2G-Netz-Abschaltung legt eCall lahm: Millionen Autos droht Ärger bei der Hauptuntersuchung

16.07.2026 - 5 min Lesezeit

Die Abschaltung des 2G-Netzes könnte für ältere Fahrzeuge bei der TÜV-Untersuchung zum Problem werden.

das Wichtigste zuerst
  • 2G-Abschaltung ab 2028: Mit dem schrittweisen Aus des 2G-Mobilfunknetzes könnten zahlreiche ältere eCall-Notrufsysteme ihre Funktion verlieren.
  • Rund 16 Millionen Fahrzeuge betroffen: Vor allem Fahrzeuge mit älteren eCall-Modulen, die ausschließlich über das 2G-Netz kommunizieren, sind von der Problematik tangiert.
  • Unklare Rechtslage: Zwischen dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) und dem TÜV-Verband besteht derzeit Uneinigkeit darüber, wie der Ausfall des Systems bei der Hauptuntersuchung (HU) bewertet werden soll.
  • Nachrüstung schwierig: Für viele betroffene Fahrzeuge existiert bislang keine praktikable oder wirtschaftlich sinnvolle Nachrüstlösung.
  • Gesetzgeber gefordert: Fachverbände fordern eine rechtzeitige Anpassung der Vorschriften, damit Fahrzeughalter durch die Netzabschaltung keine Nachteile erleiden.
2G-Netz-Abschaltung legt eCall lahm: Millionen Autos droht Ärger bei der Hauptuntersuchung

© JaceKo77 / shutterstock.com (Symbolbild)

Warum könnte das 2G-Aus für Autofahrer problematisch werden?

Seit mehreren Jahren gehört das automatische Notrufsystem eCall bei neuen Fahrzeugtypen zur vorgeschriebenen Sicherheitsausstattung. Erkennt das System einen schweren Verkehrsunfall, setzt es automatisch einen Anruf zur Notrufzentrale (112) ab und übermittelt wichtige Informationen wie den Fahrzeugstandort an die Rettungsleitstelle. Dadurch können Einsatzkräfte schneller Hilfe leisten.

Ein erheblicher Teil der älteren eCall-Systeme nutzt jedoch ausschließlich das 2G-Mobilfunknetz. Dieses Netz wird von den Mobilfunkunternehmen in den kommenden Jahren schrittweise abgeschaltet, da modernere Mobilfunkstandards deutlich leistungsfähiger sind. Nach der Abschaltung können betroffene Fahrzeuge den automatischen Notruf unter Umständen nicht mehr absetzen. Auch digitale Steuerungs- und Infotainment-Dienste, die auf eine Mobilfunkverbindung angewiesen sind, wären ohne 2G-Netz nicht mehr verfügbar.

Welche Fahrzeuge könnten betroffen sein?

Vor allem Fahrzeuge, deren eCall-System ausschließlich für die Kommunikation über das GSM- beziehungsweise 2G-Netz ausgelegt wurde, stehen vor diesem Problem. Neuere Modelle verfügen dagegen meist bereits über Mobilfunkmodule für 4G oder 5G und sind daher nicht betroffen. Wie viele Fahrzeuge tatsächlich im Zuge der Netzabschaltung das Nachsehen haben, hängt von der jeweiligen technischen Ausstattung des Herstellers ab. Schätzungen des ADAC gehen von rund 16 Millionen Fahrzeugen in Deutschland aus.

Mögliche Folgen für die Hauptuntersuchung

Der automatische Notruf zählt zu den sicherheitsrelevanten Fahrzeugfunktionen. Funktioniert das System nicht, stellt sich die Frage, ob dies bei der Hauptuntersuchung als erheblicher Mangel einzustufen ist. Genau an diesem Punkt gehen die Auffassungen derzeit auseinander.

Während das Kraftfahrt-Bundesamt davon ausgeht, dass Fahrzeughalter wegen der Abschaltung des Mobilfunknetzes keine Nachteile bei der HU haben sollen, verweist der TÜV-Verband auf die derzeit geltenden gesetzlichen Vorgaben, nach denen ein vorgeschriebenes Sicherheitssystem grundsätzlich funktionsfähig sein muss. Ohne eine gesetzliche Klarstellung könnte dies ab 2028 zu Problemen bei der Erteilung der Prüfplakette führen.

eCall-Systeme sind oft nicht austauschbar

Viele Autofahrer hoffen auf eine technische Nachrüstung. In der Praxis gestaltet sich dies jedoch schwierig. Die Kommunikationsmodule sind häufig tief in die Fahrzeugelektronik integriert und lassen sich nicht ohne erheblichen technischen Aufwand ersetzen.

Hinzu kommt, dass bislang für zahlreiche Fahrzeugmodelle keine serienreifen Austauschlösungen verfügbar sind. Selbst wenn eine Nachrüstung grundsätzlich möglich wäre, könnten die Kosten den Zeitwert älterer Fahrzeuge deutlich übersteigen. Auch Smartphones können das fest verbaute Notrufsystem rechtlich nicht ersetzen.

Welche Lösungen werden derzeit diskutiert?

Fachverbände und Prüfgesellschaften sprechen sich dafür aus, die gesetzlichen Regelungen rechtzeitig anzupassen. Da Fahrzeughalter den Ausfall des 2G-Netzes nicht beeinflussen können, soll ein dadurch bedingter Funktionsverlust des eCall-Systems nicht als erheblicher Mangel gewertet werden.

Alternativ wird auch der Vorschlag eines längeren Weiterbetriebs des 2G-Netzes für bestimmte Anwendungen diskutiert. Ob und welche Lösung letztlich umgesetzt wird, ist derzeit jedoch noch offen.

Müssen Fahrzeughalter jetzt aktiv werden?

Aktuell besteht für die meisten Autofahrer kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Die Netzabschaltung erfolgt erst in den kommenden Jahren und die rechtliche Bewertung für die Hauptuntersuchung ist bislang noch nicht abschließend geregelt.

Wer ein Fahrzeug mit integriertem eCall-System besitzt, sollte jedoch die weiteren Entwicklungen verfolgen. Sobald Gesetzgeber oder Hersteller verbindliche Lösungen vorstellen, können betroffene Halter rechtzeitig reagieren.

Fazit

Die geplante Abschaltung des 2G-Mobilfunknetzes stellt Millionen älterer Fahrzeuge mit eCall-System vor eine bislang ungelöste Herausforderung. Während technisch moderne Fahrzeuge nicht betroffen sind, könnte bei älteren Modellen die automatische Notruffunktion ausfallen.

Ob dies künftig Auswirkungen auf die Hauptuntersuchung haben wird, ist derzeit noch nicht endgültig entschieden. Fachverbände und Behörden arbeiten an einer Lösung, damit Fahrzeughalter durch die Netzumstellung keine unverschuldeten Nachteile erleiden.

Quellen

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