Tempolimit
- Brandenburg: 150 Meter
- Bremen: 150 Meter
- Hessen: 100 Meter
- Mecklenburg-Vorpommern: 100 Meter auf Kraftfahrstraßen und 250 Meter auf Autobahnen
- Niedersachsen: 150 Meter
- Rheinland-Pfalz: 100 Meter
- Sachsen: 150 Meter
- Sachsen-Anhalt: 100 Meter
- Schleswig-Holstein: 150 Meter
- Thüringen: 200 Meter
In den übrigen vier Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Baden-Württemberg und dem Saarland bestehen hingegen keine ausdrücklich festgelegten Mindestabstände. Dass die Geschwindigkeit direkt hinter dem Tempolimitschild gemessen wird, ist allerdings nicht die Regel. Vielmehr wird häufig an bekannten Unfallschwerpunkten, also vor Schulen, Kindergärten oder in anderen sensiblen Bereichen, kontrolliert. Dort müssen Verkehrsteilnehmer damit rechnen, dass Blitzer vergleichsweise nah hinter dem entsprechenden Verkehrsschild positioniert sind.
Welche Arten von Blitzern gibt es?
Die Technik der Geschwindigkeitsüberwachung hat sich in den vergangenen Jahren deutlich weiterentwickelt. Lange Zeit dominierten klassische Radarmessgeräte den Straßenverkehr. Die bekannten sogenannten „Starenkästen“ sind noch immer vielerorts im Einsatz, werden jedoch zunehmend durch moderne digitale Messsysteme wie hochpräzise Laserscanner (LIDAR) und autonome Enforcement-Trailer ersetzt. Diese sind weniger anfällig für Messfehler und können in der Regel auch mehrere Tempoverstöße gleichzeitig erfassen, ohne dass das Blitzerfoto unverwertbar wird.
Wann lohnt sich eine Überprüfung der Bußgeldvorwürfe?
Nicht jeder Bußgeldbescheid ist automatisch rechtmäßig. In der Praxis treten immer wieder Fehler auf, die zu einer erfolgreichen Anfechtung führen können. Während Starenkästen anfällig für Fahrbahnschäden an den Induktionsschleifen oder Radar-Reflektionen sind, stehen bei modernen LIDAR-Säulen und Enforcement-Trailern oft Software-Aktualisierungen, fehlerhafte Messprotokolle oder minimale Dejustierungen im Fokus von Überprüfungen. Ein lückenloser Nachweis der Geräteeichung ist dabei für alle Systeme zwingende Grundvoraussetzung.
Auch formelle Mängel können ein Bußgeldverfahren angreifbar machen. Hierzu zählen unter anderem fehlerhafte Aktenzeichen, fehlende Beweisfotos, unvollständige Personalangaben oder Fehler bei der Berechnung gesetzlicher Fristen. Gerade bei drohenden Punkten im Fahreignungsregister oder einem Fahrverbot kann es sinnvoll sein, die Rechtmäßigkeit einer Geschwindigkeitsmessung überprüfen zu lassen.
Datum: 07.07.2026

