Darf ein Blitzer getarnt sein?

Wann eine Tarnung von Geschwindigkeitsmessgeräten zulässig ist und welche Möglichkeiten Betroffene bei Zweifeln an der Messung haben.

das Wichtigste zuerst
  • Keine einheitliche Regelung: Mobile Blitzer müssen nicht in jedem Fall offen sichtbar aufgestellt werden. Maßgeblich sind die Vorgaben des jeweiligen Bundeslandes.
  • Natürliche Tarnung erlaubt:In Bayern etwa darf ein Messgerät beispielsweise hinter Büschen oder anderer natürlicher Vegetation verborgen werden. Hessen untersagt hingegen jegliche Tarnung.
  • Messung muss korrekt erfolgen:Die Tarnung allein macht eine Geschwindigkeitsmessung nicht automatisch unwirksam. Entscheidend ist vor allem, ob das Messgerät ordnungsgemäß aufgestellt, eingerichtet und betrieben wurde.
  • Anfechtung möglich:Bestehen Zweifel an der Messung oder an den Umständen der Aufstellung, sollten die Bußgeldvorwürfe überprüft werden.

Warum werden Blitzer getarnt?

Während fest installierte Blitzanlagen in der Regel gut erkennbar sind, erwischen mobile Blitzer deutlich mehr Verkehrsteilnehmer mit zu hoher Geschwindigkeit. Diese werden von der Polizei oder vom Ordnungsamt häufig so aufgestellt, dass man sie nicht bereits aus großer Entfernung erblicken kann.

Auf diese Weise soll verhindert werden, dass Autofahrer nur wegen einer sichtbaren Messstelle kurzfristig vom Gas gehen. Typische Blitzer-Tarnungen können zum Beispiel Büsche, Leitplanken, Verkehrsschilder, Tarnnetze oder das Positionieren eines Messgeräts in einem zivilen Polizeifahrzeug sein.

Kurz und knapp

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Thema des Videos: Blitzer tarnen: Erlaubt oder illegal? Das sagt der Anwalt!

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Sind getarnte Blitzer erlaubt?

Es ist den Behörden nicht grundsätzlich untersagt, eine Geschwindigkeitsmessung weniger auffällig zu gestalten. Die diesbezüglichen Regelungen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Besonders deutlich wird das beim Vergleich zwischen Bayern und Hessen.

So heißt es in der bayerischen Richtlinie für die polizeiliche Verkehrsüberwachung (VÜ-Richtlinie – VÜR): „Die Verwendung tarnender Mittel beim Einsatz von technischem Gerät (z. B. in Mülltonnen) und Messfahrzeugen ist nicht zulässig. Die Ausnutzung baulicher und örtlicher Gegebenheiten ist jedoch zulässig (verdecktes Aufstellen).“

In Hessen hingegen sehen die aktuellen Vorgaben eine grundsätzlich „offene Geschwindigkeitsmessung“ vor. Eine aktive Tarnung von Messgeräten wird dort ausdrücklich als widersprüchlich zum Zweck der Verkehrsüberwachung bezeichnet.

Das Tarnen von Blitzern ist den Behörden generell erlaubt. Dennoch lohnt sich im Einzelfall die Prüfung der Bußgeldvorwürfe, da diese Praxis nicht unumstritten ist.

Darf ein Blitzer getarnt sein?

Wann ist die Blitzer-Tarnung problematisch?

Nur weil ein Blitzer nicht sofort erkennbar war, wird die Messung nicht zwangsläufig unbrauchbar. Problematisch kann es jedoch sein, wenn Zweige, Blätter oder andere Gegenstände nicht nur das Messgerät selbst verdecken, sondern auch zur Beeinträchtigung des Mess- oder Sichtbereichs führen. So kann zum Beispiel der Schatten eines Baumes die optischen Helligkeitssensoren eines Blitzers irritieren. Auch ist denkbar, dass die zur Tarnung genutzten Gegenstände die Messstrahlen unkontrolliert reflektieren.

In diesem Fall kann die ordnungsgemäße Durchführung der Geschwindigkeitsmessung beeinträchtigt sein. Entscheidend ist daher, ob die Tarnung lediglich die Sichtbarkeit des Geräts für Verkehrsteilnehmer reduziert oder ob sie darüber hinaus Einfluss auf die Messung nimmt.

Kann man sich gegen einen getarnten Blitzer wehren?

Wer im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhält, kann prüfen lassen, ob der Vorwurf und die zugrunde liegende Messung korrekt sind. Die bloße Tatsache, dass der Blitzer getarnt war, reicht zumeist nicht aus. Entscheidend sind die konkreten Umstände des jeweiligen Falls.

Auch die Gebrauchsanweisung des jeweiligen Messgeräts ist in diesem Kontext von Bedeutung. Wird von den Vorgaben des Herstellers abgewichen, kann geprüft werden, ob das Messergebnis noch unter den Voraussetzungen eines standardisierten Messverfahrens zustande gekommen ist. Darüber hinaus muss ein Blitzer regelmäßig gewartet werden und ordnungsgemäß geeicht sein.

Darf aus einem fahrenden Auto geblitzt werden?

Tempoverstöße können grundsätzlich auch aus einem fahrenden Polizeifahrzeug heraus festgestellt werden. Dabei kommen spezielle Video-Messsysteme wie ProViDa zum Einsatz, mit denen die Geschwindigkeit eines vorausfahrenden oder nachfolgenden Fahrzeugs ermittelt und der Verkehrsverstoß dokumentiert werden.

Dieser Vorgang unterscheidet sich von einem verdeckt aufgestellten Blitzer. Bei einem fahrenden Polizeifahrzeug steht nicht die Frage im Vordergrund, ob das Messgerät für Verkehrsteilnehmer sichtbar ist. So sehen unter anderem die Richtlinien in Hessen und Nordrhein-Westfalen eine Verkehrsüberwachung mit Video-Fahrzeugen ausdrücklich vor. Hier kommt es lediglich darauf an, ob das eingesetzte Messsystem ordnungsgemäß betrieben und die Geschwindigkeit nach dem vorgesehenen Verfahren zuverlässig ermittelt wurde.

Fazit

Getarnte Geschwindigkeitsmessungen können grundsätzlich zulässig sein, wobei die konkreten Vorgaben vom jeweiligen Bundesland abhängen. Die Tarnung allein macht eine Messung daher nicht automatisch rechtswidrig. Bestehen jedoch Zweifel an der Aufstellung, der Bedienung, den örtlichen Bedingungen oder der konkreten Durchführung der Messung, kann eine Überprüfung des Bußgeldvorwurfs sinnvoll sein.

Stand: 18.08.2026

Quellen

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